Welche Renten in Deutschland gibt es?

Published On: Samstag, 05.08.2023By Tags:

In Deutschland gibt es drei Arten von Renten:

Gesetzliche Rentenversicherung
Betriebliche Altersvorsorge
Private Altersvorsorge

Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Säule der Altersvorsorge in Deutschland. Sie wird von allen Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Die Höhe der Rente hängt von der Höhe der Beiträge und der Dauer der Beitragszahlungen ab.

Die betriebliche Altersvorsorge wird von vielen Arbeitgebern angeboten. Sie kann über einen Pensionsfonds, eine Direktversicherung oder eine Unterstützungskasse abgeschlossen werden. Die Höhe der Beiträge und die Art der Leistungen werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart.

Die private Altersvorsorge wird von jedem Arbeitnehmer selbst abgeschlossen. Sie kann über eine Lebensversicherung, eine Rentenversicherung oder eine Riester-Rente abgeschlossen werden. Die Höhe der Beiträge und die Art der Leistungen werden zwischen dem Arbeitnehmer und dem Versicherungsunternehmen vereinbart.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Säule der Altersvorsorge in Deutschland. Sie bietet jedoch nicht immer die volle finanzielle Sicherheit im Alter. Daher ist es wichtig, auch eine private Altersvorsorge aufzubauen.

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland sieht neben der allgemeinen Altersrente eine Reihe von Sonderformen der Rente vor, die in besonderen Lebenssituationen in Anspruch genommen werden können. Zu den wichtigsten Sonderformen gehören:

Witwenrente und Witwerrente:
Sie wird an den hinterbliebenen Ehe- oder Lebenspartner gezahlt, wenn der verstorbene Partner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat.
Große Witwenrente/Witwerrente: In der Regel 55 % der Rente des verstorbenen Partners. Voraussetzung ist u.a., dass der Hinterbliebene das 45. Lebensjahr vollendet hat oder erwerbsgemindert ist oder ein Kind erzieht.
Kleine Witwenrente/Witwerrente: Für Hinterbliebene, die nicht die Voraussetzungen für die große Witwenrente erfüllen. Sie beträgt in der Regel 25 % der Rente des Verstorbenen und wird zeitlich befristet gezahlt (maximal 24 Monate nach dem Todesfall).

Waisenrente:
Wird für Kinder gezahlt, die einen oder beide Elternteile verloren haben. Hier wird unterschieden zwischen Halbwaisenrente (ein Elternteil verstorben) und Vollwaisenrente (beide Elternteile verstorben).

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit:
Hierzu zählen die Berufsunfähigkeitsrente und die Erwerbsunfähigkeitsrente.
Berufsunfähigkeitsrente: Diese Form der Rente gibt es seit 2001 nicht mehr für Neufälle. Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, können unter bestimmten Voraussetzungen jedoch noch Ansprüche darauf haben.
Erwerbsminderungsrente: Ist jemand wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage, mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten, kann er eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beanspruchen. Kann er zwischen drei und unter sechs Stunden täglich arbeiten, bekommt er eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Rente für besonders langjährig Versicherte:
Für Versicherte, die eine besonders lange Versicherungszeit (z.B. 45 Jahre) nachweisen können.

Rente für langjährig Versicherte:
Für Versicherte mit einer bestimmten Mindestversicherungszeit (z.B. 35 Jahre).

Es gibt noch weitere Sonderformen und spezielle Regelungen, je nachdem, auf welchen alten oder neuen Rechtsstand die Rentenansprüche fallen. Wer konkrete Ansprüche prüfen lassen möchte, sollte sich an einen Rentenberater oder direkt an die Deutsche Rentenversicherung wenden.

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