Eine Nachrichtenwebseite aus Estland ist für anonyme Kommentare verantwortlich und muss Bedrohungen und Hetze auch ohne einen Hinweis von Betroffenen löschen. Eine Forderung von Schadensersatz gegen das Portal sei daher rechtens, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Straßburg. Das Urteil ist so leider in anderen europäischen Ländern nicht anwendbar. Das Gericht befand jedoch auch, dass die geschützte Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt werde, wenn Mitgliedsstaaten die Betreiber von Webseiten zum Entfernen von offenkundig rechtswidrigen Kommentaren verpflichten. Das heißt Deutschland müßte hier eine entsprechende Regelung schaffen, damit auch solche Urteile in Deutschland möglich wären.
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