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Wattner SunAsset 8 GmbH & Co. KG – Miese in der Bilanz

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Ja und das in der Höhe von fast 800.000 Euro. Ein Blick in diese Bilanz macht den Anlegern sicherlich keine Freude.

Wattner SunAsset 8 GmbH & Co. KG

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 04.05.2018 bis zum 31.12.2018

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 vom 04. Mai bis 31. Dezember 2018

1. Grundlage des Unternehmens

Die Wattner SunAsset 8 GmbH & Co. KG ist eine Vermögensanlage mit zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts über 1.007 Anlegern und einem Darlehnskapital von rd. EUR 16,5 Mio. mit Sitz in Köln.

Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung eigenen Vermögens durch Investitionen in Projekte im Bereich der regenerativen Energien, insbesondere der Solarenergie. Die Gesellschaft investiert hierbei insbesondere in den Erwerb, Betrieb und Verkauf der Projekte und/oder in den Erwerb von oder die Beteiligung an Unternehmen, die entsprechende Projekte betreiben.

Die Gesellschaft wurde am 04.05.2018 gegründet und nimmt die für ihre Investitionen in Beteiligungen an Objektgesellschaften mit produzierenden Solarkraftwerken benötigten Mittel im Rahmen einer öffentlich angebotenen Vermögensanlage in Form von qualifizierten Nachrangdarlehen auf.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft

Die Vergütung für Solarstrom in Deutschland ist durch das Erneuerbare-EnergienGesetz (EEG) über 20 Jahre garantiert. Die aktuelle Novelle des Gesetzes bestätigt weiterhin den Bestandsschutz für bereits laufende Solarkraftwerke, deren Vergütungshöhe und -dauer sowie die vorrangige Abnahmeverpflichtung von grünem Strom durch die Energieversorger.

2.2. Geschäftsverlauf, Umsatz- und Auftragsentwicklung

Der Verlauf des Geschäftsjahres 2018 ist gekennzeichnet durch einen Fehlbetrag von TEUR 785. Der Fehlbetrag resultiert aus den typischen Kosten der Anlaufphase der Vermögensanlage, insbesondere für Vermittlungsprovisionen in Höhe von TEUR 680. Darüber hinaus sind Zinsaufwendungen für die Nachrangdarlehen in Höhe von TEUR 34 entstanden.

2.3. Investitionen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden für EUR 12,6 Mio. sechs Beteiligungen an Objektgesellschaften mit produzierenden Solarkraftwerken erworben. Die Kaufpreise wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr bereits in Höhe von EUR 1,73 Mio. an den Verkäufer gezahlt. Die restlichen Kaufpreise waren erst nach Ende des Geschäftsjahres 2018 fällig und sind zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts vollständig bezahlt.

2.4. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Unter den Finanzanlagen werden die Anteile an den im Geschäftsjahr erworbenen Objektgesellschaften sowie an der der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Wattner 8 Verwaltungs GmbH, Köln, ausgewiesen. Die Wattner SunAsset 8 GmbH & Co. KG und die Wattner 8 Verwaltungs GmbH bilden eine sog. Einheitsgesellschaft. Die Wattner 8 Verwaltungs GmbH ist daher gleichzeitig Gesellschafterin und verbundenes Unternehmen der Wattner SunAsset 8 GmbH & Co. KG.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden insbesondere Darlehnsforderungen der Anleger in Höhe von TEUR 5.072 sowie Verbindlichkeiten aus Kaufpreiszahlungen für Anteile an Objektgesellschaften in Höhe von TEUR 10.870 ausgewiesen.

Die Gesellschaft finanziert sich konzeptgemäß vorwiegend aus Nachrangdarlehen. Infolgedessen und aufgrund der angefallenen Anlaufkosten der Vermögensanlage, die das eingezahlte Kommanditkapital von TEUR 500 übersteigen, beträgt die Eigenkapitalquote -1,7%.

Die Liquidität 1. Grades und die Liquidität 2. Grades betragen rd. 31,4% bzw. rd. 31,5%. Hierin zeigen sich insbesondere die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zum einem Jahr aufgrund der zum 31.12.2018 noch nicht fälligen Kaufpreise für Objektgesellschaften.

3. Nachtragsbericht

Nach Ende des Geschäftsjahres 2018 hat die Gesellschaft weitere Nachrangdarlehen von Anlegern erhalten. Die Summe der Darlehen erhöhte sich von EUR 5,1 Mio. zum 31.12.2018 um EUR 11,4 Mio. auf EUR 16,5 Mio. zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts. Die restlichen Kaufpreise für vier weitere, in 2018 erworbene Objektgesellschaften mit produzierenden Solarkraftwerken konnten fristgerecht vollständig beglichen werden. Alle Zahlung an die Darlehensgeber wurden in der versprochenen Höhe und zum versprochenen Zeitpunkt geleistet.

Aus unserer Sicht ergeben sich keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, über die im Rahmen der Lageberichterstattung zu berichten wäre.

4. Angaben nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 VermAnlG

Die Wattner SunAsset 8 GmbH & Co. KG hat für das Geschäftsjahr 2018 Vergütungen im Sinne von §§ 7 und 12 VermVerkProspV mit einer Gesamtsumme von 683.624,67 Euro an vier Begünstigte gezahlt. Es handelt sich dabei um eine feste Vergütung. Besondere Gewinnbeteiligungen wurden nicht gezahlt. Die Wattner SunAsset 8 GmbH & Co. KG hat für das Geschäftsjahr 2018 keine Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlt.

5. Prognose, Risiken- und Chancenbericht

5.1. Prognosebericht

Alle Solarkraftwerke der Vermögensanlage liefern den Witterungsverhältnissen entsprechend zuverlässig Erlöse. Die operativen Kosten entsprechen dem geplanten Umfang. Der regelmäßige Leistungsabgleich des gesamten Portfolios zeigt, dass jedes Solarkraftwerk seine technischen Vorgaben erfüllt. Somit ist zu erwarten, dass die Beteiligungen an den Objektgesellschaften weiterhin gute Erlöse generieren.

5.2. Risiko- und Chancenbericht

Die wesentlichen Risiken der Gesellschaft ergeben sich aus einer Aufhebung des gesetzlichen Bestandsschutzes für die Vergütung des produzierten Solarstroms nach dem EEG, aus schlechterer Sonneneinstrahlung sowie erhöhter Moduldegradation bzw. übermäßigem Verschleiß der technischen Komponenten und damit einhergehender erhöhter Reparaturen der Solarkraftwerke.

Zusätzliche Chancen für die Gesellschaft ergeben sich aus besonders guter Sonneneinstrahlung sowie einer unter der Planung liegenden Moduldegradation bzw. niedrigeren Aufwendungen für Reparaturen der Solarkraftwerke als prognostiziert.

Insgesamt ist unser Unternehmen aufgrund der gut laufenden und geographisch verteilten Investitionsobjekte gut aufgestellt. Wir erwarten für das laufende Geschäftsjahr 2019 auf Basis der des zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts eingeworbenen Darlehnskapitals von rd. EUR 16,5 Mio. einen operativen Liquiditätsüberschuss vor Auszahlungen an die Darlehnsgeber von rund TEUR 629, so dass die Auszahlungen an die Darlehnsgeber in prognostizierter Höhe sehr wahrscheinlich geleistet werden können. Ferner erwarten wir für das laufende Geschäftsjahr 2019 aufgrund der mit der öffentlichen Vermögensanlage verbundenen weiteren Anlaufkosten und Zinszahlungen an die Anleger einen Jahresfehlbetrag von rd. TEUR 1.315.

 

Köln, 27.05.2019

Wattner 8 Verwaltungs GmbH

Bilanz zum 31. Dezember 2018

AKTIVA

EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen 12.625.000,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.794,34
II. Guthaben bei Kreditinstituten 3.597.193,22
3.599.987,56
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten 285.432,44
16.510.420,00

PASSIVA

EUR
A. Rückstellungen 15.990,00
B. Verbindlichkeiten 16.494.430,00
16.510.420,00

Gewinn- und Verlustrechnung vom 4. Mai bis 31. Dezember 2018

EUR
1. Rohergebnis 2.200,00
2. sonstige betriebliche Aufwendungen 753.455,07
3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 34.177,37
4. Ergebnis nach Steuern 785.432,44
5. Jahresfehlbetrag 785.432,44
6. Belastung auf Kapitalkonten 785.432,44
7. Bilanzgewinn 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2018 vom 04. Mai 2018 bis 31. Dezember 2018

der Wattner SunAsset 8 GmbH & Co. KG, Köln

Allgemeine Angaben

Die Wattner SunAsset 8 GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Köln. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 33393 eingetragen.

Der Jahresabschluss der Wattner SunAsset 8 GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Die Bilanz ist nach vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt.

Das gesetzliche Gliederungsschema der §§ 266 und 275 HGB wurde angewandt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Personengesellschaft, auf die die Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften Anwendung finden.

Die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum Erfüllungsbetrag.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die übrigen Bilanzpositionen wurden zum Nennwert bewertet.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen Euro 157,05 und werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen.

Nicht durch Vermögenseinlage gedeckter Verlustanteil Kommanditisten

Der Fehlbetrag in Höhe von Euro 285.432,44 ist aufgrund von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt in Höhe von Euro 5.072.200,00 nur bilanzieller Natur.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 11.422.230,00.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt Euro 5.072.200,00.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt Euro 4.996.117,00.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von EUR 0,00 Steuern und in Höhe von EUR 0,00 Verbindlichkeiten der sozialen Sicherheit.

Sicherungsrechte

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind üblicherweise durch Eigentumsvorbehalte besichert.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen betragen Euro 550.880,00 und werden unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Sonstige Pflichtangaben

Die Gesellschaft hat gegenüber Tochtergesellschaften Patronatserklärungen ausgesprochen, die auf einen Höchstbetrag von insgesamt Euro 1.017.000,00 begrenzt sind.

Da zurzeit mit einer Inanspruchnahme nicht gerechnet wird, waren Rückstellungen nicht erforderlich.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Der Jahresfehlbetrag wurden in Höhe von Euro 785.432,44 dem Verlustvortragskonto des Kommanditisten belastet.

 

Köln, 27.05.2019

Wattner 8 Verwaltungs GmbH

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Wattner SunAsset 8 GmbH & Co. KG, Köln

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Wattner SunAsset 8 GmbH & Co. KG, Köln, – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 04.05.2018 bis zum 31.12.2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wattner SunAsset 8 GmbH & Co. KG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 04.05.2018 bis zum 31.12.2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 04.05.2018 bis zum 31.12.2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Bergisch Gladbach, den 14.06.2019

JANSEN und Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Hans-Jürgen Jansen, Wirtschaftsprüfer

weitere Angaben:

Der Jahresabschluss wurde durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.06.2019 einstimmig festgestellt

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