Nicht nur in Leipzig, Dresden und Erfurt gibt es Probleme und Diskussionen rund um das Thema „Weihnachtsmarkt 2021“. Auch rund um Berlin hat man nun einem Veranstalter das Veranstalten eines großen Weihnachtsmarktes wohl möglicherweise untersagt.
Es geht um den Weihnachtsmarkt auf dem Gelände „Rennbahn Hoppegarten“. Das zumindest kann man aktuell den Medien entnehmen. Veranstalter des Weihnachtsmarktes ist die Jens Schmidt GmbH. Wie man dem Unternehmensregister entnehmen kann dann auch ein Unternehmen, welches mit Autos handelt und solche Märkte veranstaltet.
Die Versagung der Genehmigung hatte sich in den letzten Tagen bereits abgezeichnet. Das dürfte natürlich auch für den Veranstalter dann möglicherweise eine schwierige finanzielle Situation werden können, denn uns ist bekannt, dass die Veranstalter oft bereits im Vorhinein von den Aufstellern den einen oder anderen Euro haben wollen.
Eine Katastrophe dürfte diese Entscheidung dann auch für so manchen Schausteller sein, der möglicherweise nun schon begonnen hat, dort sein Fahrgeschäft aufzubauen.
Anders der Weihnachtsmarkt auf dem IKEA Gelände in Berlin auf der Landsbergerallee. Hier läuft alles „unproblematisch“, so eine Sprecherin des Veranstalters unserer Redaktion gegenüber. Wir haben uns natürlich vollumfänglich im Vorhinein auch abgesichert, dass der Markt auch unter 2G oder 3G Bedingungen stattfinden kann und darf. Wir sind aktuell in der Lage genau das anzubieten, was von unseren Besuchern auch honoriert wird.
Trotzdem merkt man auch eine allgemeine Unsicherheit bei den Besuchern des Weihnachtsmarktes. Es fehlt die Unbeschwertheit und Fröhlichkeit, die Vorfreude auf Weihnachten ein wenig. Die Menschen sind völlig verunsichert, was denn da nun noch an Maßnahmen auf sie zukommt.
Man darf nun gespannt sein, ob es der Jens Schmidt GmbH als Veranstalter des Weihnachtsmarktes in Hoppegarten, doch noch gelingt, eine Regelung zu finden, die eine Durchführung des Weihnachtsmarktes ermöglicht. Zumindest den „gebeutelten Schaustellern“ wünschen wir das.
RB 11796: Jens Schmidt GmbH, Waldfeucht,
Berliner Straße 17 a, 16727 Velten. Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Fahrzeugen, Groß- und Einzelhandel sowie alle artverwandte Geschäfte. Weiterhin ist Gegenstand des Unternehmens die Organisation und die Durchführung von Veranstaltungen und Karussellbetrieb und eines Freizeitparks. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks dienlich sein können. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.
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