Startseite Allgemeines Weitere Fortschritte in den P&R-Verfahren: Zweite Abschlagsverteilung wird im Dezember 2022 ausgezahlt
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Weitere Fortschritte in den P&R-Verfahren: Zweite Abschlagsverteilung wird im Dezember 2022 ausgezahlt

geralt (CC0), Pixabay
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Insgesamt dann bereits rund 346 Millionen Euro auf rund 86.000 Einzelforderungen in den vier P&R-Insolvenz-verfahren verteilt

Containerverwertung verläuft positiv – Erlöse von 670 Millionen Euro für die deutschen Gläubiger gesichert

 München, 10. November 2022. Die Gläubiger in den Insolvenzverfahren der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften werden voraussichtlich noch vor Weihnachten eine zweite Abschlagszahlung bekommen. Mit Zustimmung der Gläubigerausschüsse und nach Niederlegung der Verteilungsverzeichnisse beim zuständigen Insolvenzgericht München werden so weitere rund 139 Millionen Euro in den vier P&R-Insolvenzverfahren ausgezahlt werden können. Hierzu werden über 86.000 Einzelüberweisungen ausgeführt. Damit haben die Gläubiger bislang rund 346 Millionen Euro zurückbekommen. Insgesamt sind in den Insolvenzverfahren der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften Forderungen in Höhe von rund 3,1 Milliarden Euro zur Tabelle festgestellt.

„Wir sind froh, dass die Containerverwertung ungeachtet der internationalen Krisen weiter positiv verläuft. Allein in diesem Jahr haben wir bislang rund 115 Mio. Euro für die Gläubiger einnehmen können, insgesamt seit März 2018 bereits rund 670 Mio. Euro. Dieser Erfolg kommt mit der zweiten Abschlagsverteilung jetzt erneut den Gläubigern zugute. Dies ist für ein Verfahren dieser Größenordnung und angesichts der Vielzahl der Probleme, die wir auf dem Weg dahin lösen mussten, ein enormer Erfolg“, so Insolvenzverwalter Dr. jur. Michael Jaffé.

 

 

Schwierige Ausgangslage

So war schon die Ausgangslage in den vier P&R Verfahren  äußerst schwierig. Vor der Insolvenz hatten die P&R-Gesellschaften in großem Umfang Seefrachtcontainer an Anleger verkauft. So hätte es rund 1,6 Millionen Container im Bestand geben müssen. Tatsächlich waren bei Insolvenzantragstellung nur rund 618.000 Stück vorhanden. Mit den Einnahmen aus den angeblichen Containerverkäufen an die Anleger war es P&R gelungen, Mieten an die übrigen Anleger zu zahlen und Rückkäufe zu tätigen, obgleich diese Erlöse nie am Containermarkt erwirtschaftet worden waren, da es die verkauften Container tatsächlich nicht gab.

Der Insolvenzverwaltung ist es im Anschluss gelungen, die Erlöse aus der Containerverwertung, die von einer Schweizer P&R-Gesellschaft generiert werden, für die hiesigen Gläubiger zu sichern und die Gesellschaft zu stabilisieren. Durch den Abschluss von Vergleichsvereinbarungen mit den Gläubigern, die die Herangehensweise der Insolvenzverwaltung durchweg unterstützt haben, konnte die Containerverwertung für die Gläubiger auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden. Die so erzielten Erlöse bieten heute die Grundlage für die zweite Abschlagsverteilung.

Containervermietung verläuft weiterhin positiv

Die Erlöse aus der Containerverwertung basieren vor allem auf Mieteinnahmen aus der fortgesetzten Vermietung der Container am Weltmarkt. Zudem werden Container nach Maßgabe der abgeschlossenen Vereinbarungen und nach Ablauf ihrer Lebensdauer verkauft. Derzeit sind noch rund 70 Prozent der bei Insolvenzantragstellung vorhandenen Container (nach Stückzahl) im Dienst, mithin rund 447.000 Container (Stück). Der Abverkaufsanteil wird aber mit fortschreitendem Alter der Containerflotte steigen, eine einfache Hochrechnung der künftigen Einnahmen anhand der bereits erzielten Erlöse ist daher nicht möglich .

„Es bleibt unser erklärtes Ziel, aus der Verwertung der Flotte rund 1 Milliarde Euro für die Gläubiger zu generieren“, so Insolvenzverwalter Dr. Jaffé.  „Trotz der sehr positiven Entwicklung in den letzten Jahren, auch in Bezug auf die Auslastung und den Wechselkurs, bleibt der Containermarkt hochvolatil, so dass eine sichere Prognose derzeit nicht möglich ist. Erst die nächsten Jahre werden zeigen, ob gegebenenfalls sogar höhere Erlöse erzielt werden können, was durchaus denkbar ist.“

Aufwendige Vorbereitung der Abschlagsverteilung und notwendige Rückstellungen

Die Vorbereitung der zweiten Abschlagsverteilung war extrem aufwendig, auch wegen einer Flut von Datenänderungen und Tausenden von Erbfällen, die bearbeitet werden mussten. Die Ausschüttung gegen Jahresende ermöglicht es nun, die Einnahmen bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls bei der Bemessung der Abschlagsverteilung zu berücksichtigen. Bei der Festsetzung der Höhe der Abschlagsverteilung, die abschließend durch die jeweiligen Gläubigerausschüsse erfolgte, war weiter zu berücksichtigen, dass die ausgezahlten Beträge von den Gläubigern nicht zurückgefordert werden können. Es muss also sicher feststehen, dass die Beträge, die ausgezahlt werden, endgültig von der Gesellschaft realisiert worden sind und im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens nicht benötigt werden. Daher mussten im Rahmen der Festsetzung der Höhe für alle Eventualitäten Vorsorge getroffen und Rückstellungen gebildet werden. Diese Rückstellungen können – je nach Entwicklung – im weiteren Verfahrensverlauf auch wieder aufgelöst werden.

Quote in den großen P&R-Insolvenzverfahren erreicht bereits 12,5 Prozent

Da die in den einzelnen P&R-Insolvenzverfahren zu bildenden Rückstellungen unterschiedlich hoch sind, differieren auch die im Rahmen der Abschlagsverteilung auszahlbaren Quoten von Gesellschaft zu Gesellschaft. Alle Gläubiger einer P&R Gesellschaft mit festgestellten Forderungen erhalten jedoch die gleiche Quote. „Erfreulich ist dabei, dass wir in den beiden großen Insolvenzverfahren auf über 68.000 Einzelforderungen jetzt eine Quote von weiteren 5 Prozent auf die festgestellten Forderungen an die Gläubiger auszahlen können. Vor Rückstellungen haben wir damit bereits eine Quote erreicht, die die ersten Kaufangebote, mit denen Dritte Forderungen erwerben wollten, deutlich übersteigt“, betont Insolvenzverwalter Dr. jur. Michael Jaffé.

In den Insolvenzverfahren der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (GC) mit fast 40.000 festgestellten Einzelforderungen und der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (LF) mit rund 28.500 geprüften Forderungen gelangen so jetzt weitere rund 130 Mio. Euro zur Auszahlung. Bei der GC und LF wurde bereits bei der ersten Abschlagsverteilung eine Quote von 7,5 Prozent auf die festgestellten Forderungen ausgezahlt; die Gläubiger, deren Forderung erst nach der ersten Abschlagsverteilung festgestellt wurde, erhalten vorab eine entsprechende Zahlung.

Wegen der relativ höheren, notwendigen Rückstellungen beläuft sich die Quote der zweiten Abschlagsverteilung für die Gläubiger der P&R Transport-Container GmbH (TC) mit rund 15.500 Einzelforderungen und der P&R Container Leasing GmbH (CL) mit rund 2.400 Einzelforderungen auf 1,5 Prozent. Insgesamt entspricht dies einer Summe von 9,4 Millionen Euro. Die Rückstellungen müssen hier insbesondere in Bezug auf die Frage der Anfechtbarkeit der vorinsolvenzlich ausgezahlten Gelder gebildet werden. Wären Gelder anfechtbar, könnte dies auch Auswirkungen auf die Verteilung der aus der Containerverwertung realisierten Gelder haben. Bei der ersten Abschlagsverteilung für die Gläubiger der CL und der TC erreichte die Quote 4 Prozent.

Noch keine höchstrichterliche Klärung der Anfechtbarkeit

Die Frage, ob an die Anleger in den letzten vier Jahren vor Antragstellung im Jahr 2018 gezahlte Gelder gegebenenfalls  im Wege der Insolvenzanfechtung zurückgefordert werden können, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt und von erheblicher Bedeutung für die Gläubiger. Denn wenn die Anleger die Gelder zurückzahlen müssten, würde sich die Quote in den betroffenen Verfahren für die Gläubiger erheblich erhöhen. Viele Anleger hatten in den Jahren vor der Insolvenz die erhaltenen Gelder nicht wieder angelegt und fühlten sich daher von der P&R-Insolvenz zunächst nicht betroffen, während die heutigen Gläubiger einen Schaden im Milliardenbereich erlitten haben.

Da nicht feststand, wie der Bundesgerichtshof die Fälle beurteilen würde, da ein vergleichbarer Fall bislang noch nicht Gegenstand seiner Rechtsprechung gewesen ist, und auch in Auftrag gegebene Gutachten zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen, mussten die Insolvenzverwalter einen Weg finden, die Rechtslage zu klären. Um den Aufwand für die Klärung dieser Frage im Interesse der Gläubiger, aber auch im Interesse der betroffenen Anleger so gering wie möglich zu halten, haben sich die Insolvenzverwalter frühzeitig entschieden, wenige Pilotverfahren zu führen, um die Frage der Anfechtbarkeit gerichtlich klären zu können.

Allen anderen betroffenen Anlegern wurden Hemmungsvereinbarungen vorgeschlagen, damit die Insolvenzverwalter ebenso wie die Anleger den Ausgang der Pilotverfahren abwarten können, und umfangreiche verjährungshemmende Maßnahmen, die entsprechenden Aufwand und Kosten mit sich bringen, nach Möglichkeit zu vermeiden. So wurden seitens der Insolvenzverwalter mehr als 125.000 Hemmungsvereinbarungen an die betroffenen Anleger versandt, die eine Hemmung der Verjährung bis zum 31.12.2023 vorsehen. Fast 99 Prozent der Anleger haben diese Vereinbarung akzeptiert. In den anderen Fällen mussten Verfahren eingeleitet werden, was oft daran lag, dass einzelne Rechtsanwälte ihren Mandanten geraten haben, die Dinge streitig auszutragen. Dieses Vorgehen wird aber nicht zur Klärung der Rechtslage beitragen, denn es liegen dem Bundesgerichtshof bereits seit längerer Zeit mehrere Pilotverfahren zur Entscheidung vor, nachdem die angerufenen Gerichte in erster wie in zweiter Instanz gänzlich unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten hatten.

Während viele Gerichte die Anfechtungsklage abwiesen, haben mehrere Gerichte auch zu Gunsten der Insolvenzverwalter entschieden und die Anfechtung bejaht, sei es in Bezug auf die Anfechtung des Rückkaufpreises, der Miete oder des erzielten Gewinns. Das bestätigt, dass nur auf Basis einer höchstrichterlichen Entscheidung zur Frage, ob die Vorgänge anfechtbar sind, rechtssicher gehandelt werden kann.

Weitere Abschlagsverteilungen

Im weiteren Verfahrensverlauf wird es voraussichtlich noch mehrere Abschlagsverteilungen an die Gläubiger geben, womöglich bereits im kommenden Jahr. Die Durchführung einer Abschlagsverteilung macht jedoch wegen des damit verbundenen Aufwands nur Sinn, wenn substanzielle Erlöse ausgezahlt werden können. Ein genauer Termin für die nächste Abschlagsverteilung lässt sich daher heute noch nicht in Aussicht stellen.

Weitere Informationen zur zweiten Abschlagsverteilung, zu den weiteren Schritten in den Insolvenzverfahren sowie zu relevanten aktuellen Entwicklungen können die Gläubiger auf der eigens eingerichteten Info-Seite unter www.frachtcontainer-inso.de im Internet sowie im Gläubiger-Informations-System (GIS) der Kanzlei (www.jaffe-rae.de) finden. Ebenso aktualisierte Erläuterungen zu einzelnen Themen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Die einzelnen Gläubiger werden vom Insolvenzverwalter auch schriftlich ausführlich über die Auszahlung und die Höhe des für ihre festgestellte Forderung ermittelten Auszahlungsbetrags informiert.

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