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Wenger Vieli AG: Swiss Gold Treuhand AG der Mandant der einen bekannten Goldbetrüger beschäftigt hat

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RoraHero (CC0), Pixabay
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Natürlich gab es am gestrigen Tag weitere Reaktionen auf die Veröffentlichung auf der Seite der SGT AG, und alle stimmten uns zu, dass dies wie ein Hohn gegenüber den Anlegern klingt. Jene Anleger, die der genannten Gesellschaft ursächlich einen Millionenschaden zu verdanken haben.

Wir wollen uns aber nun, da leider keine Kommunikation mit der Kanzlei ohne in die Öffentlichkeit zu gehen möglich ist, einige Dinge einmal genauer beleuchten. Eine Firma ist für uns zunächst einmal nur eine leere Hülle, die dann durch handelnde Personen und ein Geschäftsmodell zum Leben erwacht. So war es sicherlich auch bei der SGT AG.

Warum man sich allerdings auf die Dienste eines verurteilten Goldbetrügers eingelassen hat, bleibt dann sicherlich den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Tessin vorbehalten. Wir vermuten, dass natürlich auch der Verwaltungsratspräsident, Renato Vitetta, sicherlich zu den Vorgängen befragt werden wird. Als Rechtsanwalt wird er sich dann möglicherweise genau überlegen, ob er dazu eine Aussage machen wird, denn das muss er nicht, wenn er sich selbst belasten würde.

Zur Erinnerung,für die Kanzlei Wenger Vieli AG aus Zürich was ein Verwaltungsratspräsident in der Schweiz für Aufagen hat, wollen wir die hier nochmals anmerken.

Der Verwaltungsratspräsident in einer Schweizer Aktiengesellschaft (AG) hat eine zentrale und bedeutende Rolle in der Unternehmensführung. Zu seinen Hauptaufgaben gehören:

  1. Führung des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsratspräsident leitet die Sitzungen des Verwaltungsrats und stellt sicher, dass alle Mitglieder des Gremiums effektiv zusammenarbeiten. Er setzt die Agenda fest, koordiniert die Diskussionen und sorgt dafür, dass Beschlüsse effizient gefasst werden.
  2. Vertretung des Verwaltungsrates: Der Präsident vertritt den Verwaltungsrat nach außen und gegenüber den Aktionären. Er ist oft das Gesicht des Unternehmens in der Öffentlichkeit und bei offiziellen Anlässen.
  3. Überwachung der Geschäftsführung: Der Verwaltungsratspräsident überwacht die Tätigkeit der Geschäftsleitung und stellt sicher, dass die Geschäftsführung im Einklang mit den Strategien und Richtlinien des Verwaltungsrates arbeitet. Er kann auch in die Evaluation und Auswahl von Mitgliedern der Geschäftsleitung involviert sein.
  4. Strategieentwicklung: Gemeinsam mit dem Verwaltungsrat entwickelt der Präsident die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Er trägt dazu bei, dass die Unternehmensstrategie klar definiert und umgesetzt wird.
  5. Krisenmanagement: In Krisensituationen spielt der Verwaltungsratspräsident eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung und Implementierung von Maßnahmen zur Krisenbewältigung.
  6. Kommunikation mit Stakeholdern: Der Präsident pflegt den Dialog mit wichtigen Stakeholdern, einschließlich Aktionären, Investoren, Regulierungsbehörden und anderen wichtigen Partnern. Er ist oft verantwortlich für die Kommunikation wichtiger Entscheidungen und Unternehmensrichtlinien.
  7. Einberufung und Leitung der Generalversammlung: Der Verwaltungsratspräsident bereitet die Generalversammlung vor, leitet sie und stellt die ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung sicher.

    Compliance: Der Präsident überwacht die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen sowie die Befolgung interner Richtlinien und Governance-Praktiken.

Der Verwaltungsratspräsident muss dabei nicht nur führungstechnische und strategische Kompetenzen besitzen, sondern auch über umfangreiche Kenntnisse in den Bereichen Unternehmensführung, Finanzen und Recht verfügen. Die Rolle verlangt ein hohes Maß an Verantwortung, Integrität und Engagement für das Wohl des Unternehmens und seiner Aktionäre.

Interessant, sehr geehrte Damen und Herren der Rechtsanwaltskanzlei Wenger Vieli AG, wäre nun einmal zu erfahren, ob Herr Vitetta sich dieser Aufgaben dann auch bewusst war? Da haben wir dann unsere berechtigten Zweifel, denn allein der Hinweis auf das Thema Compliance hätte doch eine Zusammenarbeit mit dem nun seitens Herrn Vitetta beschuldigten Claudio De Gorgi ausschließen müssen.

Selbst wenn Herr Vitetta, der die Vorgeschichte von Claudio de Gorgi nicht gekannt hätte, wäre doch eine einfache Recherche im Internet so stichhaltig gewesen, dass er, wenn er Herrn De Gorgi dann resozialisieren wollte, nehmen wir das mal an, das dem Vertrieb hätte mitteilen müssen, dass er eine wegen Goldbetrugs verurteilte Person beschäftigt. Ob der Vertrieb dann aber noch verkauft hätte, ist eine andere Frage.

Ihnen sollte doch bekannt sein, dass Herr Vitetta da für die SGT AG einige Prozesse gegen mich geführt hat. Fragen Sie ihn einmal nach dem Ergebnis? Auch das hat er den Vertrieblern, so wie ich heute weiß, verschwiegen. Nun könnte man ja auf den Gedanken kommen, dass alles, was jetzt passiert ist, hätte möglicherweise auch so geplant sein können, aber auch das bleibt den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vorbehalten.

Sollte Herr Vitetta wirklich an der Rückholung der Vermögenswerte und der Aufklärung des Sachverhaltes interessiert sein, dann reicht aus meiner Sicht die Kooperation mit den Ermittlungsbehörden nicht aus, denn bis diese sich in den Fall eingearbeitet haben, vergehen Wochen. Zeit, in denen der oder die Betrüger die Möglichkeit haben, ihre Spuren zu verwischen. Ich denke, meine Herren von der Rechtsanwaltskanzlei Wenger Vieli, da sind wir dann einer Meinung.

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