Eine sicherlich berechtigte Frage, wenn man sich die aktuellen Entwicklungen um sogenannte „Verbraucherschutzvereine und Verbraucherschutzrechtsanwälte“ einmal richtig anschaut. Hier wird mit dem Thema Verbraucherschutz richtig Kohle verdient und die Anleger, die schon Geld verloren haben, werden nochmals abgezockt. Hier ist der Gesetzgeber, gemeinsam mit dem Berufsstand der Rechtsanwälte, gefordert, eine Regelung zu schaffen, die solche Abzocke erst gar nicht ermöglicht.
Dass Anlegeranwälte damit ein Schweinegeld verdienen, ohne viel tun zu müssen, ist sicherlich auch der Rechtsanwaltsvergütungsordnung geschuldet. Nach der muss und darf ein Rechtsanwalt seine Gebühren abrechnen, egal ob er an dem Vorgang eine oder 20 Stunden gearbeitet hat. In Fällen wie hier werden dann oft immer die gleichen „sinnlosen“ Anspruchsschreiben an irgendwelche Prozessgegner versendet. Diese unterscheiden sich dann oft nur im Namen des Anlegers und in der Summe, die man angelegt hat. Diese Summe ist dann auch der Streitwert, den der Anwalt abrechnen darf, und sicherlich auch tut.
Die Berufsordnung verpflichtet ihn sogar dazu, so abzurechnen. An solchen Vorgängen kann man aber auch sehen, wie lukrativ solche Werbung im Internet sein kann. Schauen Sie sich einmal die Werbung von Anwälten über „Google Adwords“ an. Die kostet richtig Geld pro Klick, der dort getätigt wird. Natürlich erteilt auch nicht jeder, der auf diese Werbung klickt, ein Mandat und trotzdem scheint sich das gut zu rechnen, sonst würden es diese Anwälten ja nicht machen. Finger weg von Anwälten, die über google adwords Mandanten suchen bzw. die man von einem Verbraucherschutzverein empfohlen bekommt.
Kommentar hinterlassen