Man, was wird man sich da als Anleger ärgern, in solch einen Mist sein Geld investiert zu haben, denn Freude kommt bei einem Millionen-Verlust da sicherlich bei keinem Anleger auf. Nun gut, es wird aber doch einige geben, die ganz entspannt an diesem Fonds verdienen werden. Service KVG, Anlegerverwaltung usw.
WealthCap Portfolio 3 GmbH & Co. geschlossene Investment KG
Grünwald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019
1 Grundlagen der Gesellschaft
1.1 Geschäftsmodell der Gesellschaft
Die Wealthcap Portfolio 3 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Grünwald (kurz: Gesellschaft, AIF oder Wealthcap P 3 KG), wurde mit Gründungsvertrag vom 24. Mai 2016 und Eintragung im Handelsregister am 8. Juli 2016 unter der Firmierung WealthCap Sachwerte Portfolio 3 GmbH & Co. KG mit Sitz in Grünwald gegründet. Mit Gesellschafterbeschluss vom 2. Dezember 2016 und Eintragung im Handelsregister am 15. Februar 2017 erhielt die Gesellschaft ihre aktuelle Firmierung.
Die Wealthcap P 3 KG ist eine vermögensverwaltende geschlossene Investment-Kommanditgesellschaft. Sie ist ein durch die Wealthcap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald (kurz: Verwaltungsgesellschaft oder Wealthcap KVG), fremdverwalteter geschlossener Publikums-AIF für private Investoren nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) mit einer festen Laufzeit bis zum 31. Dezember 2029. Die Gesellschafter können mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen eine Verlängerung der Laufzeit des AIF bis maximal zum 31. Dezember 2035 beschließen, sofern die Laufzeit einer Zielgesellschaft über den 31. Dezember 2029 hinausgeht oder sich die jeweilige Laufzeit über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert oder soweit der AIF im Rahmen der Beendigung der Beteiligung an einer Zielgesellschaft Sachausschüttungen erhält und sie nicht sofort veräußert oder ausschüttet, sondern zunächst zulässigerweise weiter hält. Der AIF wird vorzeitig aufgelöst, wenn die Gesellschafter die Auflösung mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen sowie mit der Zustimmung der WealthCap KVG beschließen. Die Gesellschaft wird ohne Gesellschafterbeschluss sechs Monate, nachdem sie keine dem Gesellschaftsgegenstand entsprechenden Vermögensgegenstände mehr hält, aufgelöst. Eine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung und damit ein Recht auf Rückgabe der Anteile an dem AIF durch den Anleger sind ausgeschlossen.
Die Genehmigung der Anlagebedingungen erfolgte durch die BaFin mit Schreiben vom 2. Dezember 2016. Mit Schreiben vom 13. Juli 2017 erteilte die BaFin die Vertriebserlaubnis für die Anteile des AIF.
Das Geschäftsmodell des AIF sah die Einwerbung von Kommanditkapital von privaten Anlegern in Höhe von 50.000 Tsd. EUR vor. Die Platzierungsphase war für den Zeitraum von Erteilung der Vertriebserlaubnis im Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 geplant und wurde durch die Wealthcap KVG bis zum 31. Dezember 2018 verlängert. Insgesamt konnte Kommanditkapital in Höhe von insgesamt 69.275 Tsd. EUR (ohne Agio) eingeworben werden.
Zwischen der Gesellschaft und der Wealthcap Investment Services GmbH, München (WIS), wurde am 10. März 2017 ein Platzierungs- und Einzahlungsgarantievertrag geschlossen. Die WIS garantierte nach Maßgabe des Vertrags die Platzierung und Einzahlung von Kommanditkapital in Höhe von 50.000 Tsd. EUR bis zum Platzierungsende. Nachdem das Platzierungsvolumen von 50.000 Tsd. EUR überschritten wurde, musste die Platzierungs- und Einzahlungsgarantie nicht in Anspruch genommen werden.
Das eingeworbene Kommanditkapital dient der Finanzierung von Investitionen zur Erreichung des angestrebten Zielportfolios. Die Anlagepolitik des AIF ist es, ggf. mittelbar ein breit gestreutes Portfolio von Beteiligungen an Alternativen Investmentfonds („AIF“) und Objektgesellschaften (zusammen mit AIF nachfolgend „Zielgesellschaften“) aufzubauen. Die konkreten Investitionsgegenstände standen bei Auflage des AIF noch nicht fest („Blind Pool“). Die Anlagegrenzen stellen sich wie folgt dar:
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Mindestens 60 % werden in Beteiligungen an AIF mit Sitz im Geltungsbereich der AIFM-Richtlinie (jedoch nicht Deutschland) investiert. |
• Vorgaben zu den Anlageklassen und zur Investitionsstrategie:
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Mindestens 30 % werden in Beteiligungen an AIF investiert, die mindestens 60 % des ihnen für Investitionen zur Verfügung stehenden Kapitals direkt oder indirekt in Immobilien sowie die zur Bewirtschaftung der Immobilien erforderlichen Vermögensgegenstände investieren und diesbezüglich eine Anlagestrategie nach dem Value-add-Prinzip (z.B. Neupositionierung von Immobilien mit Wertsteigerungspotenzial und anschließendem Verkauf) verfolgen. |
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Mindestens 20 % werden in Beteiligungen an AIF investiert, die mindestens 60 % des ihnen für Investitionen zur Verfügung stehenden Kapitals direkt oder indirekt in Private-Equity-Unternehmensbeteiligungen investieren und diesbezüglich eine Anlagestrategie nach dem Buy-out-Prinzip (z.B. Übernahme von bereits etablierten Unternehmen mit dem Ziel der Wertsteigerung und anschließendem Verkauf) verfolgen. |
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Mindestens 10 % werden in Beteiligungen an AIF investiert, die mindestens 60 % des ihnen für Investitionen zur Verfügung stehenden Kapitals direkt oder indirekt in Unternehmensbeteiligungen und Anlagen aus dem Bereich Energie und Infrastruktur investieren, um hieraus regelmäßige Einnahmen zu erzielen. |
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Mindestens 60 % werden in Beteiligungen an AIF investiert, die ihren Investitionsschwerpunkt in Europa haben. |
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Mindestens 60 % werden in Beteiligungen an AIF investiert, die nach ihrem Gesellschaftsvertrag, ihrer Satzung oder ihrer sonstigen Fondsdokumentation planen, in mindestens vier Immobilien bzw. Private-Equity-Unternehmensbeteiligungen bzw. Unternehmensbeteiligungen und Anlagen aus dem Bereich Energie und Infrastruktur zu investieren. |
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Bis zu 40 % dürfen in Beteiligungen an AIF investiert werden, die ihren Sitz außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben. Solche außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen AIF müssen jedoch ihren Sitz auf Jersey, Guernsey, den Cayman Islands, in der Schweiz, in Kanada, in Australien oder in den Vereinigten Staaten von Amerika haben. |
Die Anlagegrenzen müssen am Stichtag zwei Jahre nach Platzierungsschluss der Gesellschaft erfüllt sein, damit also spätestens am 31. Dezember 2020.
Die Anlagegrenzen gemäß der Wealthcap P 3 KG Anlagebedingungen waren zum Stichtag am 31. Dezember 2019 alle erfüllt. Die WCK legt die Anlagebedingungen dahingehend aus, dass die Anlagegrenzen und deren Auslastung anhand der, gegenüber den Zielfonds abgegebenen, Kapitalzusagen ermittelt werden. Solang die Kapitalzusagen nicht vollständig eingefordert und eingezahlt sind, resultiert daher eine entsprechend erhöhte Liquiditätsreserve.
Kreditaufnahmen sind bis zur Höhe von 20 % und Belastungen bis zur Höhe von 20 % des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderter zugesagten Kapitals der Gesellschaft, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragener Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, erlaubt, wenn die Bedingungen der Kreditaufnahme marktüblich sind. Diese Grenzen gelten nicht während der Dauer des erstmaligen Vertriebs der Gesellschaftsanteile, längstens jedoch für einen Zeitraum von 18 Monaten ab Vertriebsbeginn. Die Grenzen sind damit spätestens ab dem 13. Januar 2019 einzuhalten. Kreditaufnahmen sind bis dato nicht erfolgt.
Der Nettoinventarwert des Fondsvermögens zum Abschlussstichtag beträgt 29.573 Tsd. EUR (Vorjahr: 31.114 Tsd. EUR). Der Nettoinventarwert je Anteil von 1 Tsd. EUR beträgt bei 69.275 umlaufenden Anteilen 426,89 EUR.
1.2 Ziele und Strategien
Anlageziel des AIF ist die Erwirtschaftung einer positiven Rendite für die Anleger.
Anlagestrategie und -politik des AIF ist es, ein gestreutes Portfolio von Beteiligungen an Zweckgesellschaften sowie inländischen, europäischen und außereuropäischen Zielfonds aufzubauen. Als Zielfonds kommen primär Fonds in Betracht, die vorrangig für institutionelle Anleger aufgelegt werden (Spezial-Fonds), ggf. aber auch Publikums-Fonds, die direkt oder indirekt in die folgenden Anlageklassen investieren:
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Immobilien |
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Private-Equity-Unternehmensbeteiligungen |
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Energie/Infrastruktur |
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Sonstige Formen von Sachwertanlagen |
Durch die Investitionen soll ein breitgestreutes Portfolio von Beteiligungen an inländischen, europäischen und außereuropäischen AIF („Zielfonds“) und Zweckgesellschaften (zusammen mit Zielfonds nachfolgend „Zielgesellschaften“) aufgebaut werden. Die Streuung soll insbesondere erreicht werden durch:
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Eine Vielzahl indirekt über Zielgesellschaften gehaltener Einzelinvestitionen |
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Investitionen in unterschiedliche Anlageklassen |
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Unterschiedliche Investitionsregionen |
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Unterschiedliche Investitions- und Desinvestitionszeitpunkte |
Dabei standen zum Zeitpunkt der Platzierung noch nicht sämtliche Beteiligungen der Gesellschaft fest („Blind Pool“). Gemäß Prospekt ist die Zusammensetzung des mittelbar über Zielfonds gehaltenen Portfolios folgendermaßen geplant:
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Immobilien: 55 % |
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Private-Equity-Unternehmensbeteiligungen: 30 % |
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Energie/Infrastruktur: 15 % |
Die Auswahl der einzelnen Beteiligungen an Zielfonds erfolgte durch die Verwaltungsgesellschaft nach gründlicher wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Prüfung. Für die Angemessenheit des Kaufpreises der einzelnen Beteiligungen wird neben der Prüfung durch die Verwaltungsgesellschaft auch ein Wertgutachten von mindestens einem externen Bewerter eingeholt. Im Investitionsprozess werden unter anderen folgende Kriterien in Bezug auf die potenziellen Zielfonds geprüft:
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Kompetenz und Erfahrung des Managements |
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Anlagestrategie und Investitionsgegenstände |
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Rechtliche und steuerliche Ausgestaltung |
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Kostenstruktur |
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Rendite-Risiko-Profil |
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Auswirkungen auf die Portfoliozusammensetzung der Gesellschaft |
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Kontrolle der Einhaltung der Anlagegrenzen |
Für den Erwerb der Beteiligungen ist eine Aufnahme von Fremdkapital nicht vorgesehen. Die Gesellschaft strebt an, ihr gesamtes Kommanditkapital in entsprechende Beteiligungen zu investieren.
Die Zielrendite liegt bei 6 % (IRR) p.a. bezogen auf den Zeichnungsbetrag ohne Ausgabeaufschlag und vor Steuern. Erwirtschaftete Erträge werden grundsätzlich ausgeschüttet, wobei Reinvestitionen in begrenztem Umfang möglich sind.
2 Tätigkeitsbericht der KVG
Die Wealthcap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Grünwald, Bavariafilmplatz 8, 82031 Grünwald, ist die Kapitalverwaltungsgesellschaft des AIF. Sie wurde mit Bestellungsvertrag vom 2. Dezember 2016 zur externen Kapitalverwaltungsgesellschaft des AIF i.S.d. KAGB bestellt. Der Bestellungsvertrag ist für den Zeitraum bis zur Auflösung des AIF abgeschlossen. Der Vertrag kann von der WealthCap KVG aus wichtigem Grund gemäß den Vorschriften des KAGB mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Die KVG hat am 14. Oktober 2014 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Kapitalverwaltungsgesellschaft erhalten. Die Vertriebsgenehmigung für die WealthCap P 3 KG wurde mit Datum vom 13. Juli 2017 erteilt.
Der Kapitalverwaltungsgesellschaft obliegt die Vornahme aller Rechtsgeschäfte, die zum Betrieb des AIF gehören, insbesondere die Verwaltung und Anlage des Vermögens des AIF. Hierbei umfasst der Aufgabenbereich der Verwaltungsgesellschaft insbesondere Tätigkeiten wie die Portfolioverwaltung und das Risikomanagement.
Die Verwaltungsgesellschaft nimmt sämtliche ihr aufgrund ihrer Position als Geschäftsführungsorgan und Verwaltungsgesellschaft gesetzlich und vertraglich zukommenden Aufgaben nach eigenem Ermessen und unter Wahrung des Bestellungsvertrages, der geltenden Gesetze, des Gesellschaftsvertrages und der Anlagebedingungen des AIF wahr. Die Verwaltungsgesellschaft handelt bei der gesetzmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben nicht weisungsgebunden. Gesetzlich zulässige Weisungsrechte und Zustimmungsvorbehalte der Gesellschafterversammlung bleiben unberührt.
Die Wealthcap KVG handelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und haftet bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihr obliegenden Verpflichtungen und bei wesentlichen Vertragspflichten auch bei einer fahrlässigen Verursachung für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Für die Übernahme der Aufgaben gemäß Bestellungsvertrag wurden die folgenden Gebühren mit der Wealthcap KVG vereinbart:
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Für die Konzeption der Gesellschaft erhält die Wealthcap KVG eine Konzeptionsvergütung in Höhe von 2,5 % (inkl. USt.) des eingeworbenen Kommanditkapitals abzüglich der an die WIS zu zahlenden Vergütung für die Übernahme der Platzierungs- und Einzahlungsgarantie in Höhe von TEUR 1.250. |
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eine laufende jährliche Verwaltungsvergütung in Höhe von 1,115 % (inkl. USt.) der Summe aus durchschnittlichem Nettoinventarwert des AIF im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen letzten Bewertungsstichtag vom AIF an die Anleger geleisteten Ausschüttungen (maximal in Höhe von 100 % des von Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals), für den Zeitraum ab Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2017, jedoch mindestens 385 Tsd. EUR, für das Geschäftsjahr 2018 jedoch mindestens 540 Tsd. EUR, für das Geschäftsjahr 2019 jedoch mindestens 770 Tsd. EUR (jeweils inkl. USt.); bei Verlängerung der Laufzeit der Gesellschaft beträgt die Vergütung für diesen Verlängerungszeitraum jährlich bis zu 0,5575 % (inkl. USt.) der Summe aus durchschnittlichem Nettoinventarwert des AIF im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen letzten Bewertungsstichtag vom AIF an die Anleger geleisteten Ausschüttungen (maximal in Höhe von 100 % des von Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals); gleiches gilt ab Liquidationseröffnung |
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für die Verwaltung der Beteiligungen an der Gesellschaft, die sie gegenüber allen Anlegern erbringt, eine Treuhandvergütung in Höhe von 0,33 % (inkl. USt.) der Summe aus durchschnittlichem Nettoinventarwert des AIF im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen letzten Bewertungsstichtag vom AIF an die Anleger geleisteten Ausschüttungen (maximal in Höhe von 100 % des von Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals), für das Geschäftsjahr 2018 jedoch mindestens 157 Tsd. EUR, für das Geschäftsjahr 2019 jedoch mindestens 226 Tsd. EUR (jeweils inkl. USt.); bei Verlängerung der Laufzeit der Gesellschaft beträgt die Vergütung für diesen Verlängerungszeitraum jährlich bis zu 0,165 % der Summe aus durchschnittlichem Nettoinventarwert des AIF im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen letzten Bewertungsstichtag vom AIF an die Anleger geleisteten Ausschüttungen (maximal in Höhe von 100 % des von Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals) |
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eine Transaktionsgebühr für die Beteiligung der Gesellschaft an einem AIF in Höhe von bis zu 2 % des Investitionsbetrags. |
Die Geschäftstätigkeit der Wealthcap KVG im Berichtszeitraum erstreckte sich im Wesentlichen auf die Anbindungen sowie die Verwaltung der Zielfondsbeteiligungen.
Im Dezember 2017 hat die Gesellschaft eine Kapitalzusage in Höhe von 7.500 Tsd. EUR gegenüber der Cube Infrastructure II Fund S.A., Luxemburg (Cube Infra II), abgegeben. Der Beitritt in die Cube Infra II erfolgte mit Datum vom 2./3. Januar 2018. Dabei handelt es sich um einen in Luxemburg ansässigen Fonds mit Investitionsschwerpunkt auf Infrastrukturunternehmen in Europa. Zum 31. Dezember 2019 hält der Fonds drei Unternehmen aus dem Transportsektor, zwei Unternehmen aus dem Bereich Telekommunikation sowie vier Beteiligung im Energiesektor im Portfolio. Der Zielfonds wurde im Juni 2019 mit einem Volumen von ca. 1 Mrd. EUR geschlossen.
Die Fondsgesellschaft hat sich im September 2018 mit einer Kapitalzusage in Höhe von 10.000 Tsd. EUR an dem Immobilien Zielfonds Tishman Speyer European Real Estate Venture VIII, SCSp beteiligt. Der Investitionsfokus des Zielfonds liegt auf Immmobilieninvestments mit Wertsteigerungsstrategie in den Metropolen Westeuropas, was insbesondere Repositionierungen, Entwicklungen und teilweise auch Neuentwicklungen von Immobilienprojekten umfasst. Das Gesamtvolumen des Zielfonds beträgt ca. 571 Mio. EUR, wovon bereits 145 Mio. Euro für drei Projekte in Paris, Madrid und Berlin vorgesehen sind.
Des Weiteren wurde im September 2018 der BlackRock Europe Property Fund V mit einer Zeichnungssumme in Höhe von 10.000 Tsd. EUR erfolgreich angebunden. Der Zielfonds ist fokussiert auf Immobilieninvestitionen mit Wertsteigerungspotenzial in Westeuropa mit überwiegend gewerblicher Nutzung. Das geplante Zielvolumen des Fonds, der Anfang 2020 seine Platzierungsphase planmäßig beenden wird, beträgt. 1,25 Mrd. EUR. Zum Abschlussstichtag 2019 hat der Fonds in zwei Büroimmobilien in Deutschland und Frankreich investiert und prüft eine weitere Investition in Spanien.
Eine weitere Kapitalzusage in Höhe von 20.000 Tsd. EUR erfolgte im September 2019 an das Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1. Über den Teilfonds 1 – Private Equity Large Buyout 2018 Feeder sind mittelbare Unternehmensbeteiligungen über 3-6 Private Equity Zielfonds unterschiedlicher Auflagejahre geplant, um eine möglichst breite Streuung europäischer Private Equity Investitionen zu erzielen. Im Geschäftsjahr 2018 wurden bereits die Private Equity Zielfonds, KKR European Fund V und Triton V angebunden. Im Jahr 2019 folgte die Anbindung des Zielfonds Gilde Buy Out Fund VI.
Im November 2018 beteiligte sich die Fondsgesellschaft am Infrastrukturfonds EQT Infrastructure IV (No. 1) EUR SCSp. Der geografische Investitionsfokus des Zielfonds EQT Infrastructure IV liegt in Europa (insbesondere Skandinavien) und Nordamerika. Im strategischen Fokus sind Investments aus den Segmenten Energie, Transport und Logistik, Telekommunikation sowie Umwelt und Soziales. Zum Abschlussstichtag hält der Fonds sieben Beteiligungen im Portfolio. Der Zielfonds wurde im März 2019 mit einem Volumen von 5,8 Mrd. EUR planmäßig geschlossen.
Im November 2018 wurde das Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 SA SICAV-SIF mit einer Kapitalzusage in Höhe von ursprünglich 10.000 Tsd. EUR angebunden. Nach Beendigung der Platzierungsphase zum Jahresende 2018 fand eine Erhöhung der Kapitalzusage (Annahme der Erhöhung im Mai 2019) um 6.000 Tsd. EUR auf 16.000 Tsd. EUR statt. Über den in Luxemburg ansässigen SA SICAV-SIF Teilfonds 1 – Private Real Estate 2018 (Feederfonds) sind mittelbare Immobilienbeteiligungen über 3-10 Zielfonds mit einem Schwerpunkt auf europäische Immobilieninvestitionen unterschiedlicher Auflagejahre geplant. Im Geschäftsjahr 2019 wurden zwei Zielfonds angebunden. Harbert V mit einer Kapitalzusage in Höhe von 5 Mio EUR und der Hines European Value Fund II mit einer Kapitalzusage von ebenfalls 5 Mio. EUR.
Nach Beendigung der Zielfondsanbindungen ergibt sich folgende Portfolioallokation
Zielfonds | Zeichnungssumme | Anlageklasse |
Cube Infrastructure II | 7.500.000,00 EUR | Infrastruktur |
EQT Infrastructure IV | 5.000.000,00 EUR | Infrastruktur |
BlackRock Europe Property Fund V | 10.000.000,00 EUR | Immobilien |
Tishman European Real Estate | ||
Venture VIII | 10.000.000,00 EUR | Immobilien |
Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien | 16.000.000,00 EUR | Immobilien |
Wealthcap Spezial Portfolio Private | ||
Equity | 20.000.000,00 EUR | Private Equity |
SUMME | 68.500.000,00 EUR |
Die Wealthcap KVG darf sich gemäß Bestellungsvertrag und soweit gesetzlich zulässig der Hilfe Dritter insbesondere im Rahmen einer Auslagerung bedienen. Die Wealthcap KVG hat die Aufgaben der Internen Revision (seit 17. September 2014) sowie Teile der Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (seit 19. Dezember 2014) auf die UniCredit Bank AG, München, ausgelagert. Der IT-Bereich der Wealthcap KVG ist an die DATAGROUP Business Solutions GmbH, Siegburg, ausgelagert. Mit der Wahrnehmung des kaufmännischen Property Managements (Mieter- und Objektbetreuung, Unterstützung bei Vermietungsleistungen, IT-basierte Erfassung von Mietverträgen und Datenmanagement, Organisation der Bewirtschaftung und Erstellung von Nebenkostenabrechnungen) in Bezug auf bestimmte Immobilien von mehreren Immobilien-Publikums-AIF und Immobilien-Spezial-AIF wurden mit dem Auslagerungsvertrag vom 29. Juni 2018 und Wirkung zum 29. Juni 2018 die IC PropertyManagement GmbH, München, und mit Auslagerungsvertrag vom 28. Februar 2019 und Wirkung zum 1. März 2019 die Tectareal Property Management GmbH, Essen, betraut.
Mit der Verwahrstellenfunktion wurde die State Street Bank International GmbH, München (State Street), beauftragt. Die Aufgabenverteilung wurde zwischen der WCK und der State Street im Rahmen eines Verwahrstellenvertrags sowie eines Service Level Agreements geregelt.
Der AIF ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit diversen Risiken ausgesetzt. Als künftiges Risiko mit der größten finanziellen Auswirkung bei Eintritt ist das Ausbleiben von Rückflüssen aus den angebunden bzw. noch zu erwerbenden Zielfondsbeteiligungen zu sehen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Risiko als gering einzuschätzen.
Hinsichtlich der weiteren Risiken der Wealthcap P 3 KG verweisen wir auf unsere Darstellungen im Abschnitt 4.1 „Risikobericht“ dieses Lageberichts.
Wirtschaftsbericht
3.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Das mittelbar über Zielgesellschaften gehaltene Portfolio nach Beendigung er Zielfondsanbindungen stellt sich – unter Einhaltung der Prospektvorgaben – folgendermaßen dar:
Portfolioallokation final nach Anlageklassen | |
Infrastruktur | 19% |
Immobilien | 53 % |
Private Equity | 29 % |
Immobilien
Im Segment Immobilien liegt der Fokus auf institutionellen Zielfonds, die mit einer aktiven Wertsteigerungsstrategie investieren (sog. Value add-Prinzip), aber auch Mieteinnahmen sind Bestandteil der Investitionsstrategie in der Anlageklasse Immobilien. Im Fokus sollen dabei Gewerbeimmobilien, beispielsweise Büro- und Verwaltungsgebäude oder Einzelhandelsimmobilien, stehen. Investitionen der Zielgesellschaften in Wohnimmobilien können teilweise auch möglich sein. Der regionale Schwerpunkt dieser Immobilien-Zielfonds liegt auf Europa.
Marktübersicht Immobilien 1
Immobilieninvestitionen haben über die letzten zehn Jahre sehr gute Erträge erwirtschaftet. Trotz schwächerer ökonomischer Ausgangslage im Jahr 2019 konnte die Anlageklasse Private Real Estate, gemessen an den Assets under Management (AUM), weiter wachsen. Im zurückliegenden Jahr wurden 151 Mrd. USD, und damit so viel wie noch nie zuvor, durch Investoren zugesagt. Somit erreichten die AUM Mitte des Jahres 2019 einen neuen Rekordwert von 992 Mrd. USD.
Im Jahr 2019 beendeten insgesamt 295 Fonds ihr Fundraising, das entspricht dem niedrigsten Wert der letzten zehn Jahre. Dabei setzt sich der Konzentrationstrend (geringere Anzahl von Fonds, diese jedoch mit größerem Volumen) in der Branche weiter fort, so konnten die zehn größten Fonds insgesamt 44 % der Kapitalzusagen auf sich vereinen.
Eine der wesentlichen Herausforderung sind gemäß einer Umfrage des Finanzdatenspezialisten Preqin die hohen Preise für Investitionsobjekte. Drei Viertel der von Preqin befragten Fondsmanager gaben an, dass die Immobilienpreise im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind und Sie sich aktuell mit Investitionen zurückhalten. Dies zeigt sich unter anderem in einem Rückgang der Anzahl der Transaktionen um 4,7 %.
Marktausblick Immobilien 2
Zum Start des Jahres 2020 befinden sich 918 Fonds mit einem Zielvolumen von insgesamt 281 Mrd. USD im Fundraising. Dies entspricht einem Rekordwert. Der Appetit der Investoren nach Private Real Estate Investments bleibt voraussichtlich auch im Jahr 2020 hoch. 93 % der befragten Investoren möchten Ihre Allokation in der Anlageklasse Private Real Estate erhöhen oder zumindest gleich belassen. Dies resultiert auch daraus, dass 87 % der Investoren mit den in 2019 erwirtschafteten Renditen ihrer Private Real Estate Fonds zufrieden sind.
1 2020 Preain Global Real Estate Report Sample Pages.
2 2020 Preqin Global Real Estate Report Sample Pages.
Unternehmensbeteiligungen (Private Equity)
Marktübersicht Private Equity 3
Im zurückliegenden Jahr sank das jährliche Wirtschaftswachstum (GDP) weltweit auf 2,3 %, den niedrigsten Wert seit der globalen Finanzkrise. Im weiterhin anhaltenden Niedrigzinsumfeld allokierten Investoren auf der Suche nach Rendite mehr als 500 Mrd. USD in Private Equity Fonds. Dies hat zur Folge, dass die Manager weiterhin Rekordsummen an Kapital für Investitionen (“dry powder“) zur Verfügung haben und die Assets under Management (AUM) bereits Mitte des Jahres 2019 einen Rekordwert von 4.110 Mrd. USD erreichten.
Die überdurchschnittliche Wertentwicklung der Fonds aus dem besten Quartil half der Anlageklasse Private Equity über die letzten Jahre eine breitere Investorenbasis zu erschließen. Im Jahr 2019 investierten weltweit 8.400 institutionelle Investoren, von privaten Vermögensverwaltern bis hin zu Staatsfonds, in Private Equity Fonds. Im Jahr 2015 waren es noch 6.170 institutionelle Investoren.
Der Anstieg der AUM und die Verbreiterung der Investorenbasis spiegelt auch die allgemeine Zufriedenheit der Investoren mit der Anlageklasse wider. Bei einer Umfrage des Finanzdatenspezialisten Preqin gaben 87 % der Investoren an, dass ihr Private Equity Portfolio die gesetzten Renditeziele erreicht oder übertroffen habe.
Die hohe Nachfrage nach Private Equity Fonds und der damit verbundene Kapitalzufluss sind gleichzeitig eine große Herausforderung für die Manager, da sich der Wettbewerb um Investitionsobjekte und deren Bewertungen weiter erhöhen. Eine weitere Preqin Umfrage ergab, dass 51 % der Fondsmanager und 69 % der Investoren gestiegene Einkaufspreise wahrnehmen. Darüber hinaus berichten 44 % der befragten Fondsmanager über einen höheren Wettbewerb um Investitionsobjekte. Der zunehmende Wettbewerb manifestiert sich auch in einem schwierigeren Transaktionsumfeld, so fiel der Wert der abgeschlossenen Buyout Transaktionen vom Jahr 2018 auf 2019 um 21 % auf 389 Mrd. USD.
Zudem setzt sich der Konzentrationstrend der letzten Jahre in der Branche fort. So sicherten sich die 20 größten Fonds insgesamt 45 % des durch Investoren zugesagten Kapitals, im Jahr 2015 waren es noch 29 %.
3 2020 Preqin Global Alternatives Report Sample Pages.
Marktausblick Private Equity 4
Private Equity Fondsmanagern stehen Rekordsummen für Investitionen zur Verfügung. 58 % der Fondsmanager möchten 2020 mehr Kapital investieren als im Vorjahr. Aufgrund der bereits jetzt starken Konkurrenzsituation könnte sich der Wettbewerb um Anlageobjekte weiter verstärken und zu höheren Bewertungen und Kaufpreisen führen.
Trotz des herausfordernden Marktumfeldes der Anlageklasse wollen 86 % der Investoren Ihre Allokation in Private Equity Fonds auch im Jahr 2020 mindestens beibehalten oder sogar erhöhen.
Marktübersicht Energie/Infrastruktur 5
Schwierige Marktbedingungen durch das seit Jahren bestehende Niedrigzinsumfeld, ein sich verlangsamendes globales Wirtschaftswachstum sowie Befürchtungen über eine bevorstehende Korrektur an den Kapitalmärkten haben der Anlageklasse Infrastruktur in den letzten Jahren einen hohen Zulauf beschert. Konsistente Renditen gepaart mit einer der geringsten Schwankungsbreiten über alle Assetklassen hinweg versprechen Sicherheit in unsicheren Zeiten und locken damit Investoren an. Im Fundraising für Infrastrukturfonds konnten 2019 neue Höchstwerte von 98 Mrd. USD erzielt werden. Die Assets under Management („AUM“) erzielten seit 2010 jährlich neue Rekorde und sind nun auf 582 Mrd. USD (Stand: Juni 2019) angestiegen. Gleichzeitig setzt sich auch in dieser Branche ein erkennbarer Konzentrationstrend fort. Die Hälfte der Kapitalzusagen aus 2019 erfolgte an nur fünf Fonds.
Marktausblick Energie/Infrastruktur 6
Der starke Zulauf für die Anlageklasse Infrastruktur geht einher mit einem verstärkten Wettbewerb um attraktive Investitionsmöglichkeiten, gepaart mit höheren Bewertungen und komplexeren Transaktionen. In den letzten zwei Jahren waren Transaktionen in den Kernmärkten Nordamerika und Europa mit deutlich längeren Due Diligence Prozessen verknüpft um sicherzustellen, dass die hohen Bewertungen genügend Potenzial für die Erzielung einer guten Rendite bereitstellen. Starker Wettbewerb, große Dry Powder Vorräte und zunehmende Unsicherheit über die weitere weltwirtschaftliche Entwicklung stellen die Herausforderungen der Fondsmanager von morgen dar.
4 2020 Preqin Global Alternatives Report Sample Pages.
5 2020 Preqin Global Infrastructure Report Sample Pages.
6 2020 Preqin Global Infrastructure Report Sample Pages.
Anders als in anderen Anlageklassen liegt für Infrastrukturinvestitionen aber noch ein großer Handlungsspielraum vor. Aktuell sind die Investitionsaktivitäten stark konzentriert auf entwickelte Märkte und Sektoren wie erneuerbare Energien. Eine Vielzahl an neuen Märkten und Sektoren bietet in den nächsten Jahren Chancen auf erfolgreiche Investitionen. Insbesondere Asien zeigt eine hohe Nachfrage nach Infrastruktur, aber nur wenige Spezialisten legen derzeit ihren Fokus auf diese Region. Doch auch in Europa werden in den nächsten zehn Jahren schätzungsweise 270 Mrd. Infrastrukturinvestitionen benötigt. Da die Renditen von Infrastrukturinvestitionen in der Regel weniger konjunkturabhängig als die anderer Asset- klassen sind, sind Infrastrukturinvestitionen bei Investoren weiter gefragt. Neun von zehn Investoren beabsichtigen über einen längeren Zeitraum genauso viel oder mehr Kapital als bisher in Infrastruktur zu investieren.
3.2 Geschäftsverlauf und Lage
Der Geschäftsverlauf entspricht hinsichtlich des realisierten negativen Ergebnisses des Geschäftsjahres den Erwartungen.
Nach Beendigung der Zeichnungsphase des Portfolio 3 zum 31. Dezember 2018 wurde die Kapitalzusage für das Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien im Mai 2019 um 6.000 Tsd. EUR auf insgesamt 16 Tsd. EUR erhöht. Die Summe der abgegebenen Kapitalzusagen erhöhte sich damit von 62.500 Tsd. EUR auf insgesamt 68.500 Tsd. EUR. Somit sind zum Ende des Geschäftsjahres 2019 Kapitalzusagen in Höhe von 99 % des Kommanditkapitals getätigt worden.
Die Aufteilung des Portfolios auf die einzelnen Assetklassen ist wie folgt und entspricht den Prospektvorgaben.
Immobilien | 53 % |
Private Equity | 29 % |
Infrastruktur | 18% |
SUMME | 100 % |
Der Nettoinventarwert des Fondsvermögens beträgt zum Abschlussstichtag 29.573 Tsd. EUR (Vorjahr: 31.114 Tsd. EUR). Damit beträgt der Nettoinventarwert je Anteil von 1.000,00 EUR bei 69.275 umlaufenden Anteilen 426,89 EUR.
EUR | |
Wert des Investmentvermögens am 31.12.2018 | 31.113.847,45 |
Wert des Investmentvermögens am 31.12.2019 | 29.573.001,26 |
Veränderung | -1.540.846,19 |
Die Abnahme des Werts des Investmentvermögens im Vergleich zum Vorjahr ist auf Mittelabflüsse aus einem Anlegerausschluss in Höhe von -9 Tsd. EUR zurückzuführen, sowie ein negatives Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von -1.532 Tsd. EUR.
Frühere Wertentwicklungen stellen keinen Indikator für zukünftige Wertentwicklungen dar.
3.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
3.3.1 Ertragslage
Das negative Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von -1.532 Tsd. EUR (Vorjahr: -7.270 Tsd. EUR) setzt sich aus dem negativen realisierten Ergebnis von -1.098 Tsd. EUR (Vorjahr: -6.622 Tsd. EUR) sowie dem negativen nicht realisierten Ergebnis von -434 Tsd. EUR (Vorjahr: -647 Tsd. EUR) zusammen.
Das negative realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 von -1.098 Tsd. EUR setzt sich insbesondere zusammen aus der Verwaltungsvergütung (770 Tsd. EUR; Vorjahr: 540 Tsd. EUR), der Vergütung für die Verwahrstelle (15 Tsd. EUR; Vorjahr: 19 Tsd. EUR), Prüfungs- und Veröffentlichungskosten (31 Tsd. EUR; Vorjahr: 27 Tsd. EUR) sowie sonstige Aufwendungen (364 Tsd. EUR; Vorjahr: 6.038 Tsd. EUR). Die sonstigen Aufwendungen beinhalten insbesondere Anlaufkosten der Gesellschaft in Form einer Transaktionsgebühr (120 Tsd. EUR) an die WealthCap KVG. In den sonstigen Aufwendungen sind daneben die Gebühr für die Treuhandverwaltung (226 Tsd. EUR) an die Wealthcap KVG enthalten sowie Kosten für die Bewertung der Beteiligung allgemein (13 Tsd. EUR; Vorjahr: 0 Tsd. EUR).
Das negative nicht realisierte Ergebnis in Höhe von -434 Tsd. EUR (Vorjahr: -647 Tsd. EUR) resultiert aus der Neubewertung der Beteiligungen.
3.3.2 Finanzlage
Kapitalstruktur
Zum Abschlussstichtag bestehen Kapitaleinlagen (ohne Agio) in Höhe von 38.106 Tsd. EUR (Vorjahr: 31.114 Tsd. EUR). Diese setzen sich aus den Einlagen der geschäftsführenden Kommanditistin Wealthcap KVG in Höhe von 10 Tsd. EUR (Vorjahr: 10 Tsd. EUR) und den Einlagen der Treuhandkommanditisten in Höhe von 38.096 Tsd. EUR (Vorjahr: 38.104 Tsd. EUR) zusammen. Daneben bestehen Rücklagen der Treuhandkommanditisten von 3.130 Tsd. EUR (Vorjahr: 3.130 Tsd. EUR). Die Komplementärin WealthCap Portfolio 3 Komplementär GmbH, Grünwald, ist nicht am Kapital der Gesellschaft beteiligt.
Eine Fremdfinanzierung auf Ebene des AIF ist gemäß § 4 der Anlagebedingungen möglich, derzeit jedoch nicht geplant.
Investitionen
Der AIF hat im Jahr 2019 die Kapitalzusage für eine Beteiligung erhöht. Beim Betrachten des Bestandes zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2019 ergibt sich folgendes Portfolio:
1) |
Im Dezember 2017 hat die Gesellschaft eine Kapitalzusage in Höhe von 7.500 Tsd. EUR gegenüber der Cube Infrastructure II Fund S.A., Luxemburg (Cube Infra II), abgegeben. Der Beitritt in die Cube Infra II erfolgte mit Datum vom 2./3. Januar 2018. Zum Abschlussstichtag 2019 wurden 2.981.937,95 EUR (ca. 40 % der Zeichnungssumme) zur Finanzierung des Erwerbs von neun Beteiligungen aus den Bereichen Telekommunikation, Energieinfrastruktur und Öffentlicher Verkehr sowie zur Deckung laufender Kosten abgerufen. Im Dezember 2019 erhielt der Fonds eine erste Ausschüttung. |
2) |
Die Fondsgesellschaft hat sich im September 2018 mit einer Kapitalzusage in Höhe von 10.000 Tsd. EUR an dem Immobilien Zielfonds Tishman Speyer European Real Estate Venture VIII, SCSp beteiligt. Zum Abschlussstichtag wurden 270.599 EUR (ca. 2,7 % der Zeichnungssumme) abgerufen. Ausschüttungen erfolgten bisher keine. |
3) |
Der BlackRock Europe Property Fund V wurde im September 2018 mit einer Zeichnungssumme in Höhe von 10.000 Tsd. EUR angebunden. Zum Abschlussstichtag wurden 565.584,00 EUR (ca. 5,7 % der Zeichnungssumme) für die anteilige Finanzierung von zwei Büroimmobilien in Paris und Berlin abgerufen. |
4) |
Die Beteiligung am Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 erfolgte über eine Kapitalzusage in Höhe von 20.000 Tsd. EUR im September 2018. Gemäß der Fondsdokumentation wurde bei Zeichnung ein Betrag von 3.000 Tsd. EUR (15 % des Zeichnungsvolumens) fällig. Zum Abschlussstichtag hat der Fonds sich an drei Zielfonds beteiligt. |
5) |
Der Infrastrukturfonds EQT Infrastructure IV (No. 1) EUR SCSp hat im Oktober 2018 eine Kapitalzusage in Höhe von 5.000 Tsd. EUR von der Fondsgesellschaft erhalten. Zum 31. Dezember 2019 wurden 995.136 EUR (ca. 20 % der Zeichnungssumme) abgerufen, die zum Erwerb von sieben Beteiligungen verwendet wurden. |
6) |
Im November 2018 wurde das Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 SA SICAV-SIF mit einer Kapitalzusage in Höhe von 10.000 Tsd. EUR angebunden. Im Mai 2019 fand eine Erhöhung des Commitments in das WealthCap Spezial Portfolio Immobilien 1 um 6.000 Tsd. EUR auf 16.000 Tsd. EUR statt. Zum Abschlussstichtag wurden insgesamt 2.400 Tsd EUR (15 % des Zeichnungsvolumens) abgerufen. |
Insgesamt sind bis Ende 2019 Kapitalzusagen in Höhe von 68.500 Tsd. EUR gemacht worden, was ca. 99 % des gezeichneten Kapitals entspricht. Weitere Beteiligungen sind nicht geplant. Die Investitionsphase des Wealthcap Portfolio 3 ist daher beendet. Insgesamt wurden zum 31. Dezember 2019 ca. 16 % der Kapitalzusagen an die Zielfonds abgerufen. Die Abrufstände der einzelnen Zielfonds werden sich über die nächsten Jahre, im Zuge des Aufbaus der diversen Zielfondsportfolios, sukzessive erhöhen.
Liquidität
Die Liquiditätslage des AIF war im Geschäftsjahr 2019 stets gut. Der AIF ist sämtlichen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachgekommen. Zum Abschlussstichtag hält die Gesellschaft Liquidität in Höhe von 20.414 Tsd. EUR (Vorjahr: 23.282 Tsd. EUR) in Form von täglich verfügbaren Bankguthaben bei der UniCredit Bank AG, München.
3.3.3 Vermögenslage
Die Bilanzsumme beträgt zum Abschlussstichtag 29.661 Tsd. EUR (Vorjahr: 31.618 Tsd. EUR). Wesentliche Posten auf der Aktivseite sind Bankguthaben mit 68,83 % (Vorjahr: 73,63 %) der Bilanzsumme sowie die Beteiligungen an den Zielfonds mit 31,17 % (Vorjahr: 21,67 %) der Bilanzsumme.
Die Passiva beinhalten neben dem Eigenkapital in Höhe von 99,70 % (Vorjahr: 98,40 %) insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 0,17 % (Vorjahr: 0,08 %) sowie Rückstellungen mit 0,12 % (Vorjahr: 1,51 %).
3.4 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Der bisherige Geschäftsverlauf des AIF entspricht den Erwartungen und ist primär gründungsbedingt durch ein negatives Ergebnis des Geschäftsjahres gekennzeichnet. Da die konkreten Investitionsgegenstände bei Auflage des AIF noch nicht feststehen („Blind Pool“), existiert keine Planungsrechnung mit darauf basierenden Ausschüttungsquoten, welche künftig den wesentlichen finanziellen Leistungsindikator darstellt. Die Steuerung erfolgt im Wesentlichen über die Liquidität der Gesellschaft. Eine Steuerung der Gesellschaft über andere finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren erfolgt nicht.
3.5 Gesamtaussage
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist geordnet.
4 Risiko- und Liquiditätsmanagement
4.1 Risikobericht
4.1.1 Vorbemerkung
Der AIF ist in das Risikomanagement der Wealthcap KVG eingebunden, die die zentrale Steuerung gemäß KAGB übernimmt.
Die Risikomanagementprozesse der Wealthcap KVG dienen dem Schutz der Interessen der Anleger und erstrecken sich von der Anbindung bis zur Desinvestition von Vermögensgegenständen über den gesamten Produktlebenszyklus eines AIF. Im Fokus stehen dabei die wesentlichen Risiken, die in einem engmaschigen Verfahren identifiziert, laufend bewertet, gesteuert und kontrolliert werden.
Mit einem ausführlichen Regel- und Ad-hoc-Berichtswesen wird sichergestellt, dass die Entscheidungsträger und Risikokontrollgremien jederzeit über die aktuelle Risikosituation informiert sind.
Die Risikomanagementprozesse sehen vor, dass das Risikomanagement bereits zu einem frühen Zeitpunkt während der Anbindungsphase und ggf. vor Konzeptionierung eines AIF eingebunden wird.
Für den AlFwurden durch das Risikomanagement auf Basis des Risikoprofils Limits und Warnlevel-Werte für verschiedene Kennziffern festgelegt. Als relevante Kennziffern wurden dabei die Liquidität ersten Grades und der Kapitalerhalt festgelegt.
Drohende und tatsächliche Limitverletzungen der definierten Risikolimits lösen einen Eskalationsprozess bzw. Maßnahmen zur Risikominderung aus. Ein übergeordnetes, mit Produktverantwortlichen, Risikomanagern und Geschäftsführern besetztes Risiko-Komitee wird regelmäßig über die Risikosituation informiert und entscheidet ggf. über die Einsetzung einer bereichsübergreifenden Task-Force zur Erarbeitung und Durchführung von risikominimierenden Maßnahmen.
Zusätzlich werden in der Bestandsphase eines AIF über ein zentrales Risikoinformations-Tool laufend risikorelevante Daten gesammelt und ausgewertet. Die Einmeldung erfolgt in der Regel über die risikoverantwortlichen Fondsmanager. Einmal jährlich erfolgt eine Risikoinventur. Die Ergebnisse werden im Rahmen eines Strategiejahresgesprächs offengelegt und, falls erforderlich, entsprechende Maßnahmen abgeleitet.
Die für die Gesellschaft wesentlichen Ergebnisse der Risikoanalyse werden von der Wealthcap KVG direkt an die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft berichtet.
4.1.2 Adressenausfall- und Liquiditätsrisiken
Der AIF kann zahlungsunfähig werden oder im insolvenzrechtlichen Sinne überschuldet sein, wenn keine Erträge erzielt und/oder Aufwendungen höher als erwartet anfallen. Eine daraus folgende Insolvenz des AIF kann zum Verlust der Einlage des Anlegers (samt Ausgabeaufschlag) führen, da der AIF keinem Einlagensicherungssystem angehört.
Mit der Investition des AIF in die Anlageklassen Immobilien, Unternehmensbeteiligungen (Private Equity), Energie/Infrastruktur und sonstige Formen von Sachwertanlagen, insbesondere Luftfahrzeuge, sind insbesondere folgende Risiken verbunden.
― |
So können z. B. bei Immobilieninvestitionen Baukosten- oder Bauzeitüberschreitungen, höhere Instandhaltungsaufwendungen, der Ausfall von Vertragspartnern (insbes. Mietern), versteckte Baumängel und Altlasten sowie verminderte Verkaufserlöse das Ergebnis einer Zielgesellschaft und damit des AIF mindern. |
― |
Die Rentabilität der Beteiligung an einem Private-Equity-Zielfonds, der direkt oder indirekt in Unternehmensbeteiligungen investiert, hängt maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung der von dem Zielfonds gehaltenen Portfoliounternehmen ab. Treten hierbei nicht die Erwartungen des Zielfondsmanagements ein, führen Minderungen des erzielbaren Veräußerungserlöses auf Ebene des Zielfonds zu einer Verschlechterung des Ergebnisses des AIF. |
― |
Der wirtschaftliche Betrieb von Energieerzeugungs- und Infrastrukturanlagen hängt in der Regel von bestimmten – oft gesetzlich oder vertraglich – garantierten Einspeise- bzw. Nutzungsvergütungen ab. Sollten diese tatsächlich nicht erzielt werden können oder der Erlös aus einer Veräußerung dieser Anlagen geringer ausfallen als geplant, mindert sich das Ergebnis der Zielgesellschaft und damit des AIF. |
― |
Bei Investitionen in Luftfahrzeuge können die Renditen beispielsweise durch Änderungen oder Nichteinhaltung von Leasingverträgen sowie der Verwirklichung spezifischer Haftungs-, Verpachtungs- oder Vermarktungsrisiken niedriger ausfallen als erwartet. |
Das wirtschaftliche Ergebnis des AIF ist insbesondere davon abhängig, dass die Zielgesellschaften die von ihnen gehaltenen Vermögenswerte gewinnbringend auswählen, verwalten und ggf. veräußern. Es kann daher nicht garantiert werden, dass der AIF aus seiner Investitionstätigkeit Gewinne erzielen bzw. Verluste vermeiden wird oder dass Gewinnzuweisungen und Ausschüttungen an die Anleger vorgenommen werden können. Dies gilt insbesondere deshalb, weil die konkreten Investitionen der Zielfonds noch nicht alle feststehen (Blind Pool). Die Anleger sind bei der Auswahl geeigneter Investitionen von der Expertise der Verwaltungsgesellschaft und des Managements der Zielgesellschaften abhängig und haben keine Möglichkeit, Einfluss auf die Auswahl geeigneter Investitionen zu nehmen.
Das strategische Risiko spielt eine zentrale Rolle bei der Prüfung im Rahmen von Due Diligence Prozessen vor Investition in geeignete Zielfonds. Wesentliche Kriterien dabei sind ein langjähriger Track-Record der Gesellschaften und entsprechende Branchenerfahrung der Zielfondsmanager. Zudem verfolgt der AIF das Ziel, in eine größere Anzahl von Zielfonds zu investieren, um die strategische Abhängigkeit gegenüber den einzelnen Zielfonds zu diversifizieren. Derzeit ist das strategische Risiko als gering einzustufen.
Bei der Auswahl der Zielfonds wird eine risikobewusste Anlagestrategie verfolgt, die eine enge Einbindung des Risikomanagements in die Entscheidungsprozesse vorsieht.
4.1.3 Marktpreisrisiken
Aufgrund von Wechselkursschwankungen können die Erträge der Zielgesellschaften, die Investitionen in einer Fremdwährung vorgenommen haben, schwanken, was sich negativ auf die Ausschüttungen an den AIF und auf die Rendite des Anlegers auswirken kann. Bei Investitionen in eine in Fremdwährung geführte Zielgesellschaft können bei Ausschüttungen Wechselkursschwankungen auftreten und Währungskursverluste entstehen.
Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Investments in Fremdwährung getätigt.
4.1.4 Operationelle Risiken
Operationelle Risiken werden grundsätzlich nicht gesehen, da sämtliche Aufgaben im Rahmen des Bestellungsvertrags mit der Wealthcap KVG als externe Verwaltungsgesellschaft auf diese ausgelagert sind. Auch das Risikomanagement für die operationellen Risiken ist damit auf die Wealthcap KVG ausgelagert. Sollte die Wealthcap KVG ihren Leistungen operationell nicht nachkommen können, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft mit diesen Leistungen zu beauftragen. Operationelle Risiken sind für die Wealthcap KVG im Wesentlichen identifizierte Risiken aus Personal, IT sowie Prozessen.
Im Geschäftsjahr sind keine Schadensfälle aus operationellen Risiken aufgetreten. Auch liegen derzeit keine Hinweise darauf vor, dass ein operationelles Risiko schlagend werden könnte. So liegen etwa keine anhängigen Rechtsstreitigkeiten, Beschwerden oder Ereignisse aus der Schadensdatenbank für den AIF bei der Wealthcap KVG vor.
Aufgrund des Coronavirus wurden weltweit Wachstumsprognosen gesenkt. Die Wealthcap-Gruppe ist in das Krisenmanagement der HVB eingebunden und hält dessen Vorgaben, die im Einklang mit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation stehen, ein. Es wurde ein Business-Continuity-Plan entwickelt, welcher laufend an aktuelle Entwicklungen angepasst wird. Derzeit sind erste Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf erkennbar, jedoch noch keine akuten Risiken für die Gesellschaft. Mögliche weitere Auswirkungen des Coronavirus werden fortlaufend durch den Fondsverwalter Wealthcap KVG analysiert und Maßnahmen zur Risikoverminderung diskutiert. Es ist aber nicht auszuschließen, dass eine weitere Verbreitung des Virus den zukünftigen Geschäftsverlauf der Gesellschaft erheblich beeinflussen könnte.
4.1.5 Zusammenfassende Darstellung der Risikolage
Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Lageberichts hat die Gesellschaft Kapitalzusagen in allen drei geplanten Anlageklassen abgegeben. Da sich die Zielfonds zurzeit noch am Beginn der Investitionsphase befinden, ist die abschließende Zusammensetzung der Assets im Portfolio zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses noch nicht bekannt. Bestandsgefährdende Risiken für den AIF sind derzeit nicht erkennbar.
4.2 Liquiditätsmanagement
Die Wealthcap KVG hat schriftliche Grundsätze und Verfahren festgelegt, die es ihr ermöglichen, die Liquiditätsrisiken zu überwachen.
Gegenstand des Liquiditätsmanagements sind die Planung, Analyse, Anlage und Steuerung der Liquidität des AIF zur Einhaltung der Liquiditätsgrenzen, die die Wealthcap KVG in Bezug auf die Liquiditätsrisiken des AIF festgesetzt hat, sowie die Koordination des kurz-, mittel- und langfristigen Kapitalbedarfs des AIF. Das Liquiditätsmanagement hat neben der Renditeoptimierung das Ziel, die kurz-, mittel- und auch langfristige Zahlungsfähigkeit des AIF zu sichern.
Das Liquiditätsmanagement für den AIF umfasst dabei auch die Durchschau auf die Liquiditätssituation der Beteiligung.
Im Rahmen des Liquiditätsmanagements erfolgt ein kontinuierlicher Abgleich der vorhandenen Liquidität mit den Zahlungsverpflichtungen des AIF. Hierbei werden insbesondere die noch ausstehenden Einzahlungsverpflichtungen des AIF gegenüber den Zielfondsgesellschaften, die von dem AIF zu tragenden Kosten und Gebühren, weitere feststehende Zahlungen sowie die Ausschüttungsplanung des AIF berücksichtigt.
Die Wealthcap KVG verwendet ein EDV-gestütztes Liquiditätsmanagementsystem. Der Abgleich der aktuellen Liquiditätssituation des AIF mit den Liquiditätsgrenzen, deren Einhaltung z.B. für die weitere Entwicklung des AIF unter verschiedenen Annahmen erforderlich ist, erfolgt auf Basis von Liquiditätskennziffern, wie Liquiditätsgrad erster und zweiter Grad. Regelmäßig werden Stresstests durchgeführt, um die Liquiditätsrisiken des AIF unter unterschiedlichen Annahmen zu simulieren und daraus ggf. Ableitungen für die Verwaltung des AIF vornehmen zu können.
5. Vergütungen
Angaben gemäß § 101 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 KAGB
Als Kapitalverwaltungsgesellschaft wurde mit Wirkung seit 2. Dezember 2016 die Wealthcap KVG beauftragt. Die Wealthcap KVG hat im Geschäftsjahr 2019 folgende Vergütungen an ihre Führungskräfte und Mitarbeiter geleistet:
Gesamtsumme der von der KVG im Kalenderjahr 2019 gezahlten Mitarbeitervergütung | 21.124.016 EUR (Löhne + Gehälter, ohne Soziale Abgaben) |
davon feste Vergütung | 17.837.252 EUR |
davon variable Vergütung | 3.286.764 EUR |
Zahl der Mitarbeiter der KVG zum 31.12.2019 | 243 HC / 223,06 FTE |
Höhe des vom AIF gezahlten Carried Interest | 0 EUR |
Gesamtsumme der von der KVG im Kalenderjahr 2019 an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlte Vergütung, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des AIF ausgewirkt hat | 5.282.656 EUR |
davon Führungskräfte | 2.510.548 EUR |
davon andere Mitarbeiter | 2.772.108 EUR |
Bei den in der obigen Tabelle dargestellten Beträgen handelt es sich um die im Geschäftsjahr 2019 tatsächlich gezahlten Mitarbeitervergütungen.
Die Verwaltungsgesellschaft hat für Mitarbeiter, die gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 KAGB als Risikoträger bzw. für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen eine Vergütungspolitik festgelegt, die einem soliden und wirksamen Risikomanagement entspricht, um den potenziell schädlichen Auswirkungen schlecht gestalteter Vergütungsstrukturen auf ein solides Risikomanagement und auf die Risikobereitschaft von Einzelpersonen entgegenzuwirken. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft steht in Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Gesellschaften sowie der Anleger dieser Gesellschaften.
Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter und Führungskräfte der Verwaltungsgesellschaft, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf die Risikoprofile der Verwaltungsgesellschaft oder auf die Risikoprofile der von ihr verwalteten Gesellschaften auswirkt, von den Regelungen zum Vergütungssystem betroffen. Dies umfasst die Geschäftsführer und Führungskräfte, Risikoträger, Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen sowie alle Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, aufgrund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie die Führungskräfte und Risikoträger.
Für diese Mitarbeiter gelten insbesondere folgende Vergütungsrichtlinien:
• |
Die Vergütung der Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft setzt sich aus einem Fixgehalt sowie einem variablen Bestandteil zusammen. |
• |
Die variable Vergütung ist derart ausgestaltet, dass sie teilweise bis vollständig reduziert werden kann. Zum Zwecke der Einschränkung einer übermäßigen Risikoübernahme erfolgt die Berechnung der variablen Vergütung risikogewichtet und erfolgsabhängig. Für die Berücksichtigung von Risiken und Ergebnissen in der variablen Vergütung werden sowohl quantitative als auch qualitative Indikatoren im Einklang mit Geschäfts- und Risikostrategie der Verwaltungsgesellschaft sowie der jeweiligen Gesellschaft verwendet. Die Festlegung der variablen Vergütung erfolgt auf der Basis von zu Beginn des Geschäftsjahres dokumentierten Zielvereinbarungen. Diese bestehen zum einen aus von der Geschäftsführung festgelegten allgemeingültigen Unternehmenszielen und zum anderen aus von den Führungskräften festgelegten individuellen Zielen für alle Mitarbeiter. Die Zielvereinbarungen berücksichtigen die individuellen Anforderungen an den jeweiligen Unternehmensbereich und dienen der Bewertung von Leistung und Erfolg der einzelnen Mitarbeiter. Diese Bewertung erfolgt im Rahmen eines jährlichen Mitarbeitergesprächs. |
• |
Im Allgemeinen werden bei der Verwaltungsgesellschaft Anreize für die Geschäftsführer und Mitarbeiter zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risikopositionen vermieden, da die Geschäftsführung sichergestellt hat, dass alle Geschäfte insbesondere einer vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsführer unterliegen. Die Geschäftsführung hat hierbei die Vorgaben der Geschäftsordnung zu beachten, d.h. insbesondere sind alle dort festgelegten Geschäfte mit Risikobezug dem Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft zur Genehmigung vorzulegen. Dadurch ist grundsätzlich sichergestellt, dass die Geschäftsführung am Aufsichtsorgan vorbei keine Risikopositionen eingehen kann, die unverhältnismäßige Folgen für die Höhe der Vergütung haben können. |
Entscheidungen über die Höhe von Vergütungen werden von der Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft getroffen. Sollte die Geschäftsführung selbst betroffen sein, werden diese Entscheidungen durch den Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft getroffen.
Die Verwaltungsgesellschaft hatte bis Dezember 2016 aufgrund ihrer Größe bzw. der Größe der von ihr verwalteten Investmentgesellschaften und der Komplexität ihrer Geschäfte von der Einrichtung eines Vergütungsausschusses abgesehen. Im Dezember 2016 wurde ein Vergütungsausschuss eingerichtet.
Der Vergütungsausschuss besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden sowie einem weiteren Mitglied des Aufsichtsrats der KVG. Der Aufsichtsrat bedient sich der internen Beratung durch die Leitung der KVG und der Leitung HR der KVG. Die Leitung HR der KVG nimmt i.d.R. als Gast an den Sitzungen des Vergütungsausschusses teil. Die Teilnehmer des Vergütungsausschusses treffen sich zweimal jährlich. Der Vergütungsausschuss überwacht die Ausgestaltung der Anreiz- und Vergütungssysteme gemäß den gesetzlichen Vorgaben der ESMA Leitlinien und berichtet an den Aufsichtsrat über notwendige Anpassungen sowie ob es mit den nationalen und internationalen Vorschriften, Grundsätzen und Standards vereinbar ist.
Einzelheiten zur Vergütungspolitik werden von der WealthCap KVG jährlich in Form eines Vergütungsberichtes auf der Internetseite bzw. auf Anfrage als Papierversion zur Verfügung gestellt.
6. Wesentliche Änderungen im Geschäftsjahr
Angaben gemäß § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 erfolgten keine wesentlichen Änderungen hinsichtlich der im Verkaufsprospekt aufgeführten Informationen.
Angaben gemäß Artikel 105 Abs. 1c Level-II-Verordnung
Es ergeben sich keine wesentlichen Änderungen hinsichtlich der Angaben gemäß § 158 Satz 1 i.V.m. § 135 Abs. 7 Satz 2 KAGB i.V.m. Artikel 105 Abs. 1c Level-II-Verordnung.
Der maximale Umfang der Hebelfinanzierung (Leverage) wurde nicht geändert.
Grünwald, den 24. Juni 2020
Die persönlich haftende Gesellschafterin
Wealthcap Portfolio 3
Komplementär GmbH
gez. Alfred Gangkofner
gez. Thomas Zimmermann
Grünwald, den 24. Juni 2020
Die geschäftsführende Kommanditistin
Wealthcap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
gez. Dr. Rainer Krütten
gez. Gabriele Volz
gez. Sven Markus Schmitt
Bilanz zum 31. Dezember 2019
A. Aktiva
31.12.2019 | Anteil am Fondsvermögen | Vorjahr | ||
EUR | EUR | in % | EUR | |
1. Beteiligungen | 9.246.786,72 | 31,27 | 6.852.466,00 | |
2. Barmittel und Barmitteläquivalente | ||||
a) Täglich verfügbare Bankguthaben | 20.413.954,54 | 69,03 | 23.281.842,75 | |
3. Forderungen | ||||
a) Eingeforderte ausstehende Pflichteinlagen | 0,00 | 0,00 | 1.483.900,00 | |
29.660.741,26 | 31.618.208,75 |
B. Passiva
1. Rückstellungen | 36.500,00 | 0,13 | 478.022,50 | |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | ||||
a) aus anderen Lieferungen und Leistungen | 51.240,00 | 0,17 | 26.338,80 | |
3. Eigenkapital | ||||
a) Komplementär | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
b) Kommanditisten | ||||
ba) Kapitalanteile bzw. gezeichnetes Kapital | 69.275.000,00 | 234,25 | 69.290.000,00 | |
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen | -31.169.250,00 | -105,40 | -31.176.000,00 | |
Eingefordertes Kapital | 38.105.750,00 | 128,85 | 38.114.000,00 | |
bb) Kapitalrücklagen | 3.129.712,50 | 10,58 | 3.130.462,50 | |
bc) Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Neubewertung | -1.092.216,74 | -3,69 | -658.663,75 | |
bd) Gewinnvortrag/Verlustvortrag | -9.471.951,30 | -32,03 | -2.849.486,21 | |
be) Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -1.098.293,20 | -3,71 | -6.622.465,09 | |
29.573.001,26 | 100,00 | 31.113.847,45 | ||
29.660.741,26 | 100,00 | 31.618.208,75 |
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019
2019 | 2018 | ||
EUR | EUR | EUR | |
1. Erträge | |||
a) Zinsen und ähnlich Erträge | 70.507,44 | 0,00 | |
b) Sonstige betriebliche Erträge | 11.334,50 | 720,00 | |
Summe der Erträge | 81.841,94 | 720,00 | |
2. Aufwendungen | |||
a) Verwaltungsvergütung | 770.000,00 | 540.000,00 | |
b) Verwahrstellenvergütung | 15.000,00 | 19.000,00 | |
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten | 31.143,51 | 26.643,07 | |
d) Sonstige Aufwendungen | 363.991,63 | 6.037.542,02 | |
Summe der Aufwendungen | 1.180.135,14 | 6.623.185,09 | |
3. Ordentlicher Nettoertrag/ Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -1.098.293,20 | -6.622.465,09 | |
4. Zeitwertänderung | |||
a) Erträge aus der Neubewertung | 411.656,24 | 2,20 | |
b) Aufwendungen aus der Neubewertung | -845.209,23 | -647.282,16 | |
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres | -433.552,99 | -647.279,96 | |
5. Ergebnis des Geschäftsjahres | -1.531.846,19 | -7.269.745,05 |
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Wealthcap Portfolio 3 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Grünwald (Wealthcap P 3 KG, Gesellschaft oder AIF), ist eine geschlossene Investmentkommanditgesellschaft im Sinne des § 149 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und gilt als kleine Kapital- und Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 wurde nach den Vorschriften des § 158 i.V.m. § 135 KAGB sowie den Bestimmungen der Kapitalanlagerechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) aufgestellt. Somit sind für den Jahresabschluss die Bestimmungen des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des HGB und für den Lagebericht § 289 HGB anzuwenden, soweit sich aus den Vorschriften des KAGB nichts anderes ergibt. Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend § 135 KAGB i.V.m. den §§ 21 und 22 der KARBV gegliedert.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister Abteilung A des Amtsgerichts München unter der Nummer HRA 105690 eingetragen.
2. Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden
Die Beteiligungen sind gemäß § 28 KARBV i.V.m. § 168 Abs. 3 KAGB zum Verkehrswert bewertet. Dieser entspricht dem anteiligen Net Asset Value (NAV), der wiederum als Summe der Beträge zu verstehen ist, zu denen die von den Beteiligungen gehaltenen Vermögensgegenstände bzw. die Verbindlichkeiten in einem Geschäft zwischen sachverständigen, unabhängigen und vertragswilligen Geschäftspartnern ausgetauscht werden können.
Die Beteiliaunaen an der
― |
Cube Infrastructure Fund II SICAV-SIF, Luxemburg (Cube Infra II), |
― |
EQT Infrastructure IV (No. 1) EUR SCSp, Luxemburg (EQT Infra IV), |
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Tishman Speyer European Real Estate Venture VIII Parallel SCSp, Luxemburg (TSEV VIII), |
― |
BlackRock Europe Property Fund V Feeder S.A. SICAV-RAIF, Luxemburg (EPF V), |
― |
Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 (F) SA SICAV-SIF-Teilfonds 1-Private Equity Large Buyout 2018, Luxemburg (Wcap SP Equity 1) und |
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Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 (F) SA SICAV-SIF-Teilfonds 1-Private Real Estate 2018, Luxemburg (Wcap SP Immo 1), |
wurden zum Bilanzstichtag mit dem Wert der geprüften Vermögensaufstellungen (mit dem fair value) zum 31. Dezember 2019 bewertet.
Die täglich fälligen Bankguthaben sind zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Erträge und Aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt.
Auf in USD lautende Vermögensgegenstände wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Dieser beträgt 1,1234 USD zu 1 EUR.
3. Angaben zur Bilanz
Aktiva
Die Gesellschaft hält zum Abschlussstichtag Beteiligungen an der
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Cube Infra II in Höhe von 3.069 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.464 Tsd. EUR), |
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EPF V in Höhe von 637 Tsd. EUR (Vorjahr: 111 Tsd. EUR), |
― |
Wcap SP Equity 1 in Höhe von 2.616 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.887 Tsd. EUR), |
― |
Wcap SP Immo 1 in Höhe von 1.977 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.391 Tsd. EUR), |
― |
EQT Infra IV in Höhe von 947 Tsd. EUR (Vorjahr: 0 Tsd. EUR) |
― |
TSEV VIII in Höhe von 0 Tsd. EUR (Vorjahr: 0 Tsd. EUR). |
Übersicht über die Beteiligungen zum 31. Dezember 2019 gemäß §§ 158 Satz 2 i.V.m. 148 Abs. 2 KAGB:
Firma, Rechtsform und Sitz | Cube Infrastructure Fund II, S.A. SICAV-SIF, Luxemburg | EQT Infrastructure IV (No. 1) EUR SCSp , Luxemburg |
Gesellschaftskapital | 437.775 Tsd. EUR (IFRS) | 1.100.914 Tsd. EUR (Luxemburg GAAP) |
Höhe der Beteiligung | 0,72 % | 0,09 % |
Zeitpunkt des Erwerbs | 20. Dezember 2017/ 2./3. Januar 2018 | 30. Oktober/5. November 2018 |
Verkehrswert der Beteiligung | 3.069 Tsd. EUR | 946 Tsd. EUR |
Firma, Rechtsform und Sitz | Tishman Speyer European Real Estate Venture VIII Parallel SCSp, Luxemburg | BlackRock Europe Property Fund V Feeder S.A. SICAV-RAIF, Luxemburg |
Gesellschaftskapital | (2.941) Tsd. EUR (IFRS) | 45.051 Tsd. EUR (Luxemburg GAAP) |
Höhe der Beteiligung | N/A1 | N/A1 |
Zeitpunkt des Erwerbs | 21. September 2018 | 21. September/6. Dezember 2018 |
Verkehrswert der Beteiligung | 0 Tsd. EUR | 637 Tsd. EUR |
Firma, Rechtsform und Sitz | Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 (F) SA SICAV-SIF – Teilfonds 1 – Private Equity Large Buyout 2018, Luxemburg | Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 (F) SA SICAV-SIF Teilfonds 1- Private Real Estate 2018, Luxemburg |
Gesellschaftskapital | 2.616 Tsd. EUR (Luxemburg GAAP) | 1.977 Tsd. EUR (Luxemburg GAAP) |
Höhe der Beteiligung | N/A1 | N/A1 |
Zeitpunkt des Erwerbs | 20./21. September 2018 | 19. September/22. November/06. Dezember 2018 |
Verkehrswert der Beteiligung | 2.616 Tsd. EUR | 1.977 Tsd. EUR |
1 Da der Fonds nicht final geschlossen ist, steht die Höhe der Beteiligung noch nicht fest.
Die täglich verfügbaren Bankguthaben betreffen Guthaben auf den laufenden Konten bei der UniCredit Bank AG, München. Das USD-Konto wurde zum Stichtagkurs umgerechnet.
Passiva
Die Rückstellungen in Höhe von 37 Tsd. EUR (Vorjahr: 478 Tsd. EUR) betreffen insbesondere Aufwendungen für die Verwahrstellenvergütung (15 Tsd. EUR; Vorjahr: 19 Tsd. EUR) und die Jahresabschlussprüfung (22 Tsd. EUR; Vorjahr: 25 Tsd. EUR).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 51 Tsd. EUR (Vorjahr: 26 Tsd. EUR) betreffen im Wesentlichen einen Kapitalabruf (38 Tsd. EUR) und Prüfungskosten (13 Tsd. EUR). Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Das Eigenkapital in Höhe von 29.573.001,26 EUR (Vorjahr: 31.113.847,45 EUR) entfällt zum Abschlussstichtag vollumfänglich auf die Kommanditisten. Von den eingeworbenen Kapitalanteilen entfallen 38.096 Tsd. EUR (Vorjahr: 38.104 Tsd. EUR) auf die Anleger und 10 Tsd. EUR (Vorjahr: 10 Tsd. EUR) auf die Wealthcap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald. Die Komplementärin ist ohne Einlage an der Gesellschaft beteiligt.
Die im Eigenkapital unter der Position b) ba) ausgewiesenen Kapitalanteile der Kommanditistin setzen sich zum Abschlussstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2019 | Vorjahr | |
EUR | EUR | |
Kapitalanteile | 69.275.000,00 | 69.290.000,00 |
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen | -31.169.250,00 | -31.176.000,00 |
38.105.750,00 | 38.114.000,00 |
4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
2019 | Vorjahr | |
Tsd. EUR | Tsd. EUR | |
Gebühr Treuhandvergütung | 226 | 157 |
Transaktionsgebühr | 120 | 1.100 |
Vergütung Eigenkapitalbeschaffung | 0 | 3.593 |
Vergütung Platzierungsgarantie | 0 | 716 |
Konzeptionsvergütung | 0 | 429 |
Übrige | 18 | 42 |
364 | 6.037 |
Das negative nicht realisierte Ergebnis von -434 Tsd. EUR (Vorjahr: -647 Tsd. EUR) entfällt im Wesentlichen auf die Aufwendungen und Erträge aus der Neubewertung der Beteiligungen und setzt sich wie folgt zusammen:
2019 | Vorjahr | |
Tsd. EUR | Tsd. EUR | |
Cube Infra II | 154 | -14 |
Wcap SP Equity 1 | -274 | -130 |
Wcap SP Immo 1 | -323 | -126 |
EPF V | 94 | -66 |
TSEV VIII | -15 | -286 |
EQT Infra IV | -70 | -25 |
-434 | -647 |
5. Angaben zu (Eigen-)Kapital und Ergebnisverwendung
5.1 Verwendungs- und Entwicklungsrechnung gemäß § 24 KARBV
Die Verwendungs- und Entwicklungsrechnung gemäß § 24 KARBV werden in Anlage 2 des Anhangs dargestellt.
5.2 Darstellung der Kapitalkonten gemäß Regelung im Gesellschaftsvertrag nach § 25 Abs. 4 KARBV
Das Eigenkapital der Kommanditisten gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen (§ 25 Abs. 4 KARBV) stellt sich zum Abschlussstichtag wie folgt dar:
Kommanditisten
31.12.2019 | Vorjahr | |
EUR | EUR | |
Kapitalkonto I (Einlagen) | 69.275.000,00 | 69.290.000,00 |
Kapitalkonto II (Rücklagen) | 3.129.712,50 | 3.130.462,50 |
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen und Rücklagen | -31.169.250,00 | -31.176.000,00 |
Eingeforderte Einlagen und Rücklagen | 41.235.462,50 | 41.244.462,50 |
Kapitalkonto IV (realisierte Gewinne/Verluste) | -10.570.244,50 | -9.471.951,30 |
Kapitalkonto V (nicht realisierte Gewinne/Verluste) | -1.098.293,20 | -658.663,75 |
29.573.001,26 | 31.113.847,45 |
Die Komplementärin hat keine Einlage geleistet und ist am Vermögen und am Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt.
Die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage beträgt gemäß dem Gesellschaftsvertrag 1 % der Pflichteinlage.
Zum Abschlussstichtag waren 692.750,00 EUR im Handelsregister eingetragen.
5.3 Vergleichende Übersicht sowie umlaufende Anteile und Anteilswert gemäß § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 KAGB
31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
Wert des Investmentvermögens (EUR) | 29.573.001,26 | 31.113.847,45 | 9.864.395,00 |
Wert je Anteil (EUR) | 426,89 | 449,04 | 461,86 |
Umlaufende Anteile (Stück) | 69.275 | 69.290 | 21.358 |
Ein Anteil entspricht 1.000,00 EUR am zum Abschlussstichtag ausgegebenen Kommanditkapital von 69.275.000,00 EUR. Alle Anteile haben die gleichen Ausstattungsmerkmale. Verschiedene Anteilklassen gemäß §§ 149 Abs. 2 i.V.m. 96 Abs. 1 KAGB wurden nicht gebildet.
6. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal.
Im Berichtszeitraum wurden keine Geschäfte i.S.d. Artikel 3 Nr. 11 bzw. Nr. 18 der Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, d.h. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte oder Gesamtrendite-Swaps, abgeschlossen.
Zum Abschlussstichtag bestehen Einzahlungsverpflichtungen in die Cube Infra II in Höhe von 4.518 Tsd. EUR, in die EQT Infra IV in Höhe von 3.978 Tsd. EUR, in die TSEV VIII in Höhe von 9.729 Tsd. EUR, in die EPF V in Höhe von 9.434 Tsd. EUR, in die Wcap SP Equity 1 in Höhe von 17.000 Tsd. EUR sowie in die Wcap SP Immo 1 in Höhe von 13.600 Tsd. EUR.
6.1 Vermögensaufstellung gemäß § 101 Abs. 1 Nr. 1 KAGB
Die Vermögensaufstellung ist dem Anhang als Anlage 1 beigefügt.
6.2 Angaben gemäß § 101 Abs. 2 KAGB
6.2.1 Angaben zur Gesamtkostenquote gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 1 KAGB
Die Gesamtkostenquote gem. § 101 Abs. 2 Nr. 1 KAGB beträgt im Geschäftsjahr 2019 rund 3,89 % und ermittelt sich aus der Summe der laufenden Aufwendungen des Geschäftsjahres (1.180 Tsd. EUR) bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen. Das durchschnittliche Fondsvermögen (30.343.424,36 EUR) wurde als Durchschnitt aus dem Fondsvermögen per 31. Dezember 2019 (29.573.001,26 EUR) und per 31. Dezember 2018 (31.113.847,45 EUR) ermittelt.
6.2.2 Angaben zu den vereinbarten Pauschalgebühren gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 2 KAGB sowie weitere vereinbarte Gebühren
Von der Gesellschaft zu leistende Pauschalgebühren liegen nicht vor.
Folgende Vergütungen an die WCK, die Verwahrstelle oder an Dritte wurden vertraglich vereinbart:
Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Gesellschaft in der Gründungs- und Platzierungsphase einmalige Kosten i.H.v. bis zu 5,50 % des von dem Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages belastet (Initialkosten).
Die jährlichen Vergütungen beziehen sich jeweils auf das Geschäftsjahr der Gesellschaft und sind jeweils zum 30. Juni des Folgejahres fällig. Die Verwaltungsgesellschaft ist jedoch berechtigt, bereits vor dem 30. Juni anteilige Abschlagszahlungen zu verlangen. Abschlagszahlungen wurden nicht verlangt bzw. geleistet.
Die Komplementärin der Gesellschaft erhält für die Übernahme der persönlichen Haftung eine jährliche Vergütung i.H.v. bis zu 0,005 % (inkl. USt.) der Bemessungsgrundlage, für den Zeitraum ab der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2017 jedoch mindestens 2 Tsd. EUR, für das Geschäftsjahr 2018 mindestens 3 Tsd. EUR und für das Geschäftsjahr 2019 mindestens 4 Tsd. EUR. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden Vergütungen gilt die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Gesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen letzten Bewertungsstichtag von der Gesellschaft an die Anleger geleisteten Auszahlungen. Die Bemessungsgrundlage kann sich jedoch maximal auf 100 % des von den Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals belaufen. Wird der Nettoinventarwert nur einmal jährlich ermittelt, wird der Berechnung des Durchschnitts der Wert am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr 2019 ist die Mindestvergütung von 4 Tsd. EUR angefallen.
Die Verwahrstelle erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,0476 % (inkl. USt.) auf Basis des durchschnittlichen Nettoinventarwertes der Gesellschaft, mindestens jedoch 14.280,00 EUR. Im Geschäftsjahr 2019 fiel eine Verwahrstellenvergütung in Höhe von 15.000,00 EUR an.
Die jährlichen laufenden Kosten, welche der Gesellschaft entstehen, setzen sich wie folgt zusammen:
• |
Die WCK erhält für die Verwaltung der Gesellschaft eine jährliche Verwaltungsvergütung i.H.v. bis zu 1,115 % (inkl. USt.) der Bemessungsgrundlage für den Zeitraum ab der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2017, jedoch mindestens 385 Tsd. EUR, für das Geschäftsjahr 2018 mindestens 540 Tsd. EUR und für das Geschäftsjahr 2019 mindestens 770 Tsd. EUR (jeweils inkl. USt.). Im Geschäftsjahr 2019 ist die Mindestvergütung von 770 Tsd. EUR angefallen. |
• |
Die WCK erhält zudem für die Verwaltung der Beteiligungen an der Gesellschaft, die sie gegenüber allen Anlegern einschließlich der Direktkommanditisten erbringt, eine jährliche Vergütung i.H.v. bis zu 0,33 % (inkl. USt.) der Bemessungsgrundlage, für den Zeitraum ab der Fondsauflage bis zum Ende des Geschäftsjahres 2017, jedoch mindestens 113 Tsd. EUR, für das Geschäftsjahr 2018 mindestens 157 Tsd. EUR und für das Geschäftsjahr 2019 mindestens 226 Tsd. EUR (inkl. USt.). Im Geschäftsjahr 2019 ist die Mindestvergütung von 226 Tsd. EUR angefallen. |
• |
In der Liquidationsphase erhält der Liquidator eine jährliche Vergütung bis zu 0,5575 % (inkl. USt.) der Bemessungsgrundlage. Als Liquidatorin ist die Verwaltungsgesellschaft nach § 24 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag bestellt. |
Folgende Kosten einschließlich darauf ggf. entfallender Steuern hat die Gesellschaft zu tragen:
a) |
Kosten für externe Bewerter für die Bewertung der Vermögensgegenstände gem. §§ 261,271 KAGB; |
b) |
bankübliche Depotbankgebühren, Kontoführungsgebühren außerhalb der Verwahrstelle, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Vermögensgegenstände im Ausland; |
c) |
Kosten für Geldkonten und Zahlungsverkehr; |
d) |
Aufwendungen für die Beschaffung von Fremdkapital, insbesondere an Dritte gezahlte Zinsen; |
e) |
für die Vermögensgegenstände entstehende Bewirtschaftungskosten (Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Betriebskosten), die von Dritten in Rechnung gestellt werden; |
f) |
Kosten für die Prüfung der Gesellschaft durch deren Abschlussprüfer; |
g) |
von Dritten in Rechnung gestellte Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen der Gesellschaft sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft erhobenen Ansprüchen; |
h) |
Gebühren und Kosten, die von staatlichen und anderen öffentlichen Stellen in Bezug auf die Gesellschaft erhoben werden; |
i) |
ab Zulassung der Gesellschaft zum Vertrieb entstandene Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf die Gesellschaft und ihre Vermögensgegenstände (einschließlich steuerrechtlicher Bescheinigungen), die von externen Rechts- und Steuerberatern in Rechnung gestellt werden; |
j) |
Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten, soweit diese gesetzlich erforderlich sind; |
k) |
Steuern und Abgaben, die die Gesellschaft schuldet; |
l) |
angemessene Kosten für Gesellschafterversammlungen. |
Auf Ebene der von der Gesellschaft ggf. gehaltenen Zweckgesellschaften können u. a. Kosten nach Maßgabe des vorstehenden lit. a) anfallen. Sie werden nicht unmittelbar der Gesellschaft in Rechnung gestellt, gehen aber unmittelbar in die Rechnungslegung der jeweiligen Zweckgesellschaft ein, schmälern ggf. deren Vermögen und wirken sich mittelbar über den Wertansatz der Beteiligung in der Rechnungslegung auf den Nettoinventarwert der Gesellschaft aus.
Aufwendungen, die bei Zweckgesellschaften aufgrund besonderer Anforderungen des KAGB entstehen, sind von der daran beteiligten Gesellschaft, die diesen Anforderungen unterliegt, im Verhältnis ihres Anteils zu tragen.
Transaktionsgebühr sowie Transaktions- und Investitionskosten:
a) |
Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die Beteiligung der Gesellschaft an einem AIF im Sinne des § 1 Ziffer 1 und 2 dieser Anlagebedingungen jeweils eine Transaktionsgebühr in Höhe von bis zu 2 % des Investitionsbetrages. Der Investitionsbetrag entspricht grundsätzlich dem gegenüber dem betreffenden AIF durch die Gesellschaft verbindlich übernommenen Zeichnungsbetrag. Im Fall des Erwerbs einer bereits bestehenden Beteiligung entspricht der Investitionsbetrag der Summe aus dem Kaufpreis der Beteiligung und des Teils des Zeichnungsbetrages, der durch den Veräußerer der Beteiligung noch nicht in den jeweiligen AIF eingezahlt wurde. Im Geschäftsjahr wurde nach Abgabe der Kapitalzusagen gegenüber den Zielfonds EQT Infra IV, TSEV VIII, EPF V, Wcap SP Immo 1 und Wcap SP Equity 1 (Investment bzw. Kapitalzusagen über insgesamt 55.000 Tsd. EUR) Transaktionsvergütungen i.H.v. von 120 Tsd. EUR von der Gesellschaft an die WCK geleistet. |
b) |
b) Die Transaktionsgebühr steht der Verwaltungsgesellschaft ebenfalls zu, wenn die Beteiligung an einem AIF im Sinne des § 1 Ziffer 1 und 2 dieser Anlagebedingungen über eine Zweckgesellschaft erfolgt, an der die Gesellschaft beteiligt ist. In diesen Fällen wird die Transaktionsgebühr jedoch lediglich in Bezug auf den Anteil des Investitionsbetrages im Sinne von lit. a) berechnet, der der Beteiligung der Gesellschaft an der betreffenden Zweckgesellschaft entspricht. |
c) |
Der Gesellschaft werden darüber hinaus die auf die Transaktion ggf. entfallenden Steuern und Gebühren gesetzlich vorgeschriebener Stellen belastet. Die im Zusammenhang mit Transaktionen von Dritten beanspruchten Kosten einschließlich der in diesem Zusammenhang anfallenden Steuern werden der Gesellschaft unabhängig vom tatsächlichen Zustandekommen der Transaktion belastet. |
d) |
Auf Ebene von der Gesellschaft ggf. gehaltener Zweckgesellschaften können ebenfalls Kosten im Sinne von lit. c) anfallen; sie werden nicht unmittelbar der Gesellschaft in Rechnung gestellt, gehen aber unmittelbar in die Rechnungslegung der Zweckgesellschaft ein, schmälern ggf. deren Vermögen und wirken sich mittelbar über den Wertansatz der Beteiligung in der Rechnungslegung auf den Nettoinventarwert der Gesellschaft aus. |
Daneben besteht ein Platzierungs- und Einzahlungsgarantievertrag zwischen der Gesellschaft und der WealthCap Investment Services GmbH, München (WIS). Die WIS erhält für die Übernahme der Platzierungs- und Einzahlungsgarantie eine Vergütung von 2,5 % (inkl. USt.) des gezeichneten Kommanditkapitals. Der Anspruch entsteht mit rechtsverbindlicher Zeichnung der Kommanditanteile. Mit dem Geschäftsjahr 2018 wurde die Vergütung komplett abgerechnet.
6.2.3 Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 KAGB
Die WCK hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keine gesonderten Kosten in Rechnung gestellt und keine Rückvergütungen der aus dem AIF an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen erhalten. Des Weiteren hat die WCK keinen wesentlichen Teil der von dem AIF an die WCK geleisteten Vergütungen für Zahlungen an Vermittler von Anteilen des AIF auf den Bestand von vermittelten Anteilen verwendet. Weiterhin sind keine Vergütungen der WCK selbst oder einer anderen KVG oder einer Gesellschaft, mit der die WCK eine wesentliche mittelbare/unmittelbare Beteiligung eingegangen ist, für die gehaltenen Anteile berechnet worden.
Der Ausgabepreis der Anteile ergibt sich aus dem Nominalbetrag des vom Anleger übernommenen Zeichnungsbetrags zuzüglich des Ausgabeaufschlags. Die Summe aus dem Ausgabeaufschlag und den während der Beitrittsphase anfallenden Initialkosten beträgt bis zu 10,00 % des Ausgabepreises. Der Ausgabeaufschlag der Anteile beträgt bis zu 5 % des Zeichnungsbetrags. Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu berechnen.
Der Anleger hat kein Recht auf ordentliche Kündigung und damit kein Recht auf Rückgabe der Anteile. Daher wird ein Rücknahmepreis nicht fortlaufend berechnet und ein Rücknahmeabschlag nicht erhoben.
6.3 Vergütungsangaben gemäß § 101 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 KAGB
Die Vergütungsangaben (Mitarbeitervergütungen der KVG) werden im Lagebericht in Abschnitt 5 „Vergütungen“ dargestellt.
6.4 Wesentliche Änderungen im Geschäftsjahr gemäß § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB
Die wesentlichen Änderungen im Geschäftsjahr werden im Lagebericht in Abschnitt 6 „Wesentliche Änderungen im Geschäftsjahr“ dargestellt.
6.5 Angaben gemäß § 300 KAGB
6.5.1 Angaben zu schwer liquidierbaren Vermögensgegenständen
Anlagen in schwer liquidierbare Vermögensgegenstände bestehen zum Abschlussstichtag nicht.
6.5.2 Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement
Im Berichtsjahr hat es keine Änderungen im Liquiditätsmanagement gegeben.
6.5.3 Risikoprofil der Gesellschaft
Mit der Anlage in den AIF sind neben der Chance auf Wertsteigerungen und Ausschüttungen auch Verlustrisiken verbunden. Der AIF ist darauf ausgerichtet, durch eine Vielzahl zu erwerbender Assets in verschiedenen Assetklassen mit vordefinierten Anlagegrenzen eine breite Risikodiversifikation zu erreichen.
Der AIF ist somit geeignet für Anleger mit folgendem Risikoprofil:
• |
höhere Ertragserwartungen und die Sicherheit der Anlage stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander; |
• |
Inkaufnahme von Erfolgsschwankungen und möglichen Verlusten, jedoch keine Ertragsmaximierung zum Preis erhöhter Verlustgefahren. |
Folgende Risiken können die Wertentwicklung des AIF und damit das Ergebnis des Anlegers beeinträchtigen. Die beschriebenen Risiken können einzeln oder kumulativ auftreten. Bei negativer Entwicklung besteht daher das Risiko, dass der Anleger einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals und des Ausgabeaufschlags erleidet.
Anlagerisiken/Blind Pool/keine Einflussnahme auf die Investitionsentscheidungen/ Zielgesellschaften
Das wirtschaftliche Ergebnis des AIF ist insbesondere davon abhängig, dass die Zielgesellschaften die von ihnen gehaltenen Vermögenswerte gewinnbringend auswählen, verwalten und ggf. veräußern. Es kann daher nicht garantiert werden, dass der AIF aus seiner Investitionstätigkeit Gewinne erzielen bzw. Verluste vermeiden wird oder dass Gewinnzuweisungen und Ausschüttungen an die Anleger vorgenommen werden können. Dies gilt insbesondere deshalb, weil die konkreten Investitionen der Zielfonds zum Teil noch nicht feststehen (Blind Pool). Die Anleger sind bei der Auswahl geeigneter Investitionen von der Expertise der Verwaltungsgesellschaft und des Managements der Zielgesellschaften abhängig und haben keine Möglichkeit, Einfluss auf die Auswahl geeigneter Beteiligungen zu nehmen.
Insolvenzrisiko/keine Einlagensicherung
Der AIF kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten, wenn er geringere Einnahmen erzielt und/oder höhere Ausgaben tätigt als erwartet. Eine daraus folgende Insolvenz des AIF kann zum Verlust der Einlage des Anlegers (samt Ausgabeaufschlag) führen, da der AIF keinem Einlagensicherungssystem angehört.
Fremdwährungsrisiko
Aufgrund von Wechselkursschwankungen können die Einnahmen der Zielgesellschaften, die Investitionen in einer Fremdwährung vorgenommen haben, schwanken, was sich negativ auf die Ausschüttungen an den AIF und auf die Rendite des Anlegers auswirken kann.
Besondere Risiken aus den Anlageklassen
Mit der Investition des AIF in die Anlageklassen Immobilien, Energie/Infrastruktur, Unternehmensbeteiligungen (Private Equity) und sonstige Formen von Sachwertanlagen, insbesondere Transport (z.B. Luftfahrzeuge) sind besondere Risiken verbunden. So können z.B. bei Immobilieninvestitionen Baukosten- oder Bauzeitüberschreitungen, höhere Instandhaltungsaufwendungen, der Ausfall von Vertragspartnern (insbes. Mietern), versteckte Baumängel und Altlasten sowie verminderte Verkaufserlöse das Ergebnis einer Zielgesellschaft und damit des AIF mindern. Der wirtschaftliche Betrieb von Energieerzeugungs- und Infrastrukturanlagen hängt in der Regel von bestimmten – oft gesetzlich oder vertraglich – garantierten Einspeise- bzw. Nutzungsvergütungen ab. Sollten diese tatsächlich nicht erzielt werden können oder der Erlös aus einer Veräußerung dieser Anlagen geringer ausfallen als geplant, mindert sich das Ergebnis der Zielgesellschaft und damit des AIF. Die Rentabilität der Beteiligung an einem Private-Equity-Zielfonds hängt maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung der von dem Zielfonds gehaltenen Portfoliounternehmen ab. Treten hierbei nicht die Erwartungen des Zielfondsmanagements ein, führen Minderungen des erzielbaren Veräußerungserlöses auf Ebene des Zielfonds zu einer Verschlechterung des Ergebnisses des AIF.
Illiquidität und beschränkte Handelbarkeit
Eine Veräußerung des Anteils durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich, insbesondere über sog. Zweitmarktplattformen. Aufgrund deren geringer Handelsvolumina und dem Erfordernis einer Zustimmung durch die Verwaltungsgesellschaft kann ein Verkauf jedoch ggf. auch gar nicht oder er nur mit großen Abschlägen oder unter starken Einschränkungen möglich sein.
Im Rahmen der Risikobewertung wurden alle relevanten Risikoarten geprüft und bewertet. Der Fokus lag dabei auf den wesentlichen – das Risikoprofil bestimmenden – Risiken, insbesondere allgemeine Markt- und Immobilienrisiken unter Berücksichtigung des Diversifikationsgrades. Es ergeben sich keine Hinweise, dass die Risiken aktuell schlagend werden. Das Risikoprofil ist unverändert.
6.5.4 Risikomanagementsystem der WCK
Zur Wahrung der organisatorischen Grundlagen zum Risikomanagement für die von der WCK verwalteten AIF wurden Richtlinien im Hinblick auf die Anforderungen nach KAGB erstellt. Die AIF-spezifischen Risikoprozesse werden von der WCK durch die Risikostrategie sowie durch die „Risiko-Richtlinie für die Steuerung von AIF“ geregelt. Die vom Risikomanagement der WCK eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozesse berücksichtigen im Wesentlichen die Identifikation, Bewertung und Überwachung, Steuerung und Kommunikation/Reporting der Risiken und auch die Überwachung des Leverage. Stresstests werden als Teil der quantitativen Risikobewertung vorgenommen. Die Überwachung der Risiken eines AIF erfolgt mithilfe eines Limitsystems, welches am jeweiligen Risikoprofil des AIF ausgerichtet ist. Risikolimits wurden im Berichtsjahr nicht überschritten. Änderungen im Risikomanagementsystem im Vergleich zum Vorjahr haben sich nicht ergeben.
6.5.5 Änderungen des maximalen Umfangs von Leverage
Im Berichtsjahr hat es keine Änderungen des maximalen Umfangs des Leverage gegeben.
6.5.6 Gesamthöhe des Leverage
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach der Bruttomethode: 0,32
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach der Commitmentmethode: 1,01
Die WCK hat keine das Investmentvermögen betreffende Hedging- oder Nettinginstrumente eingesetzt.
6.6 Organe
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Wealthcap Portfolio 3 Komplementär GmbH mit Sitz in Grünwald (Komplementärin). Das gezeichnete Kapital der Komplementärin beträgt 25 Tsd. EUR.
Deren Geschäftsführer sind:
Alfred Gangkofner und
Thomas Zimmermann.
Daneben war die Kommanditistin Wealthcap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald, mit der Geschäftsführung der Gesellschaft beauftragt.
Der Geschäftsführung gehörten an:
Gabriele Volz,
Dr. Rainer Krütten und
Sven Markus Schmitt.
Grünwald, den 24. Juni 2020
Die persönlich haftende Gesellschafterin
Wealthcap Portfolio 3
Komplementär GmbH
gez. Alfred Gangkofner
gez. Thomas Zimmermann
Grünwald, den 24. Juni 2020
Die geschäftsführende Kommanditistin
Wealthcap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
gez. Dr. Rainer Krütten
gez. Gabriele Volz
gez. Sven Markus Schmitt
Vermögensaufstellung gemäß §§ 158, 135 Abs. 5, 101 Abs. 1 Nr. 1 KAGB zum 31. Dezember 2019
Anschaffungskosten im Berichtsjahr | Anteil am | ||||
Zugänge | Abgänge | Bestand | Wert | Fondsvermögen | |
in EUR | in EUR | in EUR | in EUR | in % | |
A. Vermögensgegenstände | |||||
I. Beteiligungen | 9.246.786,72 | 31,27 | |||
Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 (F) SA SICAV-SIF | 2.975,00 | 0,00 | 2.975,00 | 2.616.071,18 | 8,85 |
Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 (F) SA SICAV-SIF | 908.927,00 | 0,00 | 908.927,00 | 1.977.392,54 | 6,69 |
BlackRock Europe Property Fund V Feeder S.A. SICAV-RAIF | 433.120,38 | 0,00 | 433.120,38 | 637.378,00 | 2,16 |
Cube Infrastructure Fund II SICAV-SIF | 503.357,70 | -51.829,45 | 451.528,25 | 3.069.259,00 | 10,38 |
Tishman Speyer European Real Estate Venture VIII Parallel SCSp | 157.296,00 | 0,00 | 157.296,00 | 0,00 | 0,00 |
EQT Infrastructure IV (No. 1) EUR SCSp | 1.022.520,95 | -6.250,00 | 1.016.270,95 | 946.686,00 | 3,20 |
II. Liquiditätsanlagen | 20.413.954,54 | 69,03 | |||
Bankguthaben | |||||
Summe Vermögensgegenstände | 29.660.741,26 | 100,30 | |||
B. Schulden | |||||
I. Verbindlichkeiten aus | |||||
anderen Gründen | -51.240,00 | -0,17 | |||
II. Rückstellungen | -36.500,00 | -0,13 | |||
Summe Schulden | -87.740,00 | -0,30 | |||
C. Fondsvermögen | 29.573.001,26 | 100,00 | |||
umlaufende Anteile (Stück): | 69.275 | ||||
Anteilwert (EUR): | 426,89 |
Gegenstände, die mit Rechten Dritter belastet sind (Besicherungen gemäß § 101 Abs. 1 Nr. 1 Satz 7 KAGB), bestehen zum Abschlussstichtag nicht.
Verwendungs- und Entwicklungsrechnung gemäß § 24 Abs. 1 und 2 KARBV für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019
Verwendungsrechnung gem. § 24 Abs. 1 KARBV
EUR | |
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -1.098.293,20 |
2. Gutschrift/Belastung auf Rücklagenkonten | 0,00 |
3. Gutschrift/Belastung auf Kapitalkonten | 1.098.293,20 |
4. Gutschrift/Belastung auf Verbindlichkeitenkonten | 0,00 |
5. Bilanzgewinn/Bilanzverlust | 0,00 |
Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten und der Komplementäre gem. § 24 Abs. 2 KARBV
A. Komplementär | EUR | EUR |
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres | 0,00 | |
1. Entnahmen für das Vorjahr | 0,00 | |
2. Zwischenentnahmen | 0,00 | |
3. Mittelzufluss (netto) | 0,00 | |
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten | 0,00 | |
b) Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten | 0,00 | |
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung | 0,00 | |
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | 0,00 | |
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres | 0,00 |
B. Kommanditisten | EUR | EUR |
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres | 31.113.847,45 | |
1. Entnahmen für das Vorjahr | 0,00 | |
2. Zwischenentnahmen | 0,00 | |
3. Mittelzufluss (netto) | -9.000,00 | |
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten | 0,00 | |
b) Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten | -9.000,00 | |
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung | -1.098.293,20 | |
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -433.552,99 | |
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres | 29.573.001,26 |
Erklärung der gesetzlichen Vertreter
Entsprechend den Vorgaben des § 264 Abs. 2 Satz 3, § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB (§ 135 Abs. 1 Satz 3 KAGB)
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Investmentkommanditgesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Investmentkommanditgesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.
Grünwald, den 24. Juni 2020
Die persönlich haftende Gesellschafterin
Wealthcap Portfolio 3 Komplementär GmbH
gez. Alfred Gangkofner
gez. Thomas Zimmermann
Grünwald, den 4. Juni 2020
Die geschäftsführende Kommanditistin
Wealthcap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
gez. Dr. Rainer Krütten
gez. Gabriele Volz
gez. Sven Markus Schmitt
VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Wealthcap Portfolio 3 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Grünwald,
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTES
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Wealthcap Portfolio 3 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Grünwald, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wealthcap Portfolio 3 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Grünwald, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
• |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen. |
Gemäß § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
• |
die Erklärung der gesetzlichen Vertreter nach § 135 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KAGB zum Jahresabschluss und Lagebericht sowie |
• |
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Vermerks. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
• |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
• |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
• |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
• |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
• |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
• |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
• |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN
Prüfungsurteil
Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Wealthcap Portfolio 3 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Grünwald, zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren. |
München, den 6. Juli 2020
Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Heiko Vogel, Wirtschaftsprüfer
Martin Strücker, Wirtschaftsprüfer
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