Home Allgemeines Wer einmal lügt, dem glaubt niemand – Landgericht Köln verurteilt Volkswagen
Allgemeines

Wer einmal lügt, dem glaubt niemand – Landgericht Köln verurteilt Volkswagen

Share
Share

Das Landgericht Köln hält es für unzumutbar für einen Kunden, der ein Auto gekauft hat, eine Nachbesserung von VW zuzulassen. Die nicht rechtskräftige Entscheidung ist aus dem September 2018. Das meldet die Legal Tribune Online auf ihrer Internetseite. Der Verkauf eines technisch mangelhaften Dieselmotors stelle für den Kunden Schaden dar, da ein „vernünftiger Durchschnittskäufer“ davon ausgehen dürfe, dass sein Auto rechtmäßig zugelassen oder zulassungsfähig sei, meinte das Landgericht Köln (LG). Dazu gehöre eben auch, so das LG, dass der Hersteller die Typgenehmigung nicht durch Täuschung erwirkt habe. Eine schöne Formulierung.

Software-Update reicht nicht da

Das Landgericht (LG) Köln hat einer VW-Kundin Schadensersatz für ihren manipulierten Pkw zugesprochen. Nicht ausreichend sei Software (Az. 2 O 102/18). Wer manipuliert schon bei der Zulassung muss nicht meinen, es sei ausreichend die Software auszutauschen. Die Klägerin konnte damit das Auto zurückgeben, da nicht sichergestellt sei, dass der lügende Grosskonzern eine ordentliche Nachbesserung vornehmen würde……………

 

Share

Leave a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Related Articles
Allgemeines

ELARIS AG Aktienkursabsturz

Das zum Beginn einer neuen Woche, da kann man sich sicherlich einen...

Allgemeines

BaFin ermittelt gegen Capital Impact Corp. wegen unerlaubtem Angebot von Zazoon-Aktien

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Anlegerinnen und Anleger vor Angeboten der...

Allgemeines

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Verein zur Qualitätskontrolle am Bau e.V. angeordnet

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des „Verein zur Qualitätskontrolle am Bau e.V.“,...