Seit gut 25 Jahren ist Umweltschutz wesentlicher Bestandteil der politischen Diskussion. Anfangs mit Berührungsängsten konfrontiert und belächelt, verankert sich das Thema zunehmend auch in der gesellschaftlichen Diskussion. Das zeigt sich unter anderem auch in der stetigen Zunahme privater Mini-Blockheizkraftwerke für zu Hause oder mit der Solaranlage auf dem Dach.
Mit Spannung wird daher die Entscheidung der Bundesregierung zur Einspeisevergütung von Solarstromanlagen erwartet. Rückwirkend zum 1. April 2012 sollen die Vergütungssätze für Strom aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) drastisch gekürzt werden. „Zukünftig soll es nur noch für 80 Prozent des erzeugten Stromes aus PV-Anlagen bis 10 Kilowatt eine feste Vergütung geben“, erläutert Horst-Ulrich Frank, Energieexperte der Neuen Verbraucherzentrale. Hier sei aber noch die Entscheidung des Vermittlungsausschusses abzuwarten. Davon ausgenommen sind Anlagen, die noch 2012 in Betrieb genommen werden. „Photovoltaikanlagen bleiben bei optimalen Standortbedingungen und unter Beachtung der Anlagenpreise für den Klein-Verbraucher auch weiterhin interessant“, betont der Energieexperte. Zu beachten sind zahlreiche Übergangsbestimmungen, die durch einen unabhängigen Fachmann im Einzelfall zu prüfen sind.
Interessierten Verbrauchern bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale eine erste Abschätzung der Wirtschaftlichkeit einer Solarstromanlage an. Im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs werden mithilfe eines Solarrechners die wesentlichen Anlagendaten zur Berechnung gesammelt und beurteilt. Wem bereits konkrete Angebote vorliegen, der kann diese in die Beratung mitbringen und gemeinsam mit dem Berater auswerten. So steht die Investitionsentscheidung auf sichereren Beinen.
Quelle.Vbz Mcpom
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