Neues geht seit 1. Januar 2015 über den Tresen: In 0,15-Liter-Mini-Gläsern darf nun auch ein Schluck Bier ausgeschenkt werden. Denn mit dem Beginn des neuen Jahres ist in Deutschland ein neues Mess- und Eichgesetz in Kraft getreten. Außer den bekannten Gläser-Einheiten sieht dies nun auch ein 0,15-Liter-Glas und eines für 0,33-Liter zum Ausschank vor. Die Neuregelung geht zurück auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2002, deren Übergangsfristen hierzulande Ende 2014 ausgelaufen sind. In einer Umfrage des Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) hatten im April 2014 nur wenige Gastronomen Interesse an den neuen Größen signalisiert. Einige konnten sich das neue 0,15-Liter-Glas allenfalls für den Einsatz als „Probeschluck“ vorstellen oder die 0,33-Liter-Größe zum passgenauen Umfüllen einer Flasche.Von den neuen Maßen am Ausschank sind sowohl Kaffee und Tee als auch Schokoladengetränke ausgenommen; diese müssen nicht in geeichten Gefäßen serviert werden.
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