Laut dem Koalitionsvertrag plant die neue Bundesregierung keine Wiedereinführung einer allgemeinen Wehrpflicht, sondern die Einführung eines neuen freiwilligen Wehrdienstes, der attraktiver und moderner gestaltet werden soll.
Die zentralen Punkte:
1. Neuer freiwilliger Wehrdienst:
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Dieser neue Wehrdienst soll zunächst auf Freiwilligkeit beruhen.
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Die Gestaltung orientiert sich an den Prinzipien Attraktivität, Sinnhaftigkeit und Beitrag zur Aufwuchsfähigkeit der Bundeswehr.
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Das schwedische Modell dient als Vorbild, bei dem Freiwilligkeit mit struktureller Erfassung kombiniert wird.
2. Voraussetzungen für Erfassung und Überwachung:
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Die Regierung will noch in diesem Jahr (also 2025) die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wehrerfassung und Wehrüberwachung schaffen.
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Das deutet auf eine strukturierte und vorbereitende Maßnahme hin, um im Bedarfsfall schnell reagieren zu können.
3. Modernisierung der Rahmenbedingungen:
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Die Bundeswehr soll durch flexible Dienstzeit- und Laufbahnmodelle sowie bessere soziale Fürsorge attraktiver werden.
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Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte sollen gezielt angesprochen werden, um ihren Anteil in der Truppe zu erhöhen.
4. Stärkung der Reserve und des Heimatschutzes:
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Diese sollen nicht nur personell und materiell besser ausgestattet, sondern auch gesellschaftlich stärker verankert werden.
Einordnung:
Die Koalition vermeidet bewusst den Begriff „Pflichtdienst“, geht aber mit der angekündigten Wehrerfassung und Orientierung am schwedischen Modell einen Schritt in Richtung struktureller Wehrpflichtvorbereitung. Die Maßnahme ist vor allem sicherheits- und verteidigungspolitisch motiviert, soll aber sozialverträglich und freiwillig umgesetzt werden – zumindest vorerst.
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