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Weniger Einfluss

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Das Verfassungsgericht hat den Einfluss von Staat und Parteien auf den Sender ZDF beschränkt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dürfe nicht zum „Staatsfunk“ werden. Der Anteil der Vertreter von Staat und Parteien in den Aufsichtsgremien des Senders dürfe höchstens ein Drittel betragen, entschied das Gericht heute in Karlsruhe.

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