Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan eine einstweilige Verfügung gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann erlassen. Das teilte das Gericht gestern mit. Dabei geht es um das Gedicht „Schmähkritik“, das Böhmermann Ende März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen hatte. Mit seiner Entscheidung hat das Gericht dem Antrag des türkischen Staatsoberhaupts teilweise stattgegeben. Böhmermann (35) darf bestimmte Passagen des Gedichts nicht wiederholen, die Erdogan angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse.
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