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Weihnachten-Geld-Kreditvermittler – Vorsicht Abzocker

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In der Vorweihnachtszeit erreichen die Verbraucherzentrale Sachsen Anfragen, was von verschiedenen Angeboten im Internet, in Videotext oder Zeitungen und Zeitschriften zur Kreditvermittlung zu halten ist.
Mit Sprüchen und Schlagwörtern wie „Der Weihnachtskredit ohne Schufa für Alle“ oder „Sofortkredit bis 100.000 Euro“ locken zwielichtige Anbieter Verbraucher an, bei denen in der Haushaltskasse Ebbe herrscht. „Von solchen Angeboten sollte man sich nicht blenden lassen“, rät Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Auch nach dem Inkrafttreten neuer Regeln zum Verbraucherdarlehensrecht sind die unseriösen Angebote an Darlehensvermittlung nicht weniger geworden.

Oft geht es den vermeintlichen Kreditvermittlern weniger oder gar nicht darum, den Nachfragenden tatsächlich ein Darlehen zu vermitteln, als vielmehr andere Verträge mit ihnen abzuschließen. „Ein besonders drastischer Fall wurde uns dabei jüngst aus Torgau bekannt“, schildert Heyer. Statt eines Darlehensvertrages schloss der 70-jährige Verbraucher über die KJ-Finanz (Berlin) eine fragwürdige Internet-Mitgliedschaft, eine Unfallversicherung und zwei Genossenschaftsbeteiligungen ab. Weil der Betroffene unmittelbar darauf bei der Verbraucherzentrale Sachsen Rat suchend vorbeischaute, konnten all diese für ihn unsinnigen Verträge noch widerrufen werden.
Eine andere Geschäftstaktik unseriöser Kreditvermittler besteht darin, für ihr – in der Regel erfolgloses – Bemühen, den Verbrauchern Aufwandsentschädigungen abzufordern. Dabei geht es dann zumeist um dreistellige Beträge, die jedoch jeglicher Rechtsgrundlage entbehren. „Wer allerdings erst einmal gezahlt hat, sieht oft nichts von diesem Geld wieder“, warnt Heyer.

Solche Fälle waren es vermutlich auch, die im September 2010 auf der 6. Verbraucherschutzministerkonferenz diskutiert wurden. Im Ergebnis kamen die Minister einstimmig zu dem Fazit, dass die derzeitigen gesetzlichen Regelungen zur Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen nicht ausreichend sind, um die Fälle des „Kreditvermittlungsbetrugs“ einzudämmen. Es wird für erforderlich gehalten, ein umfassendes Vorleistungsverbot bezogen auf die Vermittlungsvergütung und die Auslagenerstattung zu verankern. „Dieser Beschluss ist erfreulich und wir hoffen, dass die Bundesregierung der Bitte folgt und zeitnah Umsetzungsvorschläge unterbreitet“, sagt Heyer.

Quelle: VBZ Sachsen

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