Oft landen Elektrogeräte im Müll, obwohl Supermärkte und Discounter dazu verpflichtet sind, sie zurückzunehmen. Dafür sind sie nicht geeignet und der Kreislaufwirtschaft gehen Ressourcen verloren. Um das zu ändern, will das Bundesumweltministerium (BMUV) das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) überarbeiten. In einer Stellungnahme begrüßt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das Vorhaben und fordert die Bundesregierung auf, den Vollzug der Gesetze zu verbessern. Auch sollten Einweg-Elektrogeräte wie Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Zudem müssten Hersteller und Handel stärker zur Verantwortung gezogen werden.
Die korrekte Entsorgung von Elektrogeräten stellt ein wichtiges Thema dar, da durch unsachgemäße Entsorgung wertvolle Ressourcen verloren gehen und die Umwelt belastet wird. Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind Supermärkte und Discounter verpflichtet, ausgediente Elektrogeräte zurückzunehmen. Jedoch zeigt die Praxis, dass viele Händler dieser Pflicht nicht nachkommen oder Verbraucher unzureichend darüber informieren.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt die geplante Überarbeitung des ElektroG durch das Bundesumweltministerium. Ramona Pop, Vorständin des vzbv, betont die Notwendigkeit einer konsequenteren Sanktionierung uneinsichtiger Händler und Handelsketten. Zudem fordert der Verband eine bessere Information der Verbraucher über Rückgabemöglichkeiten sowie Ansprechpartner im Beschwerdefall.
Die Dringlichkeit einer Verbesserung der Situation unterstreichen Zahlen des Umweltbundesamtes: Im Jahr 2021 wurde die gesetzliche Sammelquote von 65 Prozent mit lediglich 38,6 Prozent deutlich verfehlt. Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2023 deckte ebenfalls Mängel bei der Umsetzung der Regulierung auf.
Neben einer strengeren Durchsetzung der bestehenden Vorgaben spricht sich der vzbv für ein generelles Verbot von Einweg-Elektrogeräten, insbesondere Wegwerf-E-Zigaretten, aus. Die in den Batterien enthaltenen wertvollen Rohstoffe sollten nicht nach einmaliger Nutzung verloren gehen. Stattdessen plädiert Pop für die Nutzung bereits verfügbarer Mehrweg-Lösungen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Überarbeitung des ElektroG und eine konsequentere Umsetzung der Vorgaben notwendig sind, um die Kreislaufwirtschaft zu stärken und Ressourcen zu schonen. Hersteller und Handel müssen ihrer Verantwortung gerecht werden, während Verbraucher besser über Rückgabemöglichkeiten informiert werden sollten. Ein Verbot von Einweg-Elektrogeräten könnte ebenfalls einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Nutzung leisten.
Quelle:vzbv
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