Um in den Münchner Handelsbereich m:access aufgenommen zu werden, müssen Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sich an Folgepflichten halten. Zu den Einbeziehungsvoraussetzungen gehören:
1. Ein von der BaFin gebilligter Wertpapierprospekt bei öffentlichem Angebot oder eine aussagekräftige Unternehmensdarstellung.
2. Ein Grundkapital von mindestens 1 Million Euro.
3. Ein Jahresabschluss als Kapitalgesellschaft.
4. Ein Wertpapier-Research.
5. Die Begleitung des Börsengangs durch einen Emissionsexperten.
Zu den Folgepflichten zählen:
– Veröffentlichung der Kernaussagen des geprüften Jahresabschlusses (ein HGB-Abschluss ist ausreichend).
– Ein unterjähriger Emittentenbericht.
– Bereitstellung eines Unternehmenskalenders auf der Webseite des Emittenten.
– Die jährliche Teilnahme an einer Analystenkonferenz.
– Pflichtpublizität gemäß der Marktmissbrauchsverordnung.
Außerdem fallen direkt über die Börse München eine einmalige Zulassungsgebühr in Höhe von 5.000 Euro sowie jährliche Gebühren zwischen 3.500 und 7.500 Euro an, je nach Marktkapitalisierung. Die Nutzung und Kosten des börslichen Zeichnungstools werden individuell mit der Bayerischen Börse AG vereinbart
Unternehmen aus verschiedenen Branchen wie Technologie, Finanzdienstleistungen, Immobilien und Consumer/Leisure sind im m:access vertreten und müssen sich einmal jährlich auf Fachkonferenzen präsentieren, die von der Börse München für geladene Analysten, Investoren und Journalisten organisiert werde.n.
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