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Welche Geldanlage ist seriös? Wir sagen Ihnen, wie Sie dubiose Geldanlage-Angebote erkennen können.

nattanan23 (CC0), Pixabay
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Legen Sie Ihr Geld nie bei einer Firma oder Institution an, die sich unaufgefordert bei Ihnen telefonisch gemeldet hat. Kein seriöser Anbieter von Finanzdienstleistungen wird unaufgefordert telefonisch Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Das ist wettbewerbsrechtlich grundsätzlich nicht zulässig.

Auch wenn der Anbieter Verwandte oder Bekannte als Referenz nennt oder diese Sie sogar selbst zum Vereinbaren eines Beratungstermins ansprechen, ist das noch kein Beleg für die Seriosität der Geldanlage. Häufig werden nichtsahnende, bereits selbst zum Opfer gewordene Kunden benutzt, um an neue Anleger heranzukommen.

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Lassen Sie sich nicht durch versprochene Traumrenditen blenden. Je höher die Rendite, desto höher ist in der Regel auch das Risiko. Zur Orientierung bietet sich zum Beispiel die Verzinsung von Tagesgeldkonten an. Renditen von zehn und mehr Prozent jährlich sind in aller Regel nur mit hochspekulativen Anlageformen erzielbar, bei denen Sie jederzeit mit einem Teil- oder Totalverlust des Anlagebetrages rechnen müssen.

Selbst wenn Verwandte oder Bekannte die versprochene Verzinsung bereits erhalten haben, spricht das nicht zwingend für die Seriosität des Angebotes. Denn häufig werden den Anlegern anfangs die versprochenen hohen Renditen gezahlt, um über eine Art Schnellballsystem neue Kunden zu gewinnen. Die Gewinne fließen dabei aber nicht aus tatsächlich erwirtschafteten Erträgen, sondern aus den Anlagegeldern der Neukunden.

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Auf dem freien Kapitalmarkt tummeln sich einige Dilettanten und Ganoven. Verlangen Sie deshalb aussagefähige Informationen über die bisherige Tätigkeit des Anbieters. Hochglanzprospekte und repräsentative Büroräume sind häufig nur Blendwerk. Auch professionell klingende Berufsbezeichnungen wie „Finanzvermittler“ oder „Vermögensberater“ sind mit Vorsicht zu genießen.

Jeder Laie kann sich so nennen, weil diese Berufsbezeichnungen nicht geschützt sind. Überprüfen Sie unbedingt den Anbieter. Einschlägige Informationen finden Sie in Wirtschaftsmagazinen wie „Finanztest“ oder bei der Verbraucherzentrale.

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Unseriöse Anbieter lassen sich mit Vorliebe an exotischen Plätzen nieder. Oft gibt es am offiziellen Firmensitz allerdings nicht mehr als einen Briefkasten. Falls ein ausländischer Geschäftssitz angegeben wird, sollten Sie von vornherein sehr vorsichtig sein – nicht zuletzt wegen der Probleme und Kosten, die mit einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung im Ausland verbunden sind. Meist sind Gauner im Ausland aber erst gar nicht greifbar.

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Anlageentscheidungen sollten immer in Ruhe überlegt werden. Bei unseriösen Angeboten gibt es eigentlich nur einen, der unter Zeitdruck steht: der Anbieter. Er muss aus einem Kunden möglichst viel Geld in möglichst kurzer Zeit herauspressen. Wenn der Kunde erst einmal merkt, dass er über den Tisch gezogen wird, versiegt die Geldquelle schnell.

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Der Trick ist einfach: Zum Einstieg wird Ihnen ein Geschäft mit minimalem Betrag angeboten. Damit sollen Sie die Leistungsfähigkeit des Anbieters testen. Dieses Erstgeschäft verläuft natürlich immer positiv.
Also: Sei es auch noch so klein, lassen Sie sich auf keinen Fall zu einem Erstgeschäft überreden.

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Verzichten Sie nie auf die Besichtigung der Immobilie, falls sie in eine investieren möchten. Wenn Sie darin wohnen wollten, würden Sie ohne Besichtigung auch kein Haus oder keine Wohnung kaufen. Genauso sollten Sie bei Kapitalanlagen in Immobilien verfahren. Das absolut wichtigste Qualitätsmerkmal einer Immobilie ist und bleibt die Lage. Ist eine genaue Ortsbesichtigung nicht möglich, weil das Objekt zum Beispiel zu weit entfernt ist, sollten Sie auf die Investition verzichten. Schöne Fotos reichen als Qualitätsnachweis nicht aus; Sonnenschein und der richtige Blickwinkel täuschen über viele Mängel hinweg.

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Die Einschaltung eines Treuhänders allein bürgt noch nicht für Seriosität des Angebots. Der Treuhänder muss eine vom Anbieter unabhängige Person oder Institution sein, die bis zur Investition alleinigen Zugriff auf die Kasse hat. Immer wieder gibt es aber Fälle, bei denen der Treuhänder mit dem unseriösen Anbieter unter einer Decke steckt. Dann ist Ihr Geld in großer Gefahr.

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Bei Immobilienanlagen und häufig auch bei Beteiligungen an Unternehmen ist eine notarielle Abwicklung des Geschäftes gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar kontrolliert dabei nur die formelle Richtigkeit der Geschäftsabwicklung. Ob das Anlageunternehmen seriös und das Angebot wirtschaftlich sinnvoll ist, hat der Notar dagegen nicht zu prüfen.

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Sie sind kein Bittsteller, sondern der Geldgeber. Lassen Sie sich nicht mit ein paar pauschalen Angaben abspeisen. Detaillierte Informationen dazu, wie und wo Ihr Kapital konkret angelegt werden soll und welche Kosten für Sie damit verbunden sind, gehören zu den wesentlichen Vertragspflichten des Anbieters. Verlangen Sie vom Anbieter ausführliche und aussagekräftige Informationen zu den angebotenen Kapitalanlagen.

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Unternehmen sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse rechtzeitig zu veröffentlichen. Das soll allen Interessierten ermöglichen, sich ein Bild von der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens zu machen. Manchmal werden die Ergebnisse aber verspätet eingereicht. Bei Kapitalanlagegesellschaften kann das ein Zeichen sein, dass die Anlage sich nicht wunschgemäß entwickelt. Schauen Sie deshalb genau hin und prüfen Sie das Investment eingehend.

Für das Einreichen und Veröffentlichen der Jahresabschlüsse gelten unterschiedliche Fristen: Unternehmen, die Vermögensanlagen herausgeben, haben nach Abschluss ihres Geschäftsjahres sechs Monate Zeit. Ist das Geschäftsjahr analog zum Kalenderjahr angesetzt, müssen sie die Jahresabschlüsse spätestens am 30. Juni des folgenden Jahres zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger einreichen.

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Wer Ihnen augenzwinkernd ganz tolle Angebote im Bereich „Schwarzgeld-Anlage“ offeriert, könnte Sie – wenn Sie darauf eingehen – später einmal erpressen. Bedenken Sie außerdem: Die Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen unseriöser Unternehmen werden auch durch die Steuerfahndung geführt. So müssen Sie unter Umständen Ihr verlorenes Kapital nachträglich versteuern und zusätzlich mit einer Strafe oder Geldbuße rechnen.

Machen Sie sich nicht erpressbar; Steuerehrlichkeit erspart Ihnen schlaflose Nächte.

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