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Wein nicht bekömmlich

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Wein darf nicht als „bekömmlich“ vermarktet werden. Entsprechende Flaschenetiketten und Werbebotschaften verstoßen gegen europäisches Recht, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Es setzte damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg um.

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