Die Flut von Nachrichten und Meinungsäußerungen rund um die rechtliche Regulierung geht weiter. Bunt werden verschiedene Positionen vertreten. So hat gestern Frankreich ein Fake-News-Verbotsgesetz zum Schutz der Demokratie beschlossen. Kurz vor Wahlen sollen falsche Informationen sofort gelöscht werden. Aktuell fordern die Grünen im Bundestag umfassende Änderungen.
Am 28. September 2018 wurde von drei Bürgern die erste umfassend begründete Verfassungsbeschwerde gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz eingereicht, die vom Bundesverfassungsgericht angenommen wurde. Ob das Netzwerkdurchsetzungsgesetz der deutschen Verfassung entspricht, wird Gegenstand einer Entscheidung in einiger Zeit sein. Vermutlich wird sich die Rechtslage sowie weiter ändern.
Die Grünen im Bundestag führen aus: Nach extrem kontroverser öffentlicher Debatte trat am 1. Oktober 2017 das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) in Kraft.
Regelungscharakter der Normen
Ziel des Gesetzes ist die Bekämpfung strafbarer Inhalte, vor allem von Äußerungsdelikten, in sozialen Netzwerken. Das Gesetz richtet sich dabei ausschließlich
und damit verengend an Betreiber großer Netzwerke, denen eine Reihe von sanktionsbewehrten Verpflichtungen bezüglich ihres Kontroll- und Beschwerdemanagements
auferlegt werden; insbesondere müssen „offensichtlich rechtswidriges Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde gelöscht oder gesperrt werden. Entsprechende Verfahren waren von den Betreibern bis zum 1. Januar 2018 einzuführen.
Forderungen der Grünen zur Verbesserung
Der gesetzlich vorgeschriebene Transparent-Bericht sei nicht ausreichend. Die Meldeverfahren wegen Verstößen seien zu kompliziert. Außerdem müssen sich ein Bürger wehren können, wenn ein Beitrag zu Unrecht gelöscht worden sei. Dazu seien verschiedene Änderungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, des Telemediengesetzes und der Prozessordnungen notwendig.
Fazit: die Grünen im Bundestag fordern zu Recht eine grundsätzliche Überarbeitung des Rechts des Internets und legen hierzu einen ausgewogenen Plan vor.
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