Unterstellt die Pfänder wurden von Seiten der Staatsanwaltschaft sichergestellt, so fragt usn ein User, was passiert dann wenn ein Kunde sein Pfand zurückhaben will. Nun, eine gute Frage die wir im Moment nur so beantworten können. Wir gehen davon aus das man sich dazu dann an die Staatsanwaltschaft in Hamburg wenden müsste, diese wiederum müsste dann (unserer Meinung nach) einen Beschluss durch das Landgericht Hamburg erwirken das das Pfand gegen Vorlage des Pfandscheines und Zahlung des offenen Betrages, dann an den Pfandeigentümer zurückgegeben werden kann. Die spannende Frage ist natürlich dann, wer das dafür zu bezahlende Geld dann in Verwahrung nimmt. Verbleibt das bei der Staatsanwaltschaft oder wird das an den Pfandbesitzer ausgekehrt? Dazu wollen wir am heutigen Tage einmal mit einem Rechtsexperten sprechen.
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