Das Landgericht Bielefeld hat gegen die Zahlung einer sechsstelligen Geldauflage ein Strafverfahren gegen zwei Geschäftsführer des Gütersloher Investment-Unternehmen ACI eingestellt. Das teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Zur genauen Höhe wollte er sich nicht äußern.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Beschuldigten Kapitalanlagebetrug vorgeworfen. Das Gericht äußerte Zweifel, dass sich dieser Vorwurf vollumfänglich nachweisen lässt. Außerdem sei die zu erwartende Strafe für die bislang unbescholtenen Angeschuldigten zu gering (Az.: 9 KLs – 6 Js 39/10-6/11). Sollten die Beschuldigten die Summe bis zum 9. November 2014 bezahlen, sind sie nicht vorbestraft. Es ist die 2.te positive Entscheidung für die „Lohmänner“ in dem Gesamtverfahren. Problematisch könnte die Entscheidung für die Kanzlei Göddecke werden, denn die hatte viele Schadensersatzverfahren geführt mit der Begründung des „Kapitalanlagebetruges“. Das ist nun offenbar in allen verfahren hinfällig.
zwei anmerkungen:
den anlegern ist mit dieser entscheidung nicht geholfen. der kanzlei kann es in den Verfahren relativ egal sein, ihre Honorare sind sicher, nur dass die klienten zahlen müssen. mit einem möglichen ruf als mandantenfänger wurd die kanzlei leben und umgehen können.