In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in ihrem Hoheitsgebiet ein Atomkraftwerk haben, ist ausschließlich der Inhaber der Anlage für nukleare Schäden haftpflichtig.
Das schreibt die deutsche Bundesregierung in einer Antwort auf eine „Kleine Anfrage“ der Grünen-Fraktion, wie die Parlamentsverwaltung am Donnerstag mitteilte. Im Falle eines nuklearen Unfalls sind nach Darstellung der Regierung alle Geschädigten ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Aufenthalt gleich zu behandeln.
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