Das Landgericht Köln hält es für unzumutbar für einen Kunden, der ein Auto gekauft hat, eine Nachbesserung von VW zuzulassen. Die nicht rechtskräftige Entscheidung ist aus dem September 2018. Das meldet die Legal Tribune Online auf ihrer Internetseite. Der Verkauf eines technisch mangelhaften Dieselmotors stelle für den Kunden Schaden dar, da ein „vernünftiger Durchschnittskäufer“ davon ausgehen dürfe, dass sein Auto rechtmäßig zugelassen oder zulassungsfähig sei, meinte das Landgericht Köln (LG). Dazu gehöre eben auch, so das LG, dass der Hersteller die Typgenehmigung nicht durch Täuschung erwirkt habe. Eine schöne Formulierung.
Software-Update reicht nicht da
Das Landgericht (LG) Köln hat einer VW-Kundin Schadensersatz für ihren manipulierten Pkw zugesprochen. Nicht ausreichend sei Software (Az. 2 O 102/18). Wer manipuliert schon bei der Zulassung muss nicht meinen, es sei ausreichend die Software auszutauschen. Die Klägerin konnte damit das Auto zurückgeben, da nicht sichergestellt sei, dass der lügende Grosskonzern eine ordentliche Nachbesserung vornehmen würde……………
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