In Deutschland wird ein Profianleger, auch bekannt als professioneller Kunde oder professioneller Anleger, im Wesentlichen durch das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und die MiFID II-Richtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II) definiert. Ein Profianleger unterscheidet sich von einem Privatanleger (Retail-Kunden) durch ein höheres Maß an Erfahrung, Kenntnissen und Sachverstand im Bereich Finanzgeschäfte.
Die Klassifizierung als Profianleger erfolgt nicht allein durch die einmalige Anlage eines bestimmten Betrages, sondern basiert auf mehreren Kriterien. Zu diesen Kriterien gehören:
Größe des Vermögens: In der Regel müssen Profianleger ein erhebliches Anlagevermögen besitzen. Die genauen Grenzen können variieren, aber oft wird ein Portfolio von mindestens 500.000 Euro als Richtwert genommen.
Erfahrung und Kenntnisse: Profianleger sollten umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse in Finanzgeschäften besitzen. Dies impliziert, dass sie die Risiken und Chancen von komplexen Finanzprodukten und -märkten verstehen.
Häufigkeit der Geschäfte: Profianleger führen in der Regel häufig Transaktionen von erheblichem Umfang auf den Finanzmärkten durch.
Berufliche Tätigkeit: Eine berufliche Tätigkeit im Finanzsektor, die Kenntnisse über Finanzgeschäfte erfordert, kann ebenfalls ein Kriterium sein.
Opt-in-Verfahren: Privatkunden können in manchen Fällen eine Klassifizierung als professionelle Kunden beantragen, wenn sie die erforderlichen Kriterien erfüllen. Dieses Verfahren wird als „Opt-in“ bezeichnet.
Es ist wichtig zu beachten, dass professionelle Anleger aufgrund ihrer Einstufung als erfahrenere Investoren weniger regulatorischen Schutzmaßnahmen unterliegen als Privatanleger. Dies bedeutet, dass bestimmte Informations- und Transparenzpflichten seitens der Finanzdienstleister nicht in dem Maße wie bei Privatkunden erfüllt werden müssen.
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