Startseite Allgemeines WBG PRO EIGENTUM Ilsfeld I eG – Insolvenz abgelehnt mangels vorhandener Masse
Allgemeines

WBG PRO EIGENTUM Ilsfeld I eG – Insolvenz abgelehnt mangels vorhandener Masse

Teilen

In dem Verfahren über den Antrag d. WBG PRO EIGENTUM Ilsfeld I eG, Reinhold-Würth-Straße 11, 74360 Ilsfeld, vertreten durch den Vorstand Zaneta Riemesch, Paul-Schwarz-Straße 8, 97980 Bad Mergentheim
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: GnR 720061 – Schuldnerin –
Geschäftszweig: Wohnbau u.a. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heilbronn
Wilhelmstraße 2 – 6
74072 Heilbronn

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Heilbronn – Insolvenzgericht – 07.02.2019(10 IN 433/18

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Moin

Regierungsbildung mit BSW in Thüringen beschlossen In Thüringen haben CDU, SPD und...

Allgemeines

Volkswagen im Sparmodus: Warnstreiks als „letzte Überraschung“ vor Weihnachten

Weihnachten steht vor der Tür, und bei Volkswagen scheint man sich auf...

Allgemeines

Trump macht Kasse: Hedgefonds-Manager als Finanzminister nominiert

Donald Trump hat mal wieder für Schlagzeilen gesorgt – und das nicht...

Allgemeines

Abschlussplädoyers im Totschlagsprozess gegen Daniel Penny erwartet

Im aufsehenerregenden Prozess gegen den ehemaligen US-Marine Daniel Penny, der angeklagt ist,...