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Welche Grundlage haben die geforderten Ansprüche an die Kommanditisten?

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Das fragen sich derzeit viele Anleger die Post von der SonnenHöfe Unterhaching GmbH & Co. Fonds KG i.L bekommen. Geld haben will man, aber so richtig wissen wofür das erfahren die Anleger dann wohl nicht. Das sieht auch Rechtsanwalt von Buttlar, Kanzlei in Stuttgart, so und schreibt in einem Artikel dazu:Aktuell verschickt die SonnenHöfe Unterhaching GmbH & Co. Fonds KG i.L. (früher: SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München-Unterhaching KG) massenweise Zahlungsaufforderungen an ihre Kommanditisten. Zugleich werden rechtliche Schritte für den Fall angedroht, dass die Forderung nicht bis zum 10.05.2017 erfüllt wird. Viele Anleger sind entsetzt von diesem rüden Vorgehen.

Innenausgleich

Im vergangenen Jahr wurde das Objekt SonnenHöfe verkauft und die Liquidation des Fonds eingeleitet. Auf der Gesellschafterversammlung am 13.12.2016 berichtete die Fondsgeschäftsführung noch stolz, dass es gelungen sei, einen Preis zu erzielen, der höher sei als die Verbindlichkeiten des Fonds. Was als Erfolg verkauft wurde, bedeutete jedoch im Ergebnis, dass die eingezahlten Einlagen bis auf einen kleinen Rest verloren sind.

Wer nun aber glaubte, jetzt könne wenigstens der kleine Überschuss unter den Kommanditisten verteilt werden, wurde enttäuscht. Die Verwaltung kündigte an, es müsse erst ein Innenausgleich zwischen den einzelnen Gesellschaftergruppen durchgeführt werden. Dabei gehe es um einen Ausgleich zwischen denjenigen, die ihre Einlage vollständig erbracht haben und denjenigen, die bislang nur einen Teil einbezahlt haben. Was das genau für die einzelnen Anleger bedeutet und wie das konkret funktionieren soll, blieb aber unklar.

Viele Fragen, keine Antworten

Jetzt erhalten viele Anleger Schreiben, in denen sie zu Zahlungen aufgefordert werden. Dabei fällt zunächst einmal unangenehm auf, dass sich die Fondsgesellschaft mehr als vier Monate Zeit lässt, um den angekündigten Innenausgleich zu berechnen und den Anlegern dann aber nur ca. zwei Wochen Zeit zur Zahlung einräumt. Schwerer wiegt jedoch der Umstand, dass die Liquidatorin mit keinem Wort erklärt, nach welchen rechtlichen Regeln sie diesen Innenausgleich durchführen will. Ebenso wenig erklärt sie, wie sie diesen Innenausgleich berechnet hat und zu welchem Rechenergebnis sie gekommen ist.

So wird die Zahlungsaufforderung auch nicht mit der Berechnung des Innenausgleichs sondern mit einem Einzahlungsrückstand auf dem Kapitalkonto begründet. Es fehlt aber ein Kontoauszug, mit dessen Hilfe die Höhe des angeblichen Rückstandes nachvollzogen werden könnte. Dafür bekommt der Anleger die Androhung von rechtlichen Schritten, wenn er nicht pünktlich zahlt. Alles in allem wirft das Schreiben deutlich mehr Fragen auf, als es Antworten liefert.

Was ist jetzt zu tun?

Das Aufforderungsschreiben zu ignorieren, ist nach Ansicht der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte keine Option, ebenso wenig, die Zahlungsaufforderung vorbehaltlos zu erfüllen. Vielmehr muss die Fondsgesellschaft jetzt erst einmal Aufklärungsarbeit leisten. Deshalb sollten betroffene Anleger die Fondsgesellschaft umgehend auffordern, zunächst einen aktuellen Auszug des Kapitalkontos zu übersenden, damit die angeblichen Rückstände überprüft werden können. Weiterhin sollte die Fondsgesellschaft aufgefordert werden, eine nachvollziehbare Berechnung des Innenausgleichs vorzulegen, aus der die einzelnen Berechnungsgrundlagen und das konkrete Berechnungsergebnis nachvollziehbar ersichtlich sind.

3 Kommentare

  • @Arbab: bleiben Sie ernsthaft, darum bitte Sie. Eine Einladung, die unter karnevalistischem Datum verfasst bzw. verschickt wurde, sollte ich (man) ernst nehmen? Wenn diebewertung schreibt, dass die Berechnungen nicht nachvollziehbar sind und mehr Farhen aufwerfen, als Antworten gegeben werden, dann wird das wohl so sein, oder?

    • Frage: Wenn das Schreiben vom 10.11.16 wäre hätten Sie es ernst genommen?!? Was ist dennd as für eine Aussage?
      In der Einladung war klipp und klar formuliert, dass bei Ablehnung des entsprechenden Beschlusspunktes (100% Zustimmung wären nötig gewesen, aufgrund der Schlechterstellung der Vollzahler war ein 100%-Quote nicht zu erwarten gewesen) alle noch offenen Zahlungsverpflichtungen eingefordert werden um dann (!) den Innenausgleich vorzunehmen.

      Der Innenausgleich kann logischerweise erst dann durchgeführt werden, wenn alle Forderungen abschließend bearbeitet sind. Sollten Forderungen uneinbringlich sein, so müssen diese abgeschrieben werden und können auch nicht für den Innenausgleich herangezogen werden. Logisch, oder?

      Ob die Berechnungen nachvollziehbar sind kann ich mangels Kenntnis des aktuellen Schreibens nicht beurteilen. Die Vorgehensweise entspricht aber genau der Ankündigung!

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