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Werner Apitzsch/iws Konzept – Vermittler der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG… Hm, da haben wir mal ein paar Fragen

GraphicMama-team (CC0), Pixabay
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Guten Tag Herr Apitzsch, tun wir doch mal so, als wäre ich ein ganz normaler User, der auf Ihre Seite kommt, und das liest, was da auf der Seite steht. Tun wir dann auch mal so, als wenn ich nicht alles, was man so im Internet lesen kann, „glauben würde“. Das geht uns übrigens auch so, dass Menschen uns nicht alles glauben, was wir schreiben, weil viele Dinge absurd klingen, sich dann später aber oft als richtig herausstellen.

Jeder Leser kann sich hierzu seine eigene Meinung bilden.

https://werner-apitzsch.de/co-net-verbrauchergenossenschaft-e-g/

Fangen wir dann mal an:

  • seit 19 Jahren erfolgreich am Markt
  • Deutsche Verträge, deutsches Recht 7,06 % p.a. seit 2001
  • Ab 5 Jahren Laufzeit Einmalzahlung min. 2000,-Euro, Sparplan ab 10 Jahren 25,-Euro/ mtl. möglich
  • jährliche Ausschüttungen die letzten 13 Jahre 10% p.a. seit 2007 bis 2019
  • Kapital ist bei deutscher Versicherung vollständig versichert gegen: Veruntreuung, Betrug, Fehler der Geschäftsleitung und des Personals(Euler/Hermes/Allianz)

Also die ersten beiden Punkte finde ich dann schon mal klasse, aber jetzt geht es mit dem Aber und den Fragen auch schon los.

Mir ist bekannt, dass man Genossenschaftsanteile nicht ohne weiteres „stunden“ und per Raten zahlen kann, denn passiert etwas mit der Genossenschaft, dann besteht ein erhebliches rechtliches Risiko, dass ich sofort die volle gezeichnete Einlage bezahlen muss (vgl. hierzu § 15b Absatz 2 GenG). Eine solche praktische Erfahrung ist mir aus der Insolvenz der Geno Wohnbau eG bekannt (dies hat im Übrigen nichts mit der Nachschussverpflichtung nach § 3 Absatz 7 der Satzung zu tun; die Kapitalaufbringung und ein Nachschuss im Insolvenzfall ist zu differenzieren). Da jammern gerade viele Ratensparer herum, dass man ihnen nichts von genau diesem Punkt erzählt hat bei der Beratung. Die halten sich jetzt natürlich an den Vermittler, der das irgendwie nicht „so dolle“ bei der Beratung gemacht hatte vor Jahren.

Das mit den 10% bedeutet dann wohl so etwas wie eine Verzinsung des Anteils, den ich einbezahlt habe? Hm, was hat das dann mit einer Genossenschaft zu tun (Widerspruch zu § 39 der AGO 2019; Einzelheiten findet man auch unter https://conet24.com/conet-faq/)? Das hört sich doch eher nach einer Kapitalanlage an, oder was meinen Sie? Wobei der Zins natürlich klasse ist! Ich sag ja immer, Banken und Sparkassen veralbern uns jeden Tag, wenn sie uns erzählen, dass man keine Renditen mehr erwirtschaften kann.

Ja, dass mit der Versicherung ist natürlich der „Jacobs-Punkt“ für Sie, denn das ist natürlich die Krönung Ihrer Argumentation. Da hoffe ich mal, dass die Versicherung auch bei deliktischen Verstößen bezahlt und die Haftung der Versicherung dann von der Höhe her unbegrenzt ist. Darüber haben Sie sicherlich genaue nachweisbare Unterlagen (zumal es sich lediglich um die Absicherung von Sonderrisiken handelt und nicht um eine vollumfassende Kapitalsicherung)? Prima!

Auch hier wieder muss ich mit dem, verzeihen Sie mir bitte, „dummen Beispiel“ der Geno eG kommen. Meines Wissens zahlt die D&O-Versicherung gerade nicht bei Vorsatz und deliktischen Handlungen. Ich gehe aber davon aus, dass Sie sich als erfahrener und kompetenter Finanzberater eine Bestätigung von den genannten Versicherungen auf Ihrer Seite (Euler/Hermes/Allianz) eingeholt haben. Aber was frage ich Sie da überhaupt; das haben Sie doch bestimmt getan! Frechheit von mir, oder?

Nun mal weiter, denn da gibt es ja noch so ein paar tolle Argumente auf Ihrer Seite:

Nach meiner 30 jähriger Berufserfahrung im Beteiligungsgeschäft habe, „musste ich“ erkennen, dass man nur Rendite für Kunden erwirtschaften kann wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Reines Eigenkapital in der Gesellschaft, keine Bank

2. Die Geldgeber/Kunden/ hier Mitglieder müssen sofort Eigentümer von unbelasteten Gütern werden und nicht Kreditgeber für Andere sein

3. Die Wertschöpfungsketten sollten vom Anfang bis zum Ende für den Kapitalgeber (hier Mitglied) genutzt werden können

4. Das Kapital muss gegen Veruntreuung, Managementfehler und Betrug versichert sein

5. Die Bafin muss im Hause gewesen sein und den Geschäftsbetrieb bestätigen(kein unerlaubtes Einlagengeschäft)

6. Prüfungsverbände und die Öffentlichkeit müssen jederzeit Zugriff auf die aktuellsten Zahlen haben (Bilanz letztes Jahr 2017 liegt vor, Protokolle Gesellschafterversammlungen liegt vor) im öffentlichen Bereich Homepage einsehbar

7. Das Geschäftsmodell sollte bereits über 15 Jahre erfolgreich am Markt sein

8. Keine negative Presse, Betrugsvorwürfe, Unregelmäßigkeiten im Geschäftsbetrieb

9.   der Vorstand und die handelnden Personen sind mir persönlich bekannt

10. das Unternehmen soll nach deutscher Rechtsprechung handeln und geführt werden

Also Punkt 1 finde ich absolut klasse! Respekt! Davon sollten sich andere mal eine Scheibe abschneiden!

Punkt 2 passt aber dann irgendwie schon nicht mehr zu den Bilanzen, die man zur CN.NET Verbrauchergenossenschaft eG im Unternehmensregister auffindet. Welches Eigentum an unbelasteten Gütern erhält denn der Genosse? Haben Sie das auch schon gemerkt?

Zu Punkt 3 kann ich wieder sagen: Daumen nach oben!

Über Punkt 4 hatte ich ja schon meine Anmerkungen gemacht. Sie haben sicherlich die Bestätigung, dass die Haftungssummen ausreichen und die Gesellschaften auch bei deliktischen Verstößen haften!

Also das mit Punkt 5, mensch Herr Apitzsch, das verstehe ich jetzt aber gar nicht. Was ist das denn für eine Behörde, die BaFin, wenn die erst sagt, alles ist ok, und dann eine Untersagung ausspricht? Da muss man seiner Empörung doch mal so richtig Luft machen! Sind wir denn in einer Bananenrepublik?

Punkt 6 kann ich dann auch wieder voll und ganz unterschreiben. Ach, bei der Gelegenheit schicken Sie mir doch mal bitte die 2018er Bilanz der Genossenschaft. Ich kann die derzeit nicht finden im Bundesanzeiger oder Unternehmensregister. Vielleicht bin ich ja zu blöde dafür. Danke für Ihre Hilfe dabei (die Bilanz für das Jahr 2018 soll nach Auskunft der CO.NET an den Bundesanzeiger übermittelt worden sein).

Punkt 7 leuchtet mir nicht ein, denn wir beide erinnern uns ja an P&R, die 30 Jahre auf dem Markt waren. Was passiert ist, wissen wir beide ja.

Und das mit dem Punkt 8 ist dann auch so eine Sache. Hm, warum steht die Genossenschaft seit 2015 auf der Geldanlagenwarnliste der Stiftung Warentest (bis heute im Übrigen)?

Punkt 9 ist ganz toll, aber kann ich die auch mal kennenlernen?

Zu Punkt 10: Was meinen Sie da genau?

Ach ja, so ganz zum Schluss: Ich hoffe, Sie haben eine Vermögensschadenshaftpflicht in unbegrenzter Höhe.

Ihnen einen schönen Tag!

FireShot Capture 592 – Co. NET Verbrauchergenossenschaft e.G. – Hier informieren_ – werner-apitzsch.de

1 Komment

  • Tim Zenke der II .
    Tim Zenke der I. , seines Zeichens Schauspieler, war das Sprachrohr der mittlerweile in Liquidation befindlichen AVG e.G. i.L.

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