Das Fachmagazin LTO für Juristen berichtet, dass es auch dieses Jahr eine Weihnachtsamnestie geben wird und ca. 1.000 Gefangene vorzeitig entlassen werden.
In den meisten Bundesländern kommt ein Hafterlass nur dann in Betracht, wenn die Entlassung ohnehin in der Zeit zwischen November und Anfang Januar angestanden hätte. Meist handelt es sich um Tage, die Häftlinge vorzeitig entlassen werden, nicht um Monate. Für eine Entlassung kommen nur Häftlinge in Frage, die im Gefängnis nicht negativ aufgefallen sind und keine langjährige Haftstrafe verbüßen mussten, schreibt LTO.de auf der Website.
Voraussetzung ist allerdings nicht, dass man ein christliches Bekenntnis abgelegt haben muss. Schön aber antiquiert, weil Staat und Kirche in Deutschland getrennt sind. Von einer Amnestie wegen anderer religiöser Feste anderer Religionen ist wohl nicht die Rede.
Ganz früher gab es Amnestien, wenn ein neuer Herrscher auf den Thron stieg; auch das gab es nicht die SCHOLZ Amnestie.
Kommentar hinterlassen