Eigentlich hatten wir gehofft, dass das Erfurter Gericht all seine rechtlichen Möglichkeiten für eine Bestrafung ausschöpfen würde, um damit ein Zeichen zu setzen, welches weitere Täter abschreckt. Geworden ist es ein „Kopfschüttel-Urteil“, wofür sich der Richter schon entschuldigt. Da fragt man sich schon so langsam, ob deutsche Richter Angst vor der eigenen Courage haben?
Verantwortlicher Richter beim Erfurter Prozess um „falsche Polizisten“ ist Herr Pröbstel. Er hatte die Aufgabe, ein gerechtes Strafmaß zu finden. Aber in den Augen der Öffentlichkeit ist das von Richter Pröbstel verkündete Strafmaß einfach nur unverständlich.
Drei Jahre Haft für den erwachsenen Angeklagten und eine Verurteilung auf Bewährung für die beiden jüngeren Angeklagten, die noch unter das Jugendrecht fallen. Bei den beiden hätten neun Monate U-Haft Wirkung gezeigt, so Pröbstel in der Urteilsrechtfertigung in der öffentlichen Sitzung. Ob eine weitere Strafe nötig ist, werde das Gericht von ihrer künftigen Entwicklung abhängig machen und schauen, ob sie weitere Straftaten begehen, eine Arbeit aufnehmen oder eine Ausbildung machen. Bewährungszeit: zwei Jahre.
Selbst Richter Pröbstel war nicht klar, ob die Öffentlichkeit diese Entscheidung verstehe. Pröbstel betonte, sich an Recht und Gesetz halten zu müssen. Die Staatsanwältin hatte Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und sechseinhalb Jahren beantragt. Sie sah in den Angeklagten keine Helfer, sondern Mittäter, und überlegt nun, ob sie das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüfen lässt. Wünschenswert wäre es.
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