Das rät Ihnen Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Advoadvice. Er hat so seine Erfahrungen mit dem Unternehmen, das man im Zusammenhang mit der FlexStrom AG sehen muss.
Seit ungefähr einem Jahr melden sich vermehrt Mandanten bei den Schufa-Recht-Experten der AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB mit Schufa-Einträgen, welche durch die Synergie Inkasso GmbH eingetragen wurden. Die eingetragenen Forderungen sind zumeist auf ein Vertragsverhältnis mit der FlexStrom AG zurückzuführen. Über die FlexStrom AG wurde vor einigen Jahren das Insolvenzverfahren eröffnet. In der Folgezeit waren mehrere Inkassostellen und Rechtsanwälte mit der Einziehung der noch offenen Forderungen beauftragt. Viele betroffene Mandanten sind ratlos, an wen die Forderung – sofern diese berechtigt erhoben wird – überhaupt bezahlt werden muss.
Insolvenzverfahren FlexStrom AG – negativer Eintrag bei der Schufa Holding AG?
Gleiches erlebte ein Mann aus Hessen. Dieser wohnte in einer Zweizimmerwohnung und gab telefonisch mehrfach Zählerstände an die FlexStrom AG weiter. Nach der Insolvenz der FlexStrom AG musste er Ende 2015 feststellen, dass ein negativer Eintrag bei der Schufa Holding AG eingemeldet worden war. Nach intensiver Recherche konnte der Mann herausfinden, dass ein Zusammenhang zwischen der Synergie Inkasso GmbH und der FlexStrom AG besteht.
Eine Kontaktaufnahme durch die Synergie Inkasso GmbH erfolgte nach seiner Auskunft jedoch nicht. Daraufhin wollte er sein Schicksal selbst in die Hand nehmen und kontaktierte die Synergie Inkasso GmbH mit der Bitte um Übersendung von aussagekräftigen Unterlagen. Diese wurden jedoch nicht übermittelt.
Außergerichtlich den Eintrag durch die Schufa Holding AG zur Löschung gebracht
Daraufhin wandte er sich zum Beginn des Jahres 2017 an die AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB mit der Bitte um Hilfe. Schon einige Tage nach der Kontaktaufnahme mit der Gegenseite wurde der Eintrag durch die Schufa Holding AG zur Löschung gebracht. Das Resultat führte zu spürbarer Erleichterung bei dem Betroffenen.
Fazit: Betroffene, die ein Problem mit einem negativen Schufa-Eintrag haben, sollten bei erfolglosen eigenen Bemühungen anwaltliche Hilfe, Unterstützung und kompetenten Rat suchen und in Anspruch nehmen.
Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Gründungspartner von AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin kommentiert: „Mit Einträgen der Synergie Inkasso haben wir schon einige Zeit zu tun und konnten schon mehreren Betroffenen helfen. Wer einen entsprechenden Negativeintrag in seinem Datenbestand findet, sollte nicht zögern, sich anwaltliche Hilfe zu suchen, da diese oftmals zum Erfolg führt, speziell in Forderungsangelegenheiten der FlexStorm AG. Sollte die Löschung erreicht werden, werden sogar häufig die entstandenen Anwaltskosten ganz oder teilweise durch die Gegenseite übernommen oder können noch mit offenen Forderung aus den Stromlieferverträgen verrechnet werden.”
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