Startseite Allgemeines Wer bezahlt das am Ende wieder? Der Verbraucher! Sie und Ich!
Allgemeines

Wer bezahlt das am Ende wieder? Der Verbraucher! Sie und Ich!

sumanley (CC0), Pixabay
Teilen

Die Bundesregierung hat sich beim Gebäudeenergiegesetz mit dem Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen geeinigt. Demnach bleibt es im Kern dabei, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Es soll aber Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung geben.

Nach Angaben des Habeck’schen Wirtschaftsministeriums liegt dazu nun ein fertiger Gesetzesentwurf vor, der zunächst in die Länder- und Verbändeanhörung und anschließend ins Kabinett gehen soll.

Der Gesetzentwurf verzichtet auf die ursprünglich vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen. Gehen alte Heizungen nach 2024 kaputt, gibt es Übergangsfristen. Die 65-Prozent-Regel für den Einbau neuer Heizungen gilt auch nicht für Hausbesitzerinnen und -besitzer, die über 80 Jahre alt sind. Erst wenn deren Haus vererbt oder verkauft wird, greift das neue Recht – mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.

Eine Härtefallausnahme soll die Wirtschaftlichkeit sein, wenn Gebäudewert und Investitionssummen in einem nicht angemessenen Verhältnis stehen. Außerdem gibt es keine Festlegung auf Wärmepumpen als Alternative zu Öl- und Gasheizungen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

FMA warnt vor unseriösen Finanzangeboten der EBS Market

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) spricht eine dringende Warnung aus: Der Anbieter EBS...

Allgemeines

Kein Anspruch eines Personalrats auf Feststellung der Überlänge eines gerichtlichen Verfahrens

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass einem Personalrat kein Anspruch auf...

Allgemeines

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Genehmigung der LNG-Anlage in Lubmin

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen...

Allgemeines

Bundesverwaltungsgericht: Keine unmenschlichen Aufnahmebedingungen für anerkannte Flüchtlinge in Italien

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat mit seinem Urteil vom 21. November...