Rhine Rail Investment AG
München
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Die Rhine Rail Investment AG, München, Deutschland (die „Bieterin“), hat am 19. Januar 2022 die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Delisting-Erwerbsangebot (das „Delisting- Erwerbsangebot“) an die Aktionäre der Aves One AG, Hamburg, Deutschland, zum Erwerb der von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der Aves One AG (ISIN DE000A168114) (die „Aves One-Aktien“) gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 12,80 je Aves One-Aktie veröffentlicht (die „Angebotsunterlage“). Die Frist für die Annahme des Angebots endete am 16. Februar 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Am 21.Februar 2022 veröffentlichte die Bieterin die Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG zu dem Übernahmeangebot.
Die Bieterin hat am 8. Februar 2023, d.h. nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage und vor Ablauf eines Jahres nach der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG, außerhalb des Angebotsverfahrens außerbörslich insgesamt 10 Aves One-Aktien (rund 0,000077 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von Aves One) gegen Zahlung von Geldleistungen gekauft. Der vereinbarte, zu zahlende Kaufpreis für eine Aves One-Aktie beträgt jeweils EUR 12,80. Damit entspricht die höchste erbrachte Gegenleistung für eine Aves One-Aktie EUR 12,80 und ist somit genauso hoch wie die Angebotsgegenleistung. Die Übertragung der 10 Aves One-Aktien auf die Bieterin erfolgt Zug-um-Zug gegen Zahlung des Gesamtkaufpreises durch die Bieterin.
Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: http://rocket-offer.com
im Internet am: 10.02.2023.
München, den 10. Februar 2023
Rhine Rail Investment AG
Der Vorstand
Kommentar hinterlassen