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Startseite Allgemeines Wenn der Bambus zu hoch wächst – und die Justiz mitwächst
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Wenn der Bambus zu hoch wächst – und die Justiz mitwächst

silberrrrrr (CC0), Pixabay
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Karlsruhe, das Mekka der deutschen Rechtsprechung, steht mal wieder vor einem botanischen Grundsatzurteil: Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit einer Frage, die so deutsch ist wie Pfandbons und Gartenzwergverordnungen – ist sechs Meter hoher Bambus eigentlich noch eine Hecke oder schon ein Angriff auf die Grundfesten nachbarschaftlicher Toleranz?

Der Bambus wächst, die Geduld schrumpft

Alles begann 2018, als eine hessische Grundstücksbesitzerin beschloss, ihren Garten in eine asiatische Wohlfühloase zu verwandeln – auf Kosten des Nachbars, der statt Kirschblüten plötzlich Bambuswald vor dem Fenster hatte. Sechs Meter hoch – quasi das Godzilla unter den Gartengewächsen. Der Mann war not amused. Statt Zen-Gefühl gab’s bei ihm nur noch Schatten, Blätterregen und das Gefühl, neben dem Regenwald zu wohnen.

Gerichte im Bambusdickicht

Die juristische Reise führte die Parteien durch die Instanzen: Das Landgericht Frankfurt fand den Bambus zu hoch, das Oberlandesgericht hingegen nickte ihn durch – mit der charmanten Begründung, es handle sich zwar um eine Art „grüne Mauer“, aber eine legal bepflanzte. Schließlich habe die Frau ja sogar eine „Rhizomsperre“ installiert – ein Begriff, den man vermutlich nur kennt, wenn man sowohl Jura als auch Gartenbau studiert hat.

Wann ist eine Hecke keine Hecke?

Vor dem BGH wurde es dann richtig philosophisch: Ist etwas nur dann eine Hecke, wenn es regelmäßig gestutzt wird? Wenn dem so ist, dürften auch einige Frisuren in deutschen Parlamenten nicht mehr als „Kopfhaar“ durchgehen. Der Klägeranwalt argumentierte jedenfalls, dass man ab einer gewissen Höhe von einer „grünen Wand“ sprechen müsse – und zwar nicht im ökologischen, sondern eher im erdrückenden Sinne.

Perspektivwechsel inklusive

Ein weiteres Highlight: Die Streitfrage, von wo aus die Höhe des Bambus zu messen sei. Der Kläger wohnt etwas tiefer – also will er, dass auch von seiner Perspektive gemessen wird. Schließlich blicke er auf die grüne Wand. Vielleicht wäre hier ein Lasermessgerät mit Empathiesensor angebracht.

Rechtsprechung mit grünem Daumen

Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass sich der BGH als Schiedsrichter im Gartenkrieg betätigt. Mal ging es um eine Schwarzkiefer, deren Nadeln zu nerven begannen. Ein anderes Mal störten vier Zypressen die Aussicht. Und 2015 scheiterte ein Ehepaar mit dem Versuch, 25 Meter hohe Eschen fällen zu lassen – weil Sonne im Garten zwar schön, aber offenbar kein einklagbares Menschenrecht ist.

Kulturgut Nachbarschaftsstreit

Und wer jetzt denkt, das sei alles übertrieben: Der berühmteste Pflanzenkrieg wurde nicht in Karlsruhe, sondern im Trash-TV ausgefochten – Knallerbsenstrauch gegen Maschendrahtzaun. Der Fall war so legendär, dass Stefan Raab daraus einen Nummer-eins-Hit bastelte. Vielleicht folgt nun bald ein Remix mit dem Titel „Bambuslove – Die grüne Wand der Gefühle“.

Fazit:

Der BGH entscheidet am Freitag, ob Bambus eine Hecke ist – oder ein Angriff auf das Seelenheil des deutschen Kleingärtners. Bis dahin gilt: Wer pflanzt, muss auch mit dem Rechtsstaat rechnen. Und wer mit Rhizomen kämpft, braucht starke Nerven – und einen guten Anwalt.

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