Das der V+ Plus IV Fonds derzeit in der Liquidation ist, wissen sicherlich viele unserer Leser. Damit verbunden ist aber natürlich auch eine Verwertung der noch vorhandenen Assets in der Gesellschaft, natürlich zum bestmöglichen Preis. Nun gibt es unserer Kenntnis nach zwei unterschiedliche Bieter. Einer ist Stephan Klaile von der XOLARIS wohl im Auftrag der V+ Plus Fonds 1-3, da diese ebenfalls in das Asset investiert sind. Ein weiterer Bieter ist ein ehemaliger Vermittler der V+ Plus Fonds, der mit Partner auch ein Angebot gemacht hat. Angestrebt war, einen Kaufpreis zu bekommen mit einem sogenannten Besserungsschein, für den Fall, dass die Beteiligung dann irgendwann einmal für gutes Geld veräußert werden kann.
Stephan Klaile, so unsere Information, hat lediglich einen Kaufpreis von 150.000 Euro angeboten o h n e den erwünschten Besserungsschein. Der zweite Bieter hingegen hat den gleichen Kaufpreis, dann allerdings mit Besserungsschein, angeboten. Alternativ hat er angeboten, ohne Besserungsschein 200.000 Euro für den Erwerb der Assets zu bezahlen. Immerhin 25% mehr als Herr Klaile. Liquidator in diesem Vorgang ist Dr. Ralf Ellerbrock vom Unternehmen Rödl & Partner aus Hamburg. In einer uns übermittelten Mail können wir nun folgendes nachlesen:
„Wir nehmen die bereits erfolgte Anzeige der Verkaufsabsicht (Verkauf an eine Xolaris-Gesellschaft gegenüber den Investoren und Beiräten zurück und übermitteln gleichzeitig die Anzeige der neuen Verkaufsabsicht an Sie. Dann beginnt eine maximal vierwöchige Frist, in welcher die übrigen Investoren von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen könnten.“
Eigentlich ein bemerkenswerter Vorgang, denn das Gebot des zweiten Bieters ist seit geraumer Zeit bekannt, so zumindest unsere Informationen in der Redaktion. Wie es dann zu einem solchen Vorgehen kommen kann, das sollte Herr Dr. Ellerbrock dann sicherlich einmal den Anlegern erklären. Wir hoffen nicht, dass es hier ein Zusammenspiel zu Lasten der Anleger des V+ 4 Fonds gibt. Wir werden den Vorgang auch an die BaFin melden, damit diese die Ordnungsmäßigkeit der Abwicklung beaufsichtigt.
Sollte der zweite Bieter das bessere Angebot gemacht haben und dies dann finanziell unterlegen können, muss entweder Herr Klaile von der XOLARIS ein besseres Angebot machen oder aber er ist raus aus dem Bieterprozess. Zu klären wäre auch noch, was hier in den Ausführungen von Dr. Ellerbrock mit Verkauf an eine „XOLARIS Gesellschaft“ gemeint ist. Wir gingen bisher immer davon aus, dass hier die V+Fonds 1-3 bzw 1+2 die Interessenten sind.
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