Es geht natürlich um die publity Performance Fonds Nr. 7 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, die eine aktuelle Bilanz vorgelegt hat. Nun haben wir gedacht, man würde uns einmal bei all dem Ärger mit Thomas Olek Gesellschaften einmal POSITIV überraschen, aber war wohl nichts. 7-stellige Verluste müssen die Anleger hier verkraften.
publity Performance Fonds Nr. 7 GmbH & Co. geschlossene Investment KGLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Anlagenverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2020 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020 Anhang für das Geschäftsjahr 2020 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 Vermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die publity Performance Fonds Nr. 7 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Leipzig Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der publity Performance Fonds Nr. 7 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Leipzig, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der publity Performance Fonds Nr. 7 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Leipzig, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Versicherung der gesetzlichen Vertreter und die übrigen Teile der Information der Anleger, aber nicht den Jahresabschluss, nicht den Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Vermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der publity Performance Fonds Nr. 7 GmbH & Co. geschlossene Investment KG zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Leipzig, den 11. Mai 2021 Warth & Klein Grant Thornton AG Sebastian Koch, Wirtschaftsprüfer Kathleen Hennig, Wirtschaftsprüferin Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben Die publity Performance Fonds Nr. 7 GmbH & Co. geschlossene Investment KG hat ihren Sitz in Leipzig. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRA 16961 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine geschlossene inländische Investment-Kommanditgesellschaft. Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft wurde die publity Performance GmbH, Leipzig, bestellt. Die publity Performance GmbH ist durch die BaFin als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft zugelassen und im Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig unter HRB 28356 eingetragen. Die publity Performance Fonds Nr. 7 GmbH & Co. geschlossene Investment KG erhielt mit Datum vom 6. Februar 2014 von der BaFin die Vertriebszulassung. Die Gesellschaft legt ihr Vermögen vornehmlich in Büroimmobilien an. Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde entsprechend § 264a HGB nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften unter Beachtung der besonderen Bestimmungen in § 264c HGB sowie der Vorschriften des KAGB, der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) sowie der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 erstellt. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert ausgeübt. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages war die Dauer des Fonds Nr. 7 befristet bis zum 31. Dezember 2019, sofern nicht die Gesellschafter eine Verlängerung der Laufzeit beschließen. Ein solcher Beschluss wurde nicht gefasst. Damit wurde die Liquidation eingeleitet. Mit dem Verkauf der Bestandsimmobilien wurden Dritte beauftragt. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 sind drei Objekte im Bestand. In der Gliederung der Bilanz wird das Kommanditkapital gemäß § 21 Abs. 4 KARBV i. V. m. § 264c HGB mit den im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Kapitalkonten ausgewiesen. Der Anteilswert wird auf Basis der kleinsten Stückelung für Kommanditanteile in Höhe von EUR 1.000,00 nominal ohne Berücksichtigung des Agios und eines ggf. gewährten Frühzeichnerbonus ermittelt. Zum Ende des Geschäftsjahres sind 41.980 Anteile gezeichnet. Der Anteilswert zum Ende des Geschäftsjahres beträgt EUR 559,08. Der Anteilswert hat sich wie folgt entwickelt:
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Sachanlagen Die Sachanlagen sind zum Verkehrswert bewertet. Als Verkehrswert ist für den Zeitraum von zwölf Monaten nach dem Erwerb der Kaufpreis der Sachanlagen (Immobilien) anzusetzen. Die Kaufpreise der Immobilien lagen zum Zeitpunkt des Erwerbs jeweils unter dem ermittelten Verkehrswert, der auf der Grundlage des Ertrags wertes, bezogen auf das Gebäude gemäß §§ 17 ff. Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und auf den Boden gemäß § 15 ImmoWertV, ermittelt wird. Zur Ermittlung des Gebäudewertes im Rahmen der Eingangsbewertung wurde zunächst die Nettomiete aus marktüblich erzielbaren Erträgen abzüglich der Bewirtschaftungskosten, Instandhaltungs- und Verwaltungskosten und des Mietausfallwagnisses berechnet. Sodann wird die berechnete Nettomiete mit einem Bewertungsfaktor multipliziert, der eine marktübliche Verzinsung für die zu bewertende Immobilie unter Einbeziehung von Lage, Gebäudezustand und Restnutzungsdauer berücksichtigt. Besonderen wertbeeinflussenden Faktoren kann durch Zu- und Abschläge Rechnung getragen werden. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 hat die Geschäftsführung der Gesellschaft einen pauschalen Abschlag auf zwei Immobilien von 10 % aufgrund der aktuellen Markteinschätzung vorgenommen. Die bis zum Aufstellungszeitpunkt veräußerte Immobilie wurde mit dem Verkaufspreis laut Notarvertrag angesetzt. 2. Anschaffungsnebenkosten Die aktivierten Anschaffungsnebenkosten betreffen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Sachanlagen, die vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt werden. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der voraussichtlichen Haltedauer der Sachanlagen, die der Laufzeit der Gesellschaft entspricht (bis zum 31. Dezember 2019), längstens jedoch über einen Zeitraum von zehn Jahren bzw. im Veräußerungsfall dem voraussichtlichen Besitz-Nutzen-Lasten-Übergang. Die aktivierten Anschaffungsnebenkosten für die verbleibenden drei Objekte wurden im Geschäftsjahr 2019 bereits vollständig abgeschrieben. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. 4. Barmittel und Barmitteläquivalente Bankguthaben sind zum Nominalwert angesetzt. Zugeflossene Zinsen sind im Bankguthaben enthalten. 5. Rückstellungen Rückstellungen werden für alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen gebildet. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag bewertet. 6. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz 1. Sachanlagen Zum Geschäftsjahresende werden unter den Sachanlagen drei Immobilien ausgewiesen. Die Angaben zum Bestand des Geschäftsjahres gemäß § 271 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 KAGB i.V.m. § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB sind auf der Folgeseite dargestellt. Käufe haben im Geschäftsjahr 2020 nicht stattgefunden. Die Angaben zu Verkäufen des Geschäftsjahres gemäß § 271 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 KAGB i.V.m. § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB sind folgend dargestellt.
Vermögensaufstellung des Geschäftsjahres gemäß § 271 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 KAGB i. V. m. § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB
2. Anschaffungsnebenkosten Die aktivierten Anschaffungsnebenkosten betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für Verkehrswertgutachten, Due Diligence, Notarkosten und Grunderwerbssteuer. Die aktivierten Anschaffungsnebenkosten für die verbleibenden drei Objekte wurden im Geschäftsjahr 2019 bereits vollständig abgeschrieben. 3. Barmittel und Barmitteläquivalente Ausgewiesen sind die laufenden Bankkonten der Gesellschaft, die Konten bei der CACEIS Bank S.A., Germany Branch, München, als Verwahrstelle für die laufenden Geschäftsvorfälle. Zinsen und Spesen sind periodengerecht erfasst. 4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die ausgewiesenen Forderungen aus der Bewirtschaftung betreffen Forderungen gegen Mieter (TEUR 189, Vorjahr: TEUR 188), überwiegend aus Betriebskostenabrechnungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen ausschließlich Umsatzsteuerforderungen (TEUR 136, Vorjahr: TEUR 62). Es bestehen, wie im Vorjahr, keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 5. Rückstellungen Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Gewerbesteuerrückstellung (TEUR 76, Vorjahr: TEUR 158), Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 26, Vorjahr: TEUR 58), ausstehende Rechnungen für Immobilien (TEUR 18, Vorjahr: TEUR 29) und sonstige Rückstellungen (TEUR 34, Vorjahr: TEUR 0). 6. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind sämtlich, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Vergütungsabrechnungen 2020 gegenüber der Kapitalverwaltungsgesellschaft (TEUR 269, Vorjahr: TEUR 584), Gewerbesteuer Vorjahre TEUR 142 (Vorjahr: Ausweis in den Rückstellungen) und sonstige Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von TEUR 29 (Vorjahr: TEUR 2) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern im Zusammenhang mit der dritten und vierten Auszahlung an die Anleger. 7. Eigenkapital Die Gliederung des Kommanditkapitals in der Bilanz entspricht den Bestimmungen gemäß § 21 Abs. 4 KARBV i. V. m. § 264c HGB sowie den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist nicht am Kapital der Gesellschaft beteiligt. Das Eigenkapital der Kommanditisten setzt sich zum Stichtag wie folgt zusammen:
Und hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Das Kommanditkapital ist in EUR zu erbringen. Es wurden bis zum 31. Dezember 2020 Anteile in Höhe von TEUR 41.980 gezeichnet. Hiervon war die Gründungs- und Treuhandkommanditistin mit einer Einlage aus eigenem Recht in Höhe von EUR 10.000,00 im Handelsregister eingetragen. Gemäß § 3 Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrags werden die von der Treuhandkommanditistin im Auftrag der Treugeber übernommenen Kommanditanteile mit 10% ihrer gesellschaftsvertraglich bedungenen Pflichteinlage eingetragen. Die Eintragung der Erhöhung des Kommanditkapitals in Höhe von TEUR 4.198 (= 10 % der gezeichneten Einlagen zum 31. Dezember 2015) ist zum 21. September 2016 erfolgt. Auf dem Einlagenkonto (Kapitalkonto I) werden laut Gesellschaftsvertrag die gezeichneten Einlagen der Gesellschafter verbucht. Auf dem Rücklagenkonto (Kapitalkonto II) wird das Agio geführt. Auf dem Gewinn- und Verlustkonto (Kapitalkonto III) werden die Anteile an den Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft erfasst. Nachfolgende Gewinne werden dem Gewinn- und Verlustvortragskonto so lange gutgeschrieben, bis dieses wieder einen positiven Saldo ausweist. Auf dem Kapitalrückführungs- und Entnahmekonto (Kapitalkonto IV) werden sämtliche Auszahlungen erfasst, die an die Gesellschafter/Treugeber ausgeschüttet oder von diesen entnommen worden sind. Darin enthalten sind mit TEUR 148 der Frühzeichnerbonus, mit TEUR 16.998 (=40,5 % des eingezahlten Kommanditkapitals) die Auszahlungen für die Geschäftsjahre 2017 bis 2020. Das nicht realisierte Ergebnis wird nicht den einzelnen Kapitalkonten der Kommanditisten zugeordnet, solange keine Realisierung stattfindet. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Erträge aus Sachwerten Die Erträge aus Sachwerten betreffen Mieteinnahmen und Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von TEUR 2.887 (Vorjahr: TEUR 3.395). 2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge des AIF in Höhe von TEUR 6 (Vorjahr: TEUR 11) betreffen im Wesentlichen die Auflösung von Rückstellungen des Vorjahres. 3. Aufwendungen Die wesentlichen Aufwendungen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Die Gliederung der Aufwendungen erfolgt dabei abweichend von der Gewinn- und Verlustrechnung nach wirtschaftlichen Kriterien. Sämtliche Vergütungen, die von der Kapitalverwaltungsgesellschaft in Rechnung gestellt werden, sind in der Gewinn- und Verlustrechnung als Verwaltungsvergütung ausgewiesen. Die Verwaltungsvergütung betrifft sämtliche Aufwendungen zugunsten der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft und beinhaltet laufende Aufwendungen für die Fondsverwaltung (2 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes, mindestens jedoch jährlich TEUR 352 zzgl. Umsatzsteuer) und die Buchhaltung (jährlich TEUR 40 zzgl. Umsatzsteuer). Daneben erhält die Kapitalverwaltungsgesellschaft eine Vergütung für Objektverwaltung in Höhe von 0,5 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes zzgl. Umsatzsteuer. Die Treuhandkommanditistin erhält für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung in Höhe von TEUR 50 zzgl. Auslagen (Druck- und Portokosten) und Umsatzsteuer.
Die von der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) in Rechnung gestellten Kosten sind entsprechend gekennzeichnet. In den Bewirtschaftungskosten sind periodenfremde Aufwendungen aus korrigierter Nebenkostenabrechnung 2019 in Höhe von TEUR 150 ausgewiesen. 4. Nicht realisiertes Ergebnis Im Geschäftsjahr 2020 wurden Zuschreibungen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1.190) auf die Sachanlagen vorgenommen. Aus der Neubewertung der Sachanlagen entstanden Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.450 (Vorjahr: TEUR 660). Die Rücknahme von Zeitwertänderungen (TEUR 2.504) betreffen die zwei Veräußerungen des Geschäftsjahres 2020. V. Sonstige Pflichtangaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse i. S. v. § 268 Abs. 7 i. V. m. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Die Hafteinlagen entsprechen für die Gründungs- und Treuhandkommanditistin (eigene Einlage) den Pflichteinlagen. Die Hafteinlagen sind zum Bilanzstichtag vollständig geleistet. 2. Fremdkapital Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr kein Fremdkapital aufgenommen. Änderungen zum Einsatz von Fremdkapital haben sich nicht ergeben. 3. Geschäftsführung Die Vertretung der Gesellschaft erfolgt alleinvertretungsberechtigt unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB durch die Komplementärin. Der Kapitalverwaltungsgesellschaft, der publity Performance GmbH, Leipzig, wird Alleinvertretungsberechtigung kraft Vollmacht eingeräumt. Die Komplementärin hat der Kapitalverwaltungsgesellschaft die unwiderrufliche Vollmacht erteilt, die Gesellschaft bei allen nach dem Gesellschaftsvertrag vorzunehmenden Handlungen, Geschäften oder zu ergreifenden Maßnahmen allein zu vertreten. 4. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die publity Emissionshaus GmbH, Leipzig. Geschäftsführer der Komplementärin waren im Berichtsjahr Herr Thomas Olek, Vorstand und Frau Siglinde Heiche, Leiterin Finanzen. Das Stammkapital der persönlich haftenden Gesellschafterin beträgt TEUR 150. Gemäß Gesellschaftsvertrag erhält die Komplementärin eine jährliche Vergütung in Höhe von TEUR 20 zzgl. Umsatzsteuer. Diese Vergütung wird in angemessenen Teilbeträgen monatlich zur Auszahlung fällig. 5. Gründungsgesellschafterin Gründungskommanditistin ist die HF Treuhand GmbH mit Sitz in Köln. Sie hat als Kommanditistin eine Kommanditeinlage (Pflichteinlage) in Höhe von TEUR 10 geleistet. 6. Kapitalverwaltungsgesellschaft Kapitalverwaltungsgesellschaft im Geschäftsjahr war die publity Performance GmbH, Leipzig. Die publity Performance GmbH ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 7. Ergebnisverteilung Das realisierte Ergebnis in Höhe von EUR 2.095.317,74 (Vorjahr: EUR 737.759,85) wird gemäß den Regelungen im Gesellschaftsvertrag dem Kapitalkonto III (Gewinn- und Verlustkonto) zugewiesen. VI. Nachtragsbericht Mit Besitz-Nutzen-Lasten Übergang zum 1. März 2021 wurde die Immobilie Martin-Behaim-Straße veräußert. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten oder bekannt geworden. VII. Verwendungs- und Entwicklungsrechnung Die Verwendungs- und Entwicklungsrechnung beziehen sich jeweils ausschließlich auf die Kommanditisten, da die Komplementärin nicht am Kapital der Gesellschaft beteiligt ist. 1. Verwendungsrechnung für die Kommanditisten Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres wurde wie folgt verwendet:
2. Entwicklungsrechnung für die Kommanditisten
VIII. Angaben zur Mitarbeitervergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft Die Vergütung der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft an ihre Mitarbeiter besteht aus einer festen Vergütungskomponente. Die Höhe der gezahlten Vergütungen entspricht dem branchenüblichen Standard. Im Geschäftsjahr 2020 waren bei der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft im Durchschnitt 5 Mitarbeiter (Vorjahr: 5) angestellt, die Gesamtsumme der gezahlten (ausschließlich fixen) Vergütung beläuft sich auf TEUR 494 (Vorjahr: TEUR 371). Bezüglich der Informationen, die am Erwerb eines Anteils interessierten Anlegern zur Verfügung zu stellen sind, ergab sich in 2020 keine Änderung. IX. Angaben gemäß § 300 KAGB Zum Bilanzstichtag verfügte die Gesellschaft über keine schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände, für die deshalb besondere Regelungen gelten. Neue Regelungen zum Liquiditätsmanagement der Gesellschaft erfolgten in 2020 nicht und sind derzeit auch nicht absehbar. Die Angaben zum Risikoprofil und den von der externen Verwaltungsgesellschaft zur Steuerung dieser Risiken eingesetzten Risikomanagementsysteme erfolgen im Lagebericht. X. Angaben zur Transparenz und zur Gesamtkostenquote Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio TER) drückt sämtliche vom Investmentvermögen im Jahresverlauf getragenen laufenden Verwaltungskosten (ohne Transaktionskosten und Zinsen aus Kreditaufnahme) im Verhältnis zum Nettoinventarwert aus. Im Geschäftsjahr betrug die Gesamtkostenquote 3,3 %. Die Quote der Vergütung für die Verwaltung von Vermögensgegenständen (insbesondere Vergütung für die Objektverwaltung) betrug 4,8 % des durchschnittlichen Nettoinventarwerts. Eine erfolgsabhängige Vergütung ist im Geschäftsjahr nicht gezahlt worden. Die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft erhielt im Geschäftsjahr keine Rückvergütungen aus an die Verwahrstelle oder Dritte geleisteten Vergütungen. Aus der Verwaltungsvergütung wurden keine Zahlungen an Vermittler von Anteilen geleistet. XI. Unterschrift gemäß § 245 HGB Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 der publity Performance Fonds Nr. 7 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Leipzig, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin publity Emissionshaus GmbH, Leipzig.
Leipzig, 11. Mai 2021 Thomas Olek, Geschäftsführerin der persönlich haftenden Gesellschafterin Siglinde Heiche Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21. Juni 2021 festgestellt. LageberichtI. Wirtschaftsbericht 1. Allgemeine Informationen zum Unternehmen Die publity Performance Fonds Nr. 7 GmbH & Co. geschlossene Investment KG (kurz Fonds Nr. 7) wurde am 10. Oktober 2013 gegründet und unter HRA 16961 im Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig eingetragen. Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Mit Bescheid vom 6. Februar 2014 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Vertriebszulassung erteilt. Gegenstand der Fondsgesellschaft ist die gemeinsame Anlage des von Anlegern eingezahlten Kommanditkapitals und die Erzielung von Einkünften zum Nutzen der Anleger durch den Erwerb, die Bewirtschaftung und die anschließende Veräußerung von Immobilien. Die Anleger beteiligen sich mittelbar über die Treuhandkommanditistin, die HF Treuhand GmbH mit Sitz in Köln, als Treugeber an der Fondsgesellschaft. Persönlich haftende Gesellschafterin der Fondsgesellschaft ist die publity Emissionshaus GmbH mit Sitz in Leipzig. 2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Laut Herbstgutachten Immobilienwirtschaft 2020 startete die deutsche Volkswirtschaft gut in das Jahr 2020, die Corona-Pandemie und die Einschränkungen zur Eindämmung der Infektionen haben das Wirtschaftsgeschehen jedoch stark beeinträchtigt und die wirtschaftliche Lage zum Ende des 1. Quartals grundlegend erschüttert. Die Bau- und Immobilienwirtschaft bleibt dabei nicht von der Krise verschont, wenngleich die Auswirkungen hier bislang weniger schwerwiegend als in anderen Wirtschaftszweigen ausfallen. Die steigenden Risiken, wirkten sich beispielsweise auf die Renditespreizung aus. Besonders betroffen sind Büros in Premiumlagen. B-Lagen verzeichnen dagegen eine relativ konstante Spreizung von 1,1 % bis 3,8 %. Die nicht abschätzbaren Auswirkungen von Homeoffice auf die zukünftigen Büroflächennachfrage haben Investoren verunsichert.1 Im ersten Halbjahr 2020 wurden mit 1,13 Mio. m2 umgesetzter Bürofläche lediglich 66 % des Vorjahresniveaus erreicht, da Anmietungsentscheidungen vorerst eingestellt bzw. deutlich in die Zukunft verschoben wurden.2 1 Quelle: Immobilien Zeitung 26.02.2021 Gemäß dem IW-Kurzbericht 06/2021 traf der wirtschaftliche Einbruch im Jahr 2020 den Büromarkt trotzdem insgesamt weniger stark als erwartet. Zwar sind die Umsätze im Markt insgesamt rückläufig, die Mieten sind aber sogar weiter gestiegen. Grund dafür könnten die zahlreichen Konjunkturhilfen sein, welche eine größere Insolvenzwelle und somit einen Nachfragerückgang bislang verhinderten. Fraglich bleibt die strukturelle Entwicklung des Marktes. Umfragen zufolge planen lediglich 6,4 % der Unternehmen mit einer Reduzierung ihrer Büroflächen. Daher sind durch Homeoffice und Digitalisierungspotenziale eher geringe Effekte auf die Nachfrage zu erwarten. Vielmehr bietet die relativ hohe Zahl an geplanten Anpassungen durch Unternehmen Chancen für innovative Eigentümer in einem ansonsten eher stagnierenden Markt.3 3. Lage der Gesellschaft a) Ertragslage Im Geschäftsjahr 2020 wurden TEUR 2.887 (Vorjahr: TEUR 3.395) Erträge aus Sachwerten erzielt, denen Kosten in Höhe von TEUR 2.989 (Vorjahr: TEUR 2.668) gegenüberstanden. Insgesamt wurde ein ordentlicher Nettoaufwand in Höhe von TEUR 95 (Vorjahr: Nettoertrag TEUR 738) ausgewiesen. Periodenfremde Aufwendungen aus korrigierter Nebenkostenabrechnung betrugen TEUR 150 und wurden in den Bewirtschaftungskosten ausgewiesen. Im Zusammenhang mit Instandhaltungen entstanden Aufwendungen in Höhe von TEUR 76 (Vorjahr: TEUR 2). Für Mieterausbauten wurden im Geschäftsjahr 2020 insgesamt TEUR 520 (Vorjahr: TEUR 197) aufgewendet. Die entstandenen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Zusammensetzung der angefallenen Kosten im Einzelnen ist im Anhang dargestellt. Die Vergütungsangaben gemäß § 101 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 sowie Satz 2 KAGB erfolgen im Anhang. Im Geschäftsjahr 2020 wurden die Immobilien Holzwickede und Willhoop veräußert. 2 Quelle: Herbstgutachten Immobilienwirtschaft 2020 Das realisierte Ergebnis beträgt TEUR 2.095 (Vorjahr: TEUR 738). Die Anschaffungsnebenkosten der übrigen drei Objekte wurden im Geschäftsjahr 2019 bereits vollständig abgeschrieben. Somit gab es im Jahr 2020 keine Abschreibungen auf die Anschaffungsnebenkosten. Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Zuschreibungen (Vorjahr: TEUR 1.190) auf die Sachanlagen vorgenommen. Aus der Neubewertung der Sachanlagen entstanden Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.450 (Vorjahr: TEUR 660). Das nicht realisierte Ergebnis beträgt damit im Geschäftsjahr TEUR -4.954 (Vorjahr: TEUR -384). In Summe ergibt sich ein negatives Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 2.859 (Vorjahr: positives Ergebnis TEUR 354). b) Vermögenslage Zum 31. Dezember 2020 beträgt das Kommanditkapital wie im Vorjahr TEUR 41.980. Das Kommanditkapital wird von der Gründungs- und Treuhandkommanditistin zu TEUR 10 und 41.970 Anteilen je TEUR 1 zum Bilanzstichtag mittelbar über die Treuhänderin beteiligte Kommanditisten gehalten. Zum Bilanzstichtag entfallen 95,9% (Vorjahr: 96,3 %) der Bilanzsumme auf Sachanlagen. Zum weiteren Vermögen der Gesellschaft gehören Barmittel, bestehend aus täglich verfügbaren Bankguthaben (2,8 % [Vorjahr: 3,0 %] der Bilanzsumme), kurzfristige Forderungen (0,8 % [Vorjahr: 0,5 %] der Bilanzsumme) sowie sonstigen Vermögensgegenständen (0,6 % [Vorjahr: 0,2 %] der Bilanzsumme). Die Eigenkapitalquote beträgt am Bilanzstichtag 96,8% (Vorjahr: 97,7 %) der Bilanzsumme. Die Anzahl der umlaufenden Anteile ist im Anhang angegeben. Zum Bilanzstichtag bestehen ausschließlich kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2,5 % (Vorjahr: 1,7 %) sowie Rückstellungen in Höhe von 0,6 % (Vorjahr: 0,6 %) der Bilanzsumme. c) Finanzlage Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Für die Gesellschaft darf kein Fremdkapital aufgenommen werden, die Finanzierung erfolgt daher vollständig über Eigenkapital. Im Geschäftsjahr 2020 erfolgten Auszahlungen in Höhe von TEUR 13.640 an die Anleger (Vorjahr: TEUR 0). Die liquiden Mittel belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 669 (Vorjahr: TEUR 1.248). Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente sind nicht vorhanden. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Berichtszeitraum jederzeit gegeben. II. Tätigkeitsbericht 1. Kapitalverwaltungsgesellschaft Als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft wurde mit Vertrag vom 14. Oktober 2013 die publity Performance GmbH, Leipzig, bestellt. Der Vertrag endet grundsätzlich mit der Beendigung der Gesellschaft, sofern er nicht außerordentlich gekündigt wird. Die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt die Verwaltung des AIF, insbesondere Portfoliomanagement, Risikomanagement, Vertrieb sowie administrative Tätigkeiten, wie Fondsbuchhaltung, Jahresabschlusserstellung und Anteilswertermittlung. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft und ihre Angestellten, Geschäftsführer, Gremienmitglieder und Beauftragten haften der Gesellschaft und den Investoren für Handeln oder Unterlassen nur, soweit ihnen oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Bei Verletzung wesentlicher Verpflichtungen aus dem Gesellschaftsvertrag sowie für Pflichtverletzungen mit Schadenfolgen für Leben, Körper oder Gesundheit haften sie auch für Fahrlässigkeit. Die dem AIF von der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft berechneten Gebühren sind im Anhang sowie im Verkaufsprospekt unter Abschnitt 8.2 dargestellt. Die im Geschäftsjahr angefallenen Gebühren sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Verwaltungsvergütung ausgewiesen. Die Mitarbeiter der externen Verwaltungsgesellschaft erhalten eine feste Vergütung in branchenüblicher Höhe. Im Geschäftsjahr 2020 waren bei der externen Verwaltungsgesellschaft im Durchschnitt 5 Mitarbeiter angestellt (Vorjahr: 5 Mitarbeiter). Die Gesamtsumme der gezahlten (ausschließlich fixen) Vergütung beläuft sich auf TEUR 494 (Vorjahr: TEUR 371). Auf Führungskräfte entfällt TEUR 60 an der Gesamtsumme. Im Rahmen einer Geschäftsleiterumlage erfolgt die Berechnung der übrigen Geschäftsleitervergütung durch die publity AG an die Kapitalverwaltungsgesellschaft. 2. Anlagestrategie und Anlageziele Die Anlagepolitik der Fondsgesellschaft bestand bis zum planmäßigen Ende der Fondslaufzeit im Wesentlichen im Erwerb, der Bewirtschaftung, der Wertsteigerung und schließlich der Weiterveräußerung von Immobilien. Dazu investiert die Fondsgesellschaft mittelbar und unmittelbar in den Erwerb eines breiten Spektrums gewerblich genutzter Qualitätsimmobilien in guter Lage. Investitionen wurden nur getätigt, wenn gemäß den Anlagerichtlinien Qualität, Standort und Renditeerwartung stimmten. Das Wertschöpfungspotenzial ergibt sich aus dem Zusammenwirken von günstigen Einkaufspreisen von Immobilien in Verbindung mit einer Aufwertung sowie einer anschließenden Neupositionierung der Immobilienobjekte, die einerseits laufende Einnahmen stabilisieren und erhöhen und andererseits Wertsteigerungen erzielen. Solche Potenziale für eine positive Entwicklung von erworbenen Immobilien können sich beispielsweise aus bestehenden Leerständen, Sanierungsstau, auslaufenden Mietverträgen oder einer bislang ineffizienten Objektverwaltung ergeben. Es ergaben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr keine wesentlichen Änderungen der im Verkaufsprospekt aufgeführten Anlagestrategie und der Anlageziele. 3. Anlagepolitik im Geschäftsjahr Im Geschäftsjahr 2020 hat die Fondsgesellschaft in keine weiteren Immobilien investiert und zwei Immobilien veräußert. Damit hält der Fonds Nr. 7 zum Jahresende nunmehr drei Immobilien. Die für 2020 prognostizierte Veräußerung der Vermögensgegenstände konnte nicht vollumfänglich realisiert werden. Die Veräußerung zweier Immobilien zeigt die Bemühungen der mit der Vermarktung beauftragten Makler. Zudem erfolgte mit Besitz-Nutzen-Lasten Übergang zum 1. März 2021 die Veräußerung der Immobilie Martin-Behaim-Straße 22. Die Geschäftsführung verfolgt weiter das Ziel einer kurzfristigen Veräußerung. Im Geschäftsjahr 2020 wurde die Anlagepolitik nicht geändert. 4. Risikoprofil Risikomanagementsystem Aufgabe des Risikomanagements der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft ist es, dass das Risikoprofil des Fonds seinen Anlagestrategien und -zielen entspricht. Hierzu hat die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft Risikomanagementverfahren implementiert, die die relevanten Risiken des Fonds berücksichtigen. Das Risikomanagement ist in sämtliche Erwerbe von Immobilien involviert und nimmt vor Erwerb eine Risikoanalyse des Objektes vor. Die Risikoanalyse umfasst die Auswertung externer Gutachten sowie Wirtschaftlichkeitsanalysen. Die erworbenen Objekte werden im Rahmen von Plan-Ist-Analysen laufend durch das Risikomanagement überwacht. Im Rahmen des Liquiditätsmanagementsystems werden Verfahren eingesetzt, die es der Kapitalverwaltungsgesellschaft ermöglichen, eine Deckung des Liquiditätsprofils des AIF mit den bestehenden Verbindlichkeiten zu erzielen. Hierbei werden Anlagestrategie, Zahlungsverpflichtungen und Fristen, innerhalb derer die Vermögensgegenstände veräußert werden können, sowie Informationen in Bezug auf die Entwicklung der Immobilienpreise und der Kapitalmarktzinsen, der aus den Anlageobjekten erzielbaren Erlöse und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung einbezogen. Die Stresstests simulieren gegebenenfalls mangelnde Liquidität der Vermögenswerte im AIF sowie atypische Rücknahmeforderungen. Wesentliche Risiken Die wesentlichen Risiken des Fonds Nr. 7 sind im Verkaufsprospekt dargestellt. Folgende Risiken wurden identifiziert:
Ertragsrisiken bestehen darin, dass die tatsächliche zukünftige Entwicklung von den in den Prognoserechnungen zugrunde gelegten Annahmen abweicht. Abweichungen mehrerer Eckdaten wie geplanter Ausgaben, Mieteinnahmen und Veräußerungspreise können zu einer deutlichen Verschlechterung der Ertragslage der Investmentvermögen führen. Ertragsrisiken ergeben sich regelmäßig, wenn andere der genannten Risiken schlagend werden. Das Ertragsrisiko der Gesellschaft ist gleichzeitig verbunden mit dem Risiko, nicht über ausreichend Liquidität zu verfügen. Liquiditätsrisiken können sich bei negativer Entwicklung des Immobilienmarktes oder einzelner Objekte ergeben. Bei steigenden Ausgaben oder fehlenden Einnahmen kann es dazu kommen, dass dem Fonds nicht genügend frei verfügbare Zahlungsmittel zur Verfügung stehen, um fällige Verbindlichkeiten zu erfüllen. Dies kann dazu führen, dass Objekte auch zu ungünstigen Konditionen veräußert werden müssen. Mindestens quartalsweise erfolgt eine Überprüfung des Liquiditätsplanes. Durch eine wöchentliche Übersicht über die Liquiditätslage werden potenzielle Risiken frühzeitig identifiziert. Aufgrund der stabilen Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation der Fondsgesellschaften sind Liquiditätsrisiken derzeit nicht erkennbar. Mietausfallrisiken können sich aus Leerstand bzw. Zahlungsausfall von Mietern ergeben. Die Gesellschaft versucht, dieses Risiko durch regionale sowie mieterseitige Streuung zu minimieren. Durch eine sorgfältige Auswahl von Mietern und eine laufende Überwachung von deren Bonität wird das Risiko von Mietausfällen gering gehalten. Die Covid-19 Auswirkungen auf den Fonds Nr. 7 sind im Rahmen von Stundungen (nicht ergebniswirksam) und einer Reduzierung einer Miete in einem zwischenzeitlich verkauften Objekt in geringem Umfang ergebniswirksam. Dennoch wurde das Mietausfallrisiko aus Vorsichtsgründen höher bewertet. Es wird davon ausgegangen, dass die bestehenden Mietverhältnisse fortbestehen. Marktpreisrisiken bestehen hinsichtlich der Entwicklung der Mietzinsen und der Preisentwicklung bezüglich Gewerbeimmobilien am deutschen Immobilienmarkt. Die Entwicklung des deutschen Immobilienmarktes wird insbesondere von dem gesamtwirtschaftlichen Umfeld sowie der Werteinschätzung und der Wertentwicklung von Immobilien in Deutschland beeinflusst. Diese Größen sind von zahlreichen, sich teilweise gegenseitig beeinflussenden Faktoren wie Zinssätzen und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abhängig, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Da lediglich Immobilien in Deutschland erworben werden, bestehen keine Fremdwährungsrisiken. Der Fonds Nr. 7 befindet sich in der Liquidations- und Verwertungsphase. Die Bestandsimmobilien werden über Bieterverfahren am Markt platziert. Aus der andauernden Pandemie und der schlechten allgemeinen Wirtschaftslage resultieren höhere Verwertungsrisiken im Fonds Nr. 7. Daher hat die Geschäftsführung der Gesellschaft zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 einen pauschalen Abschlag auf zwei Immobilien von 10 % vorgenommen. Die dritte Immobilie wurde im Geschäftsjahr 2021 bereits veräußert und ist daher mit dem Veräußerungspreis angesetzt. Objektrisiken bestehen darin, dass sich bei einzelnen Immobilienobjekten unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Immobilienmärkte die angestrebten Mieteinnahmen nicht erzielen lassen oder dass diese Objekte nur zu schlechten Bedingungen weiterverkauft werden können. Objektrisiken können sich beispielsweise ergeben durch Altlasten, versteckte Baumängel, Verschlechterungen des Umfelds der Immobilie oder größere Ausfälle von Mietern. Die Gesellschaft versucht, Objektrisiken durch eine umfassende kaufmännische, rechtliche und technische Due Diligence vor dem Erwerb von Objekten zu minimieren. Operationelle Risiken für die Fonds ergeben sich zum einen aus deren Verwaltung durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Dem Vertragspartnerrisiko wird dabei durch eine vorherige Due Diligence und eine laufende Überwachung von deren Leistung entgegnet. Daneben bestehen steuerliche und rechtliche Risiken. Die verwalteten Fonds unterliegen der Gewerbesteuer, die Vermietung erfolgt überwiegend umsatzsteuerpflichtig. Bei der steuerlichen Konzeption der Investmentvermögen wurden die aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, die veröffentlichte Auffassung der Finanzverwaltung sowie die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden Steuergesetze berücksichtigt. Auch können sich die Steuergesetze (ggf. auch rückwirkend) ändern oder sich Auffassungen in der Rechtsprechung und/oder der Finanzverwaltung ändern. Die Gesellschaft lässt vor Erwerb von Objekten eine umfassende rechtliche Due Diligence durch renommierte Rechtsanwaltskanzleien durchführen. Durch die laufende Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Steuerberatern ist zudem gewährleistet, dass auf rechtliche und steuerliche Änderungen schnell reagiert werden kann. Gesamtrisikolage Zum 31. Dezember 2019 hat die Gesellschaft ihre werbende Tätigkeit eingestellt und befindet sich seitdem in Liquidation. Die Gesamtrisikolage des Fonds Nr. 7, die sich aus den o.g. Einzelrisiken zusammensetzt, hat sich nach unserer Einschätzung und entsprechender Analyse und Bewertung im Laufe des Geschäftsjahres auch unter Berücksichtigung von Covid-19 nicht wesentlich verändert. Die Geschäftsführung hat entsprechend der Einschätzung der Marktlage bilanzielle Abschläge vorgenommen und stuft insgesamt die Risikolage des Fonds Nr. 7 als gering ein. Mit Hinblick auf das kommende Geschäftsjahr und die oben beschriebene Liquidation ergeben sich Verwertungsrisiken bzgl. der Bestandsimmobilien. Mit der Veräußerung der Bestandsimmobilien sind verschiedene Makler beauftragt.
Leipzig, 11. Mai 2021 Thomas Olek, Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin Siglinde Heiche, Geschäftsführerin der persönlich haftenden Gesellschafterin Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)(Erklärung gem. § 158 S. 1 KAGB i. V. m. § 135 Abs. 1 Nr. 3 KAGB i. V. m. § 264 Abs. 2 S. 3, § 289 Abs. 1 S. 5 HGB zum Jahresabschluss und zum Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020)Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der geschlossenen Investment KG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der geschlossenen Investment KG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der geschlossenen Investment KG vermittelt wird.
Leipzig, 11. Mai 2021 Thomas Olek, Geschäftsführerin der persönlich haftenden Gesellschafterin Siglinde Heiche, Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin |
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Zu Publity darf ich anmerken, dass der Kurs des Wertpapiers in 2022 mittlerweile um über 20 Prozent gestiegen ist …
Na dann : Frohes Handeln ! Schon mal probiert, zu diesem Kurs dann auch tatsächlich zu verkaufen ?
Oh du fröhliche …..
Es bleibt spannend …..
Warum sollte denn ein Verkäufer nicht den offiziellen Preis bekommen? Verstehe ich nicht.
Oh du selige ….. :-)
… nicht so viel reden, einfach machen und dann staunen ……
Oh du fröhliche ….