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Wenn ein Unternehmen zuviel Mehrwertsteuer kassiert hat – das Interview mit Kerstin Bontschev aus Dresden

styles66 (CC0), Pixabay
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Interviewer: Frau Bontschev, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, um mit uns über die rechtlichen Verpflichtungen von Unternehmen in Bezug auf die Rückerstattung von zu viel kassierter Mehrwertsteuer zu sprechen. Zunächst einmal: Was bedeutet es rechtlich, wenn ein Unternehmen feststellt, dass es zu viel Mehrwertsteuer kassiert hat?

Kerstin Bontschev: Vielen Dank für die Einladung. Wenn ein Unternehmen bemerkt, dass es zu viel Mehrwertsteuer von einem Kunden kassiert hat, ist es rechtlich verpflichtet, diesen Betrag zurückzuerstatten. Dies basiert auf dem Grundsatz der ungerechtfertigten Bereicherung. Das bedeutet, dass niemand auf Kosten eines anderen bereichert werden darf, ohne einen rechtlichen Grund dafür zu haben. Das Unternehmen muss also den überzahlten Betrag an den Kunden zurückzahlen, um den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen.

Interviewer: Sollte das Unternehmen diese Rückzahlung automatisch vornehmen, oder muss der Kunde sie erst einfordern?

Kerstin Bontschev: Idealerweise sollte das Unternehmen den Fehler selbstständig bemerken und den zu viel gezahlten Betrag automatisch zurückerstatten. Die Rückzahlung ist eine rechtliche Pflicht und sollte proaktiv erfolgen, ohne dass der Kunde tätig werden muss. Es kann jedoch in der Praxis vorkommen, dass ein Unternehmen den Fehler erst nach einer Aufforderung durch den Kunden korrigiert, insbesondere wenn der Fehler nicht sofort auffällt.

Interviewer: Was würde es rechtlich bedeuten, wenn ein Unternehmen den zu viel kassierten Betrag absichtlich zurückbehält?

Kerstin Bontschev: Sollte ein Unternehmen den zu viel kassierten Betrag absichtlich zurückhalten, würde dies gegen den Grundsatz der Bereicherung verstoßen und könnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Zurückbehalten könnte als ungerechtfertigte Bereicherung betrachtet werden, was das Unternehmen zur Rückzahlung verpflichten würde. Darüber hinaus könnte es den Vertrauensverlust der Kunden zur Folge haben und in bestimmten Fällen auch zu Schadensersatzforderungen führen.

Interviewer: Wie lange darf sich ein Unternehmen maximal Zeit lassen, um den Betrag zurückzuzahlen?

Kerstin Bontschev: Es gibt keine explizite gesetzliche Frist, innerhalb derer die Rückzahlung erfolgen muss. Allerdings sollte sie in einem angemessenen Zeitraum geschehen, sobald der Fehler bemerkt wird. Ein Zeitraum von wenigen Wochen wäre in der Regel vertretbar. Wenn sich ein Unternehmen länger Zeit lässt, könnte der Kunde rechtliche Schritte einleiten, um seine Ansprüche geltend zu machen. Dabei spielt auch die Transparenz und Kommunikation des Unternehmens eine Rolle – es ist wichtig, den Kunden über den Fehler und die bevorstehende Rückerstattung zu informieren.

Interviewer: Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Frau Bontschev. Ihre Einblicke waren äußerst aufschlussreich.

Kerstin Bontschev: Gern geschehen. Es ist wichtig, dass Unternehmen ihre Pflichten ernst nehmen und Kunden ihre Rechte kennen.

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