Die Sozialversicherung erreichte im ersten Halbjahr 2016 ein kassenmäßiges Finanzierungsdefizit – in Abgrenzung der Finanzstatistiken – von 1,3 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, fiel das Defizit damit um 3,4 Milliarden Euro geringer aus als im ersten Halbjahr 2015.
In der ersten Jahreshälfte 2016 summierten sich die Einnahmen der Sozialversicherung auf 293,4 Milliarden Euro. Dies entspricht gegenüber dem ersten Halbjahr 2015 einem Anstieg um 4,2 %. Die Ausgaben erhöhten sich um 3,0 % auf 294,7 Milliarden Euro. Die Sozialversicherung umfasst die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung, die Alterssicherung für Landwirte, die soziale Pflegeversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit einschließlich der Extrahaushalte der Sozialversicherung.
Mit jeweils 48 % stellte die allgemeine Rentenversicherung die höchsten Anteile der Einnahmen und Ausgaben der Sozialversicherung. Die allgemeine Rentenversicherung wies das sechste Quartal in Folge ein finanzwirtschaftliches Defizit auf. Dies ist auf den gesunkenen Beitragssatz zurückzuführen sowie auf die jüngsten rentenpolitischen Maßnahmen wie zum Beispiel die Ausweitung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder („Mütterrente“).
Im ersten Halbjahr 2016 bezifferte sich das Finanzierungsdefizit der allgemeinen Rentenversicherung auf 1,0 Milliarden Euro, das waren 1,2 Milliarden weniger als im ersten Halbjahr 2015. Dies resultiert daraus, dass einer Ausgabensteigerung von 2,6 % auf 140,5 Milliarden Euro eine Erhöhung der Einnahmen um 3,6 % auf 139,5 Milliarden Euro gegenüberstand. Wesentlich bei den Einnahmen hervorzuheben sind zwei Entwicklungen: Die Beiträge stiegen verglichen mit dem ersten Halbjahr 2015 um 3,9 % auf 97,8 Milliarden Euro; die Bundeszuschüsse, Beiträge für Kindererziehungszeiten und Erstattungen erhöhten sich im gleichen Zeitraum um 3,1 % auf 41,2 Milliarden.
Das Finanzierungsdefizit der allgemeinen Rentenversicherung wurde durch eine planmäßige Entnahme aus der Nachhaltigkeitsrücklage gedeckt.
Den einnahmen- und ausgabenseitig zweitgrößten Bereich der Sozialversicherung bildet die gesetzliche Krankenversicherung einschließlich Gesundheitsfonds, die zusammen seit dem ersten Quartal 2014 regelmäßig ein Defizit aufwiesen. Im ersten Halbjahr 2016 bezifferte sich das Defizit auf 2,6 Milliarden Euro und war damit 1,7 Milliarden Euro niedriger als ein Jahr zuvor. Ausschlaggebend für die Verbesserung des Finanzierungssaldos war, dass die Einnahmen (+ 6,1 %) prozentual stärker stiegen als die Ausgaben (+ 4,3 %). Steigende Arzneimittelausgaben und Behandlungskosten sowie das Defizit des Gesundheitsfonds bestimmten die Ausgabenentwicklung.
Insgesamt ergab sich für die Bundesagentur für Arbeit (einschließlich Versorgungsfonds) im ersten Halbjahr 2016 ein Finanzierungsüberschuss von 1,6 Milliarden Euro.
Die Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit einschließlich deren Versorgungsfonds lagen in der ersten Jahreshälfte 2016 bei 17,4 Milliarden Euro. Verglichen mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum ergab sich eine Zunahme um 2,4 %. Diese Entwicklung ist maßgeblich auf den deutlichen Anstieg der in der Arbeitslosenversicherung beitragspflichtigen Beschäftigung sowie der gestiegenen Bruttolohnsumme und den daraus resultierenden Beitragseinnahmen zurückzuführen.
Die Ausgaben gingen hingegen um 4,0 % auf 15,8 Milliarden Euro zurück. Auffällig sind hier die gesunkenen Personalausgaben, die vor allem auf die einmalige Erstattung von Sanierungsgeldern durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zurückzuführen sind. Ebenfalls rückläufig entwickelten sich die „Laufenden Zuweisungen und Zuschüsse an andere Bereiche“. Aus dem Rückgang der Leistungsbezieher und -bezieherinnen resultierten geringere Ausgaben für das Arbeitslosengeld. Bedingt durch demografische Effekte nahmen auch die Ausgaben zur Förderung der Berufsausbildung ab.
Verglichen mit dem Vorjahr stiegen sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ausgabenseitig wirkte sich die Reform der Pflegeversicherung mit dem Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2016 aus. Die Einnahmenseite profitierte – wie auch die der anderen Sozialversicherungszweige – von der anhaltend guten konjunkturellen Entwicklung.
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