Die Frage stellen wir dann hier einmal an die Betreiber der genannten Internetplattform. Spielt da möglicherweise die Höhe der Provision eine Rolle? Ist man von den Projekten aus dem Hause Wattner wirklich überzeugt? Fragen, die das Unternehmen vielleicht irgendwann einmal beantwortet.
Uns überzeugen viele wirtschaftliche Nachweise und Bilanzen des Unternehmens nicht. Im Gegenteil, bei manchen Bilanzen kommt uns dann der Gedanke zu sagen, „lass die Finger weg vom Unternehmen Wattner“ und das bezieht sich dann nicht nur auf das Investment Wattner Sun Asset 10, sondern auf alle zukünftigen Investmentangebote aus diesem Emittentenhaus. Zumindest so lange, wie sich die Bilanzen, die wir uns anschauen, nicht im Sinne der Anleger verändern.
Hier einmal ein konkretes Beispiel einer Vermögensanlage, die Anleger gezeichnet haben, und welches Ergebnis Herr Uhlenhut hier dann für die Anleger abliefert.
Wattner SunAsset 8 GmbH & Co. KG
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019
1. Grundlage des Unternehmens
Die Wattner SunAsset 8 GmbH & Co. KG ist eine Vermögensanlage mit rd. 1.400 Anlegern und einem Darlehnskapital von EUR 30.000.000 mit Sitz in Köln.
Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung eigenen Vermögens durch Investitionen in Projekte im Bereich der regenerativen Energien, insbesondere der Solarenergie. Die Gesellschaft investiert hierbei insbesondere in den Erwerb, Betrieb und Verkauf der Projekte und/oder in den Erwerb von oder die Beteiligung an Unternehmen, die entsprechende Projekte betreiben.
Die Gesellschaft wurde am 04.05.2018 gegründet und hat die für ihre Investitionen in Beteiligungen an Objektgesellschaften mit produzierenden Solarkraftwerken benötigten Mittel im Rahmen einer öffentlich angebotenen Vermögensanlage in Form von qualifizierten Nachrangdarlehen aufgenommen.
2. Wirtschaftsbericht
2.1. Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft
Die Vergütung für Solarstrom in Deutschland ist durch das Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) über 20 Jahre garantiert. Die aktuelle Novelle des Gesetzes bestätigt weiterhin den Bestandsschutz für bereits laufende Solarkraftwerke, deren Vergütungshöhe und -dauer sowie die vorrangige Abnahmeverpflichtung von grünem Strom durch die Energieversorger.
2.2. Geschäftsverlauf, Umsatz- und Auftragsentwicklung
Der Verlauf des Geschäftsjahres 2019 ist gekennzeichnet durch einen Fehlbetrag von TEUR 2.152 nach TEUR 785 im Vorjahr. Der Fehlbetrag resultiert aus den typischen Kosten der Anlaufphase der Vermögensanlage, insbesondere für Vermittlungsprovisionen in Höhe von TEUR 1.324.
Den Kosten der Vermögensanlage stehen insbesondere Erlöse aus Dienstleistungen in Höhe von TEUR 132 sowie die Erstattung von Vermittlungsprovision aus dem Jahr 2018 in Höhe von TEUR 260 gegenüber. Darüber hinaus sind Zinsaufwendungen für die Nachrangdarlehen in Höhe von TEUR 900 entstanden.
Wegen des erhöhten Darlehnsvolumens und den damit höheren typischen Kosten der Anlaufphase der Vermögensanlage sowie den damit höheren Zinsaufwendungen wurde der im Vorjahr prognostizierte Fehlbetrag von TEUR 1.315 überschritten.
2.3. Investitionen
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 8 weitere Beteiligungen an Objektgesellschaften mit produzierenden Solarkraftwerken für EUR 15,6 Mio. erworben. Die Kaufpreise wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr vollständig gezahlt. Das Portfolio der Wattner SunAsset 8 GmbH & Co. KG umfasst nunmehr 14 Solarkraftwerke.
2.4. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Unter dem Anlagevermögen werden die Anteile an den Objektgesellschaften sowie an der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Wattner 8 Verwaltungs GmbH, Köln, ausgewiesen. Die Wattner SunAsset 8 GmbH & Co. KG und die Wattner 8 Verwaltungs GmbH bilden eine sog. Einheitsgesellschaft. Die Wattner 8 Verwaltungs GmbH ist daher gleichzeitig Gesellschafterin und verbundenes Unternehmen der Wattner SunAsset 8 GmbH & Co. KG. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden den Objektgesellschaften TEUR 1.000 entnommen.
Unter dem Umlaufvermögen werden insbesondere Bankguthaben in Höhe von TEUR 323 (Vorjahr: TEUR 3.597) ausgewiesen.
Unter den Verbindlichkeiten werden insbesondere Darlehnsforderungen der Anleger in Höhe von TEUR 29.875 (Vorjahr TEUR 5.072) ausgewiesen. Die Einzahlung von Darlehensbeträgen in Höhe von TEUR 125 ist noch ausstehend.
Die Gesellschaft finanziert sich konzeptgemäß vorwiegend aus Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Infolgedessen und aufgrund der angefallenen Anlaufkosten der Vermögensanlage, die das eingezahlte Kommanditkapital von TEUR 500 übersteigen, beträgt die Eigenkapitalquote -8,1 % (Vorjahr: -1,7%). Es handelt sich aus den genannten Gründen jedoch lediglich um eine bilanzielle Überschuldung.
Die Liquidität 1. Grades und die Liquidität 2. Grades betragen 459,2% bzw. 473,8% (Vorjahr 31,4% bzw. 31,5%). In der Verbesserung zeigt sich die Begleichung von Kaufpreisen für Objektgesellschaften, die zum Vorjahrsstichtag unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen waren, und die Zunahme des langfristigen Darlehnskapitals der Anleger.
3. Nachtragsbericht
Nach Ende des Geschäftsjahres 2019 hat die Gesellschaft keine weiteren Investitionen getätigt. Die bestehenden Solarkraftwerke generieren die geplanten Überschüsse aus der Solarstromproduktion, sodass die bis dato prognostizierten Zinsen an die Anleger fristgerecht und vollständig geleistet werden konnten.
Aus unserer Sicht ergeben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, über die im Rahmen der Lageberichterstattung zu berichten wäre.
4. Angaben nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 VermAnIG
Die Wattner SunAsset 8 GmbH & Co. KG hat für das Geschäftsjahr 2019 Vergütungen im Sinne von §§ 7 und 12 VermVerkProspV mit einer Gesamtsumme von 1.480.640,00 Euro an vier Begünstigte gezahlt. Es handelt sich dabei um eine feste Vergütung. Besondere Gewinnbeteiligungen wurden nicht gezahlt. Die Wattner SunAsset 8 GmbH & Co. KG hat für das Geschäftsjahr 2019 keine Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlt.
5. Prognose, Risiken- und Chancenbericht
5.1. Prognosebericht
Alle Solarkraftwerke der Vermögensanlage liefern den Witterungsverhältnissen entsprechend zuverlässig Erlöse. Die operativen Kosten entsprechen dem geplanten Umfang. Der regelmäßige Leistungsabgleich des gesamten Portfolios zeigt, dass jedes Solarkraftwerk seine technischen Vorgaben erfüllt. Somit ist zu erwarten, dass die Beteiligungen an den Objektgesellschaften weiterhin gute Erlöse generieren.
5.2. Risiko- und Chancenbericht
Die wesentlichen Risiken der Gesellschaft ergeben sich aus einer Aufhebung des gesetzlichen Bestandsschutzes für die Vergütung des produzierten Solarstroms nach dem EEG, aus schlechterer Sonneneinstrahlung sowie erhöhter Moduldegradation bzw. übermäßigem Verschleiß der technischen Komponenten und damit einhergehender erhöhter Reparaturen der Solarkraftwerke.
Zusätzliche Chancen für die Gesellschaft ergeben sich aus besonders guter Sonneneinstrahlung sowie einer unter der Planung liegenden Moduldegradation bzw. niedrigeren Aufwendungen für Reparaturen der Solarkraftwerke als prognostiziert.
Insgesamt ist unser Unternehmen aufgrund der gut laufenden und geographisch verteilten Investitionsobjekte gut aufgestellt. Wir erwarten für das laufende Geschäftsjahr 2020 einen operativen Liquiditätsüberschuss vor Auszahlungen an die Darlehnsgeber von rund TEUR 1.900, so dass die Auszahlungen an die Darlehnsgeber in prognostizierter Höhe sehr wahrscheinlich geleistet werden können. Ferner erwarten wir für das laufende Geschäftsjahr 2020 einen Jahresfehlbetrag von rd. TEUR 1.600, da Liquiditätszuflüsse aus den Objektgesellschaften noch nicht zu Beteiligungserträgen führen.
Köln, 24. Juni 2020
Wattner 8 Verwaltungs GmbH
Amtsgericht Köln, HRA 33393
Bilanz zum 31. Dezember 2019
AKTIVA
2019 | 2018 | |
EUR | TEUR | |
A. Anlagevermögen | 27.175.000,00 | 12.625 |
B. Umlaufvermögen | 333.381,28 | 3.600 |
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten | 2.436.987,17 | 285 |
29.945.368,45 | 16.510 |
PASSIVA
2019 | 2018 | |
EUR | TEUR | |
A. Eigenkapital | 0,00 | 0 |
B. Rückstellungen | 11.460,00 | 16 |
C. Verbindlichkeiten | 29.933.908,45 | 16.494 |
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 58.908,45 (TEUR 11.422) | ||
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 29.875.00000 (TEUR 5.072) | ||
29.945.368,45 | 16.510 | |
Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen (Patronatserklärungen) EUR 1.556.000,00 (TEUR 1.017) | ||
– davon Verpflichtungen gegenüber verbundenen/ assoziierten Unternehmen EUR 1.556.000,00 (TEUR 1.017) |
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
2019 | 2018 | |
EUR | TEUR | |
1. Rohergebnis | 394.086,91 | 2 |
2. sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.645.982,86 | 753 |
3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 899.658,78 | 34 |
4. Ergebnis nach Steuern | 2.151.554,73- | 785- |
5. Jahresfehlbetrag | 2.151.554,73 | 785 |
6. Belastung auf Kapitalkonten | 2.151.554,73 | 785 |
7. Bilanzgewinn | 0,00 | 0 |
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Wattner SunAsset 8 GmbH & Co. KG, Köln
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Wattner SunAsset 8 GmbH & Co. KG, Köln, – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 der Kleinstkapitalgesellschaft – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wattner SunAsset 8 GmbH & Co. KG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnIG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 und |
• |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks wei-
tergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnIG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bergisch Gladbach, 24. Juni 2020
JANSEN und Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hans-Jürgen Jansen, Wirtschaftsprüfer
weitere Angaben:
Der Jahresabschluss wurde durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.06.2020 einstimmig festgestellt
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