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Weitere sichere Herkunftsstaaten – Bundesrat hat keine Einwendungen

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Georgien und Moldawien sollen als sichere Herkunftsländer im Sinne des Asylrechts eingestuft werden. Zu diesem Vorhaben der Bundesregierung hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 20. Oktober 2023 im ersten Durchgang keine Einwendungen erhoben.

Beschleunigte Verfahren

Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten sollen dadurch schneller bearbeitet werden. Im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag soll ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Deutschland werde dadurch als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Asylanträge weniger attraktiv, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung für Asylantragstellende aus Georgien und der Republik Moldau bleibe dadurch allerdings unberührt.

Die Bestimmung von Staaten als sichere Herkunftsstaaten ist eine sowohl im nationalen Verfassungsrecht als auch im Europarecht vorgesehene Möglichkeit zur Beschleunigung der Asylverfahren und Asylgerichtsverfahren. In der Vergangenheit habe die Bestimmung der Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten gemeinsam mit anderen Maßnahmen zu einem erheblichen Rückgang der Asylsuchenden aus diesen Staaten geführt.

Hintergrund: steigende Asylbewerberzahlen

Seit 2021 steige die zuletzt rückläufige Zahl der Asylsuchenden wieder an, begründet die Bundesregierung ihre Initiative. Im Zeitraum Januar bis Juli 2023 sei eine Zunahme der Erstanträge um 67 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sei durch den Anstieg der Antragszahlen besonders belastet. Ein Großteil der Asylantragstellenden komme aus Herkunftsländern mit hohen Schutzquoten, wie Afghanistan oder Syrien. Unter den Asylanträgen seien jedoch auch viele, die von vornherein sehr geringe Erfolgsaussichten haben. Dadurch würden Bund, Länder und Kommunen mit der Durchführung der Verfahren sowie der Versorgung der Asylsuchenden erheblich belastet. Dies gehe zu Lasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für sie weniger Kapazitäten zur Verfügung stehen. Georgien gehöre seit 2019 zu den 10 zugangsstärksten Herkunftsländern. Die Antragszahlen stiegen jährlich, im Jahr 2022 sei Georgien auf Platz 5 der zugangsstärksten Staaten gewesen.

Niedrige Anerkennungsquote

Die Anerkennungsquote bei Antragstellenden aus Georgien und der Republik Moldau im Jahr 2022 betrug jeweils lediglich rund 0,1 Prozent. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz nach der einschlägigen EU-Richtlinie seien bei Antragstellenden aus den beiden Staaten nur in wenigen Einzelfällen erfüllt, heißt es in der amtlichen Begründung.

Bundestag am Zug

Der Bundestag wird nun über den Gesetzentwurf beraten. Spätestens drei Wochen, nachdem er ihn verabschiedet hat, kommt der Gesetzesbeschluss auf die Tagesordnung der Länderkammer, deren Zustimmung erforderlich ist.

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