Wer spendet, möchte Gutes tun. Und sicher sein, dass seine Spende auch bei den Hilfebedürftigen ankommt. Daher ist es ratsam, sich vor der Spende über die Organisation, die man unterstützen will, zu informieren.
Bedient sich die Organisation beim Spendenaufruf vor allem grausamer und stark gefühlsbetonter, mitleidserregender Bilder, ist Skepsis geboten. Denn meistens arbeiten gerade diese Organisationen nicht seriös. Lassen Sie sich also nicht blenden.
Informieren Sie sich in Ruhe über die Ziele und die Verwendung des Geldes, unabhängig von aktuellen Spendenaufrufen.
Nehmen Sie Abstand, wenn man versucht, Sie unter Zeitdruck zu setzen.
Fragen und Antworten rund ums Thema Spenden
Woran erkenne ich, ob es sich um eine seriöse Organisation handelt?
Das DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen; www.dzi.de) vergibt auf Antrag der Organisationen ein „Spendensiegel“. Das Siegel kann als Entscheidungshilfe dienen. Vor Vergabe des Siegels wird u.a. die sparsame Verwendung der Mittel und die Jahresrechnung geprüft.
Aber: Das Siegel kann nur von überregional tätigen Organisationen beantragt werden und es kostet die Organisation eine Bearbeitungsgebühr. Das heißt umgekehrt: Nicht alle Organisationen ohne Siegel arbeiten unseriös. Das DZI erteilt auf Nachfrage auch kostenlos Auskunft über rund 1.000 Organisationen ohne Siegel.
Unser Tipp: Wenn Sie einen kleinen Verein oder ein Projekt in Ihrer Nähe unterstützen wollen, nehmen Sie direkt Kontakt auf. Arbeitet die Organisation korrekt, wird man Ihnen sicher gern auf Ihre Fragen antworten und Auskunft über die Verwendung der Gelder erteilen.
Was sollte ich beachten, wenn ich an der Haustür spende?
Fühlen Sie sich nicht zum Spenden verpflichtet, nur weil jemand vor Ihrer Tür steht. Wenn Sie sich unter Druck gesetzt fühlen, sagen Sie lieber Nein. Wollen Sie die Organisation tatsächlich unterstützen, so lassen Sie sich auf jeden Fall den Spendenausweis zeigen (wird vom zuständigen Ordnungsamt ausgestellt). Und achten Sie darauf, dass die Spendenbüchse verplombt ist.
Vorsicht: Häufig werden an der Haustür oder in der Fußgängerzone sog. Fördermitgliedschaften angeboten. Mit Ihrer Unterschrift binden Sie sich für längere Zeit an den Verein. In der Regel ein bis zwei Jahre mit der entsprechenden, oftmals monatlichen finanziellen Verpflichtung. Anders als bei Käufen an der Haustür steht Ihnen beim Vereinsbeitritt in der Regel kein Widerrufsrecht zu. Der Beitritt ist also mit der Unterschrift bindend. Seien Sie daher besonders aufmerksam.
Unser Tipp: Unterschreiben Sie nicht vorschnell. Lassen Sie sich Infomaterial aushändigen und schlafen Sie eine Nacht drüber. Fühlen Sie sich von dem Vertriebsmitarbeiter unter Zeitdruck gesetzt, lassen Sie die Sache ganz bleiben.
Ich finde viele Projekte gut und würde sie gern unterstützen. Ist es sinnvoll, verschiedenen Organisationen kleine Beträge zu spenden?
Grundsätzlich ist Spenden nach dem „Gießkannen-Prinzip“ nicht sinnvoll, da dadurch mehr Verwaltungskosten verursacht werden als bei der Spende an eine Organisation. Besser ist es, einer Organisation einen größeren Betrag zukommen zu lassen und dann beim nächsten Mal eine andere Organisation zu bedenken.
Neulich wollte mir ein Mann an der Haustür „Blindenseife“ verkaufen. Gibt es so etwas überhaupt?
Als Blindenware dürfen nur bestimmte Artikel vertrieben werden. „Blindenseife“ gehört ebenso wenig dazu wie „Blindentoilettenpapier“. Leider gibt es gerade im Bereich des Verkaufs von Blinden- und Behindertenware an der Haustür viele schwarze Schafe. Achten Sie darauf, dass die Ware das Blindenware-Zeichen trägt (zwei erhobene Hände, die zur Sonne greifen). Lassen Sie sich zudem den orangefarbenen Blindenwarevertriebsausweis zeigen. Auch hat die Bundesanstalt für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) ein Verzeichnis mit anerkannten Behindertenwerkstätten veröffentlicht.
Brauche ich eine Spendenbescheinigung?
Für Spenden an gemeinnützige Einrichtungen, Vereine und Stiftungen, die Sie steuerlich geltend machen, benötigen Sie grundsätzlich eine Zuwendungsbestätigung. Bei Spenden bis 200 Euro reicht allerdings auch der Einzahlungs- bzw. Überweisungsbeleg zusammen mit einem Beleg der Organisation, aus dem sich der steuerbegünstigte Zweck ergibt
Quelle: VBZ Hamburg
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