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wealthpilot GmbH, ob das ein gutes Investment ist?

stevepb (CC0), Pixabay
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HMW Emissionshaus AG

Pullach

Nachtrag Nr. 01
Investition in eine Beteiligung an der wealthpilot GmbH

Nachtrag Nr. 01 nach § 316 Abs. 5, § 268 Abs. 2 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) zum bereits veröffentlichen Verkaufsprospekt vom 16.05.2019 betreffend das Investmentvermögen MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG. Der Nachtrag Nr. 01 wird veröffentlicht von der HMW Emissionshaus AG in ihrer Eigenschaft als von der Kapitalverwaltungsgesellschaft (MIG Verwaltungs AG) insoweit beauftragtes Unternehmen und in ihrer Eigenschaft als Prospektverantwortliche.

Nach § 305 Abs. 8 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) können Anleger, die vor der Veröffentlichung des Nachtrages eine auf den Erwerb eines Anteils an dem Investmentvermögen (MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG) gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, diese innerhalb von 2 Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrages widerrufen, sofern noch keine Erfüllung eingetreten ist. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber

MIG Service GmbH
Niederlassung Landshut
Stethaimerstr. 32-34
D-84034 Landshut
Telefax: +49 (0)871 20 54 06 99
E-Mail: widerruf@mig-fonds.de

zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Die HMW Emissionshaus AG, Münchner Str. 52, D-82049 Pullach im Isartal, gibt folgende, zum 17.12.2019 eingetretene wichtige neue Umstände im Hinblick auf den bereits veröffentlichen Verkaufsprospekt betreffend das Investmentvermögen MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG (im Folgenden auch: „Gesellschaft“) vom 16.05.2019 bekannt:

1. Investition in eine Beteiligung an der wealthpilot GmbH

Die MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG hat in eine Beteiligung an der wealthpilot GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 232064 (diese fortan auch: „Beteiligungsunternehmen“), investiert. Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen, das nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen ist (§ 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB). Der Erwerb der Beteiligung erfolgte am 17.12.2019 nach Maßgabe der Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung durch Zeichnung und Übernahme von insgesamt 2.863 neu ausgegebenen Geschäftsanteilen der wealthpilot GmbH im Nennbetrag von jeweils € 1,00.

Satzungsmäßiger Unternehmensgegenstand des Beteiligungsunternehmens ist die Entwicklung und der Vertrieb von Softwarelösungen in der Vermögensberatung. Das Beteiligungs-unternehmen ist somit in der Branche Software, Internet, E-Commerce tätig. Das Stammkapital des Beteiligungsunternehmens beträgt derzeit € 48.219,00.

Die Investition für den Erwerb der Geschäftsanteile an dem Beteiligungsunternehmen beträgt insgesamt € 977.000,66 (Prognose). Hierauf entfällt ein Teilbetrag in Höhe von € 950.000,66 (Prognose) auf Anschaffungskosten für den Erwerb der Geschäftsanteile und ein Teilbetrag in Höhe von € 27.000,00 (Prognose) auf sonstige Kosten, insbesondere Berater- und Gutachterkosten. Die Investition findet ausschließlich aus Eigenmitteln der Gesellschaft statt. Eine Fremdfinanzierung ist nicht vorgesehen.

Gesamtkosten der Investition in die Wealthpilot GmbH in € (Prognose)*

1, Investitionen/Mittelverwendung
Anschaffungskosten 950.000,66
Sonstige Kosten 27.000,00

Gesamtbetrag

977.000,66
2. Finanzierung/Mittelherkunft
Einlagen der Anleger** 977.000,66
Fremdkapital 0,00

Gesamtbetrag

977.000,66

* Es wird darauf hingewiesen, dass das Investmentvermögen (MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG) unabhängig von der Investition in die wealthpilot GmbH mit Kosten belastet ist, die das Investitionskapital mindern. Diese Kosten sind in Kap. 6 des Verkaufsprospekts dargestellt. Auf diese Angaben wird verwiesen.
** Die Einlagen der Anleger sind in vollem Umfang von Anlegern verbindlich zugesagt. Die jeweiligen Einlageverpflichtungen sind, sofern diese nicht schon bei der Gesellschaft eingezahlt wurden, nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags von Anlegern der Anteilsklasse 1 nach § 7 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages und von Anlegern der Anteilsklasse 2 gem. § 7 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages bei der Gesellschaft einzuzahlen.

Von den Anschaffungskosten in Höhe von € 950.000,66 entfällt ein Betrag von € 2.863,00 auf den Ausgabebetrag der neu zu übernehmenden Geschäftsanteile. Die restlichen Anschaffungskosten in Höhe von € 947.137,66 sind dem Beteiligungsunternehmen als Eigenkapital im Wege einer Zuzahlung in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 4 HGB zur Verfügung zu stellen. Die Zuzahlung erfolgt in voller Höhe nach Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister. Das Investmentvermögen wird nach Durchführung der Kapitalmaßnahme somit an dem dann auf € 55.082,00 erhöhten Stammkapital des Beteiligungsunternehmens einen Anteil von rund 5,20 % halten.

Die Geschäftsanteile an der wealthpilot GmbH sind nicht dinglich belastet. Die Verwendungsmöglichkeiten der Geschäftsanteile sind durch die Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung wie folgt beschränkt:

Über die Geschäftsanteile der MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG an der wealthpilot GmbH kann nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung der wealthpilot GmbH verfügt werden. Diese Zustimmung ist zu erteilen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Vor einer Veräußerung der Geschäftsanteile der MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG an der wealthpilot GmbH sind die übrigen Gesellschafter zum Vorerwerb berechtigt („Vorerwerbsrecht“). Zudem ist in der Vereinbarung ein Mitveräußerungsrecht der Gesellschafter geregelt. Dieses Recht bietet der MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG Vorteile, kann jedoch auch zu einer Beschränkung durch die Mitveräußerungsrechte anderer Gesellschafter führen. Zudem besteht eine Verpflichtung der Mitgesellschafter einer Verfügung zuzustimmen nur dann, wenn der Erwerber der Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung als Rechtsnachfolger beitritt. Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen und tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Beteiligung. Eine behördliche Genehmigung für den Erwerb der Geschäftsanteile an der wealthpilot GmbH ist nicht erforderlich und liegt auch nicht vor.

In Vorbereitung der Beteiligung der Gesellschaft an der wealthpilot GmbH wurde ein von Dornbach Valuation GmbH, Saarbrücken erstelltes Gutachten zur Bewertung des Beteiligungsunternehmens zum 31. Oktober 2019 eingeholt. Das Bewertungsergebnis des Gutachtens weist einen Wert aus, der über dem Wert liegt, der die Bemessungsgrundlage für die Investition der Gesellschaft in das Beteiligungsunternehmen bildete.

Es wird darauf hingewiesen, dass an der wealthpilot GmbH die weitere, auch von der HMW Emissionshaus AG aufgelegte, geschlossene Fondsgesellschaft MIG GmbH & Co. Fonds 14 geschlossene Investment-KG beteiligt sein wird, wobei die MIG Verwaltungs AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 154320, bei der MIG GmbH & Co. Fonds 14 geschlossene Investment-KG ebenso wie bei der Gesellschaft selbst als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft tätig ist.

2. Verfügbarkeit dieses Nachtrags

Dieser Nachtrag und der Verkaufsprospekt samt den Anlagebedingungen werden bei der MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG, Münchener Str. 52, D-82049 Pullach im Isartal, sowie unter www.mig-fonds.de kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Informationen liegen in deutscher Sprache vor.

 

Pullach, den 17.12.2019

HMW Emissionshaus AG

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