In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 8530 eingetragenen WERSE Schiffahrts GmbH & Co. KG MS „WB CARIBE“, Handorfer Straße 34, 48157 Münster, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 9775 eingetragene WERSE Schiffahrts Verwaltungsgesellschaft mbH, Handorfer Straße 34, 48147 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Peter Hänsel, Dyckburgheide 8, 48157 Münster wird festgestellt, dass der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Olaf Büchler, Hamburg, am 25.03.2016 verstorben ist.
An seiner Stelle wird Rechtsanwalt Christian Scholz, Drehbahn 9, 20354 Hamburg, auf eigenen Antrag zum neuen Insolvenzverwalter bestellt. Sämtliche Verfahrensunterlagen sind unverzüglich an den neuen Insolvenzverwalter herauszugeben.
Gründe:
In dem vorliegenden Verfahren wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Olaf Büchler zum Insolvenzverwalter bestellt.
Mit seinem Tod am 25.03.2016 endet das Amt des Insolvenzverwalters.
Das Gericht hat nach Ausscheiden des verstorbenen Verwalters eine neue Person für die Fortführung des noch anhängigen Verfahrens auszuwählen.
Um eine reibungslose Übergabe dieses Verfahrens zu gewährleisten, ist ein Insolvenzverwalter auszuwählen, der zur Übernahme des Verfahrens bereit und in der Lage ist.
Rechtsanwalt Christian Scholz ist bereits seit mehreren Jahren beim Amtsgericht Hamburg nachweislich in Schiffsinsolvenzen als Insolvenzverwalter tätig und wurde zuletzt auch vom Amtsgericht Hamburg anstelle des hier verstorbenen Insolvenzverwalters in den dort anhängigen Schiffsinsolvenzverfahren 67g IN 190/14, 67g IN 149/14 und 67a IN 294/13 zum neuen Insolvenzverwalter bestellt. Anhaltspunkte, dass er zur Übernahme dieses Verfahren nicht in der Lage ist, bestehen darüber hinaus nicht. Er ist daher im Sinne des § 56 Abs. 1 InsO geeignet, dieses Verfahren zu übernehmen und die letzten Abwicklungstätigkeiten zu erledigen und das Insolvenzverfahren zum Abschluss zu führen.
Rechtsanwalt Christian Scholz hat auf Anfrage des Gerichts erklärt, dass er zur Übernahme des Amtes bereit sei.
Er war daher, wie geschehen, zum neuen Insolvenzverwalter zu bestellen.
Für die Bestellung des neuen Insolvenzverwalters ist der Rechtspfleger funktionell zuständig (vgl. Uhlenbruck, 14. Auflage, Randnummer 22 zu § 59 InsO).
Einer Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Bestellung eines neuen Insolvenzverwalters bedarf es nicht (vgl. Uhlenbruck, 14. Auflage, Randnummer 8 zu § 76 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
70 IN 61/11
Amtsgericht Münster, 17.08.2016
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