„Sensationsurteil“ – was für eine Schlagzeile! Aber wo ist da die Sensation? Was Sie gewonnen haben, ist eine Schlacht, aber nicht den Krieg. Das geben Sie ja auch gerne zu, aber, mal ehrlich Herr Dr. Stoll, hat Ihre Kanzlei es wirklich notwendig, mit nicht rechtskräftigen Urteilen in die Öffentlichkeit zu gehen, um Mandanten zu gewinnen? Wir dachten eigentlich bis zum heutigen Tage, das brauchen sie nicht. Nun denn, auch wir werden hin und wieder überrascht von solchen merkwürdigen Erfolgsmeldungen:Erstmals hat ein Gericht (Landgericht Regensburg, Urteil vom 04.01.2016, 7 O 967/16, nicht rechtskräftig) im VW-Skandal in einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Klageverfahren einen Händler zur Nachlieferung eines Neuwagens aus der aktuellen Serienproduktion mit Euro-6-Norm verurteilt. Der Kläger hat im Gegenzug seinen vom Abgasskandal betroffenen Seat Alhambra zurückzugeben – und zwar ohne eine Nutzungsentschädigung bezahlen zu müssen!
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