Nur Anzeigenpflicht – keine Genehmigung notwendig?
In Deutschland bedarf eine Fusion bedeutender Kreditinstitute nicht der Genehmigung durch die Bankenaufsicht. Dies geht aus einer Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages (19/14510) hervor, die Antworten der Europäischen Zentralbank und des europäischen Abwicklungsausschusses auf Fragen der Abgeordneten Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) vom 18. April 2019 enthält. Dann heißt es weiter, die Fusion bedeutender Kreditinstitute müsse jedoch der Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Zusammenschlüsse, an denen bedeutende Institute beteiligt sein, seien jedenfalls im Rahmen der laufenden Aufsicht zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die neue Bankengruppe auf absehbare Zeit in der Lage sei, alle Anforderungen der Aufsicht dauerhaft zu erfüllen.
Kommentar hinterlassen