Nach monatelangen Verhandlungen hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 in Neubauten und Bestandsgebäuden nur noch klimafreundliche Heizungen eingebaut werden dürfen.
Die Entscheidung des Bundestags ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität in Deutschland. Bis 2045 soll der Ausstoß von Treibhausgasen in Deutschland auf null reduziert werden.
Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass künftig nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Das bedeutet, dass Öl- und Gasheizungen in den meisten Fällen nicht mehr zulässig sein werden.
Für Bestandsgebäude gilt eine Übergangsfrist. Bis zum 31. Dezember 2024 dürfen noch neue Öl- und Gasheizungen eingebaut werden.
Für den Heizungstausch gibt es staatliche Förderungen. So steht allen eine Grundförderung von 30 Prozent der gesamten Umrüstungskosten zu. Menschen mit geringem Einkommen können weitere 30 Prozent Förderung erhalten.
Vermieter können die Kosten für den Heizungstausch auf die Mieter umlegen. Allerdings darf die Monatsmiete um nicht mehr als 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche erhöht werden.
Die Entscheidung des Bundestags ist von Experten und Verbänden begrüßt worden. Verbraucherschützer begrüßen, dass jetzt Klarheit herrsche, ab wann was gelte. Hausbesitzer und Handwerker könnten sich jetzt entsprechend darauf einstellen.
Die Union kritisiert das Gesetz hingegen. Sie sieht die Regelungen als zu unzureichend und zu teuer.
Die AfD lehnt das Gesetz grundsätzlich ab. Sie sieht darin einen Eingriff in die Freiheit der Bürger.
Die Linke kritisiert, dass das Gesetz die Mieterinnen und Mieter im Stich lasse.
Das Gebäudeenergiegesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität in Deutschland. Die Entscheidung des Bundestags ist jedoch nicht unumstritten.
Die folgenden Änderungen wurden im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen:
Die Pflicht zum Einbau klimafreundlicher Heizungen wurde auf Neubauten und Bestandsgebäude ausgeweitet.
Die Übergangsfrist für Bestandsgebäude wurde auf den 31. Dezember 2024 verlängert.
Die staatliche Förderung für den Heizungstausch wurde erhöht.
Die Möglichkeit, die Kosten für den Heizungstausch auf die Mieter umzulegen, wurde begrenzt.
Die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes wird eine Herausforderung sein. Es ist wichtig, dass die Bundesregierung die Rahmenbedingungen so gestaltet, dass die Umstellung auf klimafreundliche Heizungen für alle Menschen bezahlbar ist.
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