Gesellschaftsbekanntmachungen
Bundesanzeiger
Außerordentliche Hauptversammlung
WEG Bank AGOttobrunnAmtsgericht München, HRB 215846Sehr geehrte Aktionäre, hiermit laden wir Sie zuraußerordentlichen Hauptversammlungder WEG Bank AGam 05.08.2021 um 09:30 Uhr (MESZ)in das NotariatDr. Benedikt Pfisterer, Dr. Christoph Döbereiner
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„Die Gesellschaft führt die Firma | |
TEN31 Bank AG“ |
Tagesordnungspunkt 3: Satzungsermächtigungen im Hinblick auf virtuelle Teilnahmemöglichkeiten nach den §§ 118 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und Abs. 4 AktG
a) |
Um künftig die Teilnahme an Hauptversammlungen auch virtuell zu ermöglichen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen und § 14 Abs. 3 der Satzung mit folgendem Absatz neu zu ergänzen: |
„Soweit rechtlich zulässig, ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu entscheiden, dass eine Hauptversammlung unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben auch ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Eine etwaige Nutzung dieses Verfahrens und die dazu getroffenen Bestimmungen sind mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.“
b) |
Um eine schriftliche und elektronische Stimmabgabe (Briefwahl) vorzusehen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen und § 14 Abs. 4 der Satzung mit folgendem weiteren Absatz neu zu ergänzen: |
„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist auch ermächtigt, nähere Bestimmungen zur Briefwahl nach Satz 1 zu treffen. Eine etwaige Nutzung dieses Verfahrens und die dazu getroffenen Bestimmungen sind mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.“
c) |
Um eine Bild- und oder Tonübertragung der Hauptversammlung zuzulassen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen und § 14 Abs. 5 der Satzung mit folgendem weiteren Absatz neu zu ergänzen: |
„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die vollständige oder teilweise Bild- und/oder Tonübertragung der Hauptversammlung für die in einer von ihm näher bestimmten Weise zuzulassen.“
Ottobrunn, im Juni 2021
Der Vorstand
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