Die Schlecker-Mitarbeiterinnen weigern sich erfolgreich gegen die von der insolventen Drogeriekette ausgesprochenen Kündigungen.
Drei weitere Kündigungen gegen Schlecker-Mitarbeiter sind unwirksam. Das entschied das Arbeitsgericht Stuttgart am Dienstag. Das Gericht erklärte seine Urteile damit, dass Schlecker-Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz keine hinreichende Auskunft über die getroffene Sozialauswahl gegeben habe. Im Zuge der Insolvenz der Drogeriemarktkette aus dem baden-württembergischen Ehingen war in einer ersten Welle mehr als 10.000 Mitarbeitern gekündigt worden. Knapp 4.500 Mitarbeiter beschlossen sich zu wehren und zogen vor Gericht.
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