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Wer ist bitte „Ernst“ von der BAFin?

pixelcreatures (CC0), Pixabay
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BaFin macht beim Verbraucherschutz Ernst

Abteilung Verbraucherschutz seit Oktober 2021 mit neuer Struktur

Die Belange von Verbraucherinnen und Verbrauchern haben nun im täglichen Aufsichtshandeln der BaFin noch größeres Gewicht. Dazu hat die Aufsicht jetzt auch ihre Abteilung Verbraucherschutz (VBS) strukturell gestärkt. Zuvor hatte sie bereits die Funktion des Beauftragten für Anleger- und Verbraucherschutz neu eingerichtet.

Um den Verbraucherschutz noch effizienter und vorausschauender wahrzunehmen, hat die BaFin die Abteilung Verbraucherschutz zum 1. Oktober 2021 in zwei Gruppen aufgeteilt und um drei Referate erweitert. Die Abteilung besteht jetzt aus insgesamt zehn Referaten.

Die Gruppe VBS 1 befasst sich künftig mit Grundsatzfragen, Verbraucheraufklärung und Verbraucherkontakten. Auch das neue Referat für aktives Marktmonitoring und Mystery Shopping ist dort angesiedelt. In der Gruppe VBS 2 wird die operative verbraucherschützende Aufsicht gebündelt. Sie überwacht also die Einhaltung der Pflichten rund um Wertpapierdienstleistungen sowie Bank- und Versicherungsprodukte. In dieser Gruppe liegt zudem die Zuständigkeit für die Produktintervention, die als ultima ratio zum Einsatz kommen kann.

Die neue Organisationsstruktur der Abteilung VBS bietet eine solide Basis für den weiteren Ausbau der operativen Verhaltensaufsicht und die Nutzung der neuen aufsichtlichen Instrumente in allen Aufsichtsbereichen. Die Details der neuen Struktur sowie die Referatsbezeichnungen finden sich im aktuellen Organigramm.

Beauftragter der BaFin für den Anleger- und Verbraucherschutz ist seit Juli 2021 Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz. Der Beauftragte berät u.a. das Direktorium in Fragen des Anleger- und Verbraucherschutzes. Dazu nimmt er beratend an Sitzungen des Direktoriums teil, soweit diese Themen berührt sind, und kann vorschlagen, dass sich das Direktoriums mit Fragen des Anleger- und Verbraucherschutzes befasst.

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