Der Kartellsenat prüft nunmehr unter Berücksichtigung dieser Ausführungen das weitere Vorgehen, insbesondere die Behandlung einer Vielzahl bis zuletzt gestellter Erweiterungsanträge.
Er hat deshalb zunächst die im September 2021 anberaumten Verhandlungstermine aufgehoben. Ob die mündliche Verhandlung entsprechend der bisherigen Planung im Oktober fortgesetzt werden kann, wird noch mitgeteilt.
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