Ein weiterer Angeklagter, Rudolf Ott (55), kann laut Landgericht Dresden ebenfalls mit Auflagen aus der Haft entlassen werden, sobald er eine höhere Kaution als Sicherheit hinterlegt. Nach Medieninformationen geht es um eine sechsstellige Summe. Mal schauen ob Herr Ott diese aufbringen kann und wird.
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